Hallo Ihr Lieben,
habe eine Frage zum Thema Lebensversicherung.
Der Ehemann stirbt, hinterläßt eine Lebensversicherund, in dem seine Egefrau bezugsberechtigt ist.
Da die beiden etwa seit 3 Jahren getrennt leben, hat er laut Testament diese LV seiner neuen Lebensgefährtin zugesprochen.
Die Versicherung hat die Summe nun der Ehefrau zugeteilt.
Muß diese nun die Summe aushändigen oder darf sie diese behalten?
Grüsse von
Silvany
In Lebensversicherung ist Ehefrau bezugsberechtigt, in Testament aber die Lebensgefährtin?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Schwierige Frage, durch die Aufnahme in das Testament ist die Lebensversicherung Bestandteil des Testaments geworden. D.h. eigentlich müßte der "letzte Wille" entscheidend sein. Die Lebensversicherung hat korrekt gehandelt, da ja die Ehefrau bezugsberechtigt ist. Ich nehme an, diese muß das Geld an die Lebensgefährtin auszahlen. aber sicher weiß man ja nie
Der Verstorbene hat es zu Lebzeiten versäumt, der Lebensversicherung die neue Bezugsberechtigte zu benennen.
Das ändert nichts daran, daß trotzdem die neue Lebensgefährtin bezugsberechtigt ist, denn ausschlaggebend ist ein Testament.
Die "alte" Ehefrau muss also die Leistung der Lebensversicherung der "Neuen" übertragen.
Gruß
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