Einen schönen guten Abend!
Über Google bin ich auf dieses Forum gestoßen und würde gerne ein paar Meinungen über nachfolgende Situation einholen.
Hier die Fakten:
Die Beteiligten: Vater, Mutter, Sohn, Tochter
Vater hat zu Lebzeiten 2 Immobilien der Tochter überschrieben. Der Vater hat in diesem Rahmen bestimmt, dass der Sohn mit Vollendung des 18. Lebensjahres mit der Tochter eine Erbengemeinschaft zu gleichen Teilen eingeht.
Die Schenkung
der Tochter an den Sohn bzw. ihren Bruder ist dann erfolgt.
In der Schenkung waren verankert:
1. 50% Anteil der Immobilien
2. Übernahme der Hypotheken
3. Lebensversicherung die von der Erbengemeinschaft bezahlt wurde
Die Mutter hat sämtliche Belange der Erbengemeinschaft verwaltet.
Als die Lebensversicherung fällig war, hat die Mutter der Tochter die gesamte Summe überwiesen.
Ursprünglich sollte der Auszahlunsbetrag der LV zum Zwecke der Ablösung des Hypothekendarlehens eingesetzt werden.
Fragen:
Gibt es für den Sohn realistische Rechtsmittel bzw. eine nachträgliche Möglichkeit, dass die LV der Erbengemeinschaft zugute kommt, wie ursprünglich vorgesehen?
Falls ja, welche Verjährungsfristen sind zu beachten?
Mareike
Lebensversicherung bezahlt u. zweckentfremdet
23. Juli 2014
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Frage vom 23. Juli 2014 | 00:03
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Lebensversicherung bezahlt u. zweckentfremdet
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 23. Juli 2014 | 15:29
Von
Status: Lehrling (1980 Beiträge, 1537x hilfreich)
Das hört sich alles ein bisschen komisch an.
- Mitglied einer Erbengemeinschaft wird man nicht mit Erreichen eines bestimmten Alters, sondern dadurch, das ein Erbfall eintritt, und man aufgrund gesetzlicher Erbfolge oder eines Testamentes erbt.
- In einer LV ist immer ein Bezugsberechtigter eingetragen, der dann über das Geld verfügen kann.
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#2
Antwort vom 23. Juli 2014 | 18:17
Von
Status: Unbeschreiblich (47502 Beiträge, 16808x hilfreich)
quote:
Der Vater hat in diesem Rahmen bestimmt, dass der Sohn mit Vollendung des 18. Lebensjahres mit der Tochter eine Erbengemeinschaft zu gleichen Teilen eingeht.
Der vater hat gar nicht die Möglichkeit zu bestimmen, wann der Sohn Mitglied einer Erbengeminschaft wird.
quote:
Die Mutter hat sämtliche Belange der Erbengemeinschaft verwaltet.
Wer hat sie damit beauftragt?
quote:
Ursprünglich sollte der Auszahlunsbetrag der LV zum Zwecke der Ablösung des Hypothekendarlehens eingesetzt werden.
Wer hat das wann festgelegt? Wer war Bezugsberechtigter der lebensversicherung?
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