Lebensversicherung in Erbmasse?

5. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)
Lebensversicherung in Erbmasse?

Hallo,

meine Frage bezieht sich auf diese Anfrage nebenan.
Den Anwalt geht offenbar selbstverständlich davon aus, dass eine Lebensversicherung mit benanntem Begünstigten in dei Erbmasse fällt.
Ich ging bisher immer davon aus, dass das nicht so sei, da das Geld vorher der Versicherung und hinterher dem Begünstigtem gehört, aber zu keinem Zeitpunkt dem Erblasser.

Kann mir jemand sagen, woraus sich diese Einstellung des Anwaltes ergibt?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)

M. W. hat der in der Versicherungspolice genannte Begünstige Anspruch auf die Versicherungssumme. Lediglich aus den Versicherungsbeiträgen der letzten 10 Jahre besteht ein Anspruch für Pflichtteilsberechtigte.

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

quote:
Den Anwalt geht offenbar selbstverständlich davon aus, dass eine Lebensversicherung mit benanntem Begünstigten in die Erbmasse fällt.


Dann hast Du die Antwort des RA falsch verstanden. Er geht davon aus, dass eine LV mit genanntem Begünstigten nicht in die Erbmasse fällt. Nur wenn die LV nicht in die Erbmasse fällt, kommt ein Pflichtteilergänzungsanspruch in betracht.

quote:
Lediglich aus den Versicherungsbeiträgen der letzten 10 Jahre besteht ein Anspruch für Pflichtteilsberechtigte.


Nach neuester Rechtsprechung des BGH geht der Rückkaufwert zum Zeitpunkt des Todes der Erblassers in die Berechnung des Pflichtteilergänzungsanspruches ein.




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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Danke!

@hh: gibt es zu dieser neuesten Rechtsprechung des BGH eine Quelle?

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