Erblasser hatte als bezugsberechtigte Person einen fremden Dritten in der Lebensversicherung eingetragen. Die Rechtssprechung sagt anscheinend, dass die einbezahlten Pramien beim Wertansatz der Schenkung zum Pflichtteilergänzungsanspruch berücksichtigt werden.
Ist dies auch der Fall, dass die einbezahlten Prämien gerechnet werden, wenn es sich um eine verrentete Lebensversicherung handelt?
Konkret bedeuted das, dass das vom Erblasser erbrachte Vermögensopfer (einbezahlte Summe)höher ist als das, was an bezugsberechtigte Person ausbezahlt wurde, weil über ein paar Jahre schon Rente an Erblasser ausbezahlt wurde.
Gibt es hierzu Urteile etc. ?
Danke für baldige Antwort
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"Analyst"
Lebensversicherung-Wertansatz bei Pflichtteilergänzungsanspruch
10. Juli 2006
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Frage vom 10. Juli 2006 | 10:04
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Lebensversicherung-Wertansatz bei Pflichtteilergänzungsanspruch
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