Lebensversicherung bezahlt u. zweckentfremdet

23. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
mareike300
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Lebensversicherung bezahlt u. zweckentfremdet

Einen schönen guten Abend!

Über Google bin ich auf dieses Forum gestoßen und würde gerne ein paar Meinungen über nachfolgende Situation einholen.

Hier die Fakten:

Die Beteiligten: Vater, Mutter, Sohn, Tochter

Vater hat zu Lebzeiten 2 Immobilien der Tochter überschrieben. Der Vater hat in diesem Rahmen bestimmt, dass der Sohn mit Vollendung des 18. Lebensjahres mit der Tochter eine Erbengemeinschaft zu gleichen Teilen eingeht.

Die Schenkung der Tochter an den Sohn bzw. ihren Bruder ist dann erfolgt.

In der Schenkung waren verankert:

1. 50% Anteil der Immobilien
2. Übernahme der Hypotheken
3. Lebensversicherung die von der Erbengemeinschaft bezahlt wurde


Die Mutter hat sämtliche Belange der Erbengemeinschaft verwaltet.

Als die Lebensversicherung fällig war, hat die Mutter der Tochter die gesamte Summe überwiesen.

Ursprünglich sollte der Auszahlunsbetrag der LV zum Zwecke der Ablösung des Hypothekendarlehens eingesetzt werden.


Fragen:

Gibt es für den Sohn realistische Rechtsmittel bzw. eine nachträgliche Möglichkeit, dass die LV der Erbengemeinschaft zugute kommt, wie ursprünglich vorgesehen?

Falls ja, welche Verjährungsfristen sind zu beachten?


Mareike

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Das hört sich alles ein bisschen komisch an.
- Mitglied einer Erbengemeinschaft wird man nicht mit Erreichen eines bestimmten Alters, sondern dadurch, das ein Erbfall eintritt, und man aufgrund gesetzlicher Erbfolge oder eines Testamentes erbt.

- In einer LV ist immer ein Bezugsberechtigter eingetragen, der dann über das Geld verfügen kann.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

quote:
Der Vater hat in diesem Rahmen bestimmt, dass der Sohn mit Vollendung des 18. Lebensjahres mit der Tochter eine Erbengemeinschaft zu gleichen Teilen eingeht.


Der vater hat gar nicht die Möglichkeit zu bestimmen, wann der Sohn Mitglied einer Erbengeminschaft wird.

quote:
Die Mutter hat sämtliche Belange der Erbengemeinschaft verwaltet.


Wer hat sie damit beauftragt?

quote:
Ursprünglich sollte der Auszahlunsbetrag der LV zum Zwecke der Ablösung des Hypothekendarlehens eingesetzt werden.


Wer hat das wann festgelegt? Wer war Bezugsberechtigter der lebensversicherung?

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.051 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen