Hallo,
meine Frage bezieht sich auf diese Anfrage nebenan.
Den Anwalt geht offenbar selbstverständlich davon aus, dass eine Lebensversicherung mit benanntem Begünstigten in dei Erbmasse fällt.
Ich ging bisher immer davon aus, dass das nicht so sei, da das Geld vorher der Versicherung und hinterher dem Begünstigtem gehört, aber zu keinem Zeitpunkt dem Erblasser.
Kann mir jemand sagen, woraus sich diese Einstellung des Anwaltes ergibt?
Lebensversicherung in Erbmasse?
5. September 2010
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Frage vom 5. September 2010 | 07:52
Von
Status: Master (4279 Beiträge, 2431x hilfreich)
Lebensversicherung in Erbmasse?
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#1
Antwort vom 6. September 2010 | 12:52
Von
Status: Richter (8428 Beiträge, 3789x hilfreich)
M. W. hat der in der Versicherungspolice genannte Begünstige Anspruch auf die Versicherungssumme. Lediglich aus den Versicherungsbeiträgen der letzten 10 Jahre besteht ein Anspruch für Pflichtteilsberechtigte.
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#2
Antwort vom 6. September 2010 | 13:08
Von
Status: Unbeschreiblich (49057 Beiträge, 17267x hilfreich)
quote:
Den Anwalt geht offenbar selbstverständlich davon aus, dass eine Lebensversicherung mit benanntem Begünstigten in die Erbmasse fällt.
Dann hast Du die Antwort des RA falsch verstanden. Er geht davon aus, dass eine LV mit genanntem Begünstigten nicht in die Erbmasse fällt. Nur wenn die LV nicht in die Erbmasse fällt, kommt ein Pflichtteilergänzungsanspruch in betracht.
quote:
Lediglich aus den Versicherungsbeiträgen der letzten 10 Jahre besteht ein Anspruch für Pflichtteilsberechtigte.
Nach neuester Rechtsprechung des BGH geht der Rückkaufwert zum Zeitpunkt des Todes der Erblassers in die Berechnung des Pflichtteilergänzungsanspruches ein.
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#3
Antwort vom 6. September 2010 | 15:32
Von
Status: Master (4279 Beiträge, 2431x hilfreich)
Danke!
@hh: gibt es zu dieser neuesten Rechtsprechung des BGH eine Quelle?
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