Lebensversicherung bei Erbausschlag

7. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb497140-33
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Lebensversicherung bei Erbausschlag

Hallo...folgendes, meine Oma ist vor knapp 22Jahren gestorben und da sie schulden hatte, haben wir das Erbe damals ausgeschlagen. Jetzt kam ein Brief von der R+V Lebensversicherung bei dem es darum geht, dass da noch eine Auszahlung wäre an Angehörige (wir wussten alle nichts von so einer Versicherung). Nun meine Frage, wie ist das können/dürfen wir diese Auszahlung trotz Erbausschlag annehmen ohne das uns was passieren kann...?
Vielen Dank schon mal für die Antworten

-- Editiert von Moderator am 07.08.2018 16:59

-- Thema wurde verschoben am 07.08.2018 16:59

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39726x hilfreich)

:forum:


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
fb497140-33
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Wieso falsches Forum...ich möchte ja gerne wissen ob uns rechtlich was passieren kann, wenn wir diese Auszahlung trotz Erbausschlag annehmen. Müssen wir dann damit rechnen, dass der Erbausschlag ungültig ist und die Schulden somit bezahlt werden müssen...?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)
Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von fb497140-33):
Wieso falsches Forum...

Weil es zum Erbrecht eine Frage ist, da ist es in der "Plauderecke" nicht so gut aufgehoben.
Aber die Mods haben es ja nun verschoben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

Der Link ist nicht allgemein anwendbar ;)

Zitat:
Nun meine Frage, wie ist das können/dürfen wir diese Auszahlung trotz Erbausschlag annehmen ohne das uns was passieren kann...?

Das kommt darauf an...
Wenn in der Lebensversicherung Bezugsberechtigte benannt sind, fällt die Versicherung nicht in den Nachlass und es darf darüber verfügt werden.

Sind keine Bezugsberechtigten benannt, fällt die Versicherung in den Nachlass.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ludwig_I
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 6x hilfreich)

Ist man Bezugsberechtigter kann man trotz Erbausschlagung die Lebensversicherung auszahlen lassen.

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