Lebensversicherung und Erbausschllagung!

29. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
renndad
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Lebensversicherung und Erbausschllagung!

Hallo liebe Wissenden!
Folgender fiktiver Sachverhalt:

Vater A. ist von Mutter B. jahrelang geschieden!
Sohn C. ist ehelich!

Nun stirbt Vater.
Sohn schlägt Erbe aus wegen Schulden von Vater.

2 Jahre nach dem Tod meldet sich eine Versicherung an die Mama das eine Lebenversicherung besteht!
Laut Vertreterin(der Versicherung) steht in der Police nur: an den Ehegatten/in.
Angeblich kein Name....versicherungabschluss vor 30 jahren!
Nun kann die Mama also das Geld laut aussage der Vertreterin nicht bekommen ,weil sie ja nun nicht mehr Ehegattin ist!
und Sohn kommt auch nicht in frage(laut Vetreterin) weil er das erbe ausschlug????

Konfrontiert mit einem aktuellen BGH Urteil das Mama wohl doch berechtigt, da zu Zeitpunkt des abschlusses mit dem Vers-Nehmer verheiratet, wurde
mama gesagt sie heisse ja nun nichtmehr so wie früher, weil sie jetzt wieder verheiratet ist!!!


Was tun?
kein anspruch oder doch?

gruss
renndad

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Durch die Namnesänderung ändert sich doch nicht die bedachte Person.
Nur aufgrund der Namensänderung ändert sich also gar nichts.

Nach der Logik der Versicherung hätte Ihre Mutter bei bestehender Ehe auch Ihren Mädchennamen wieder annehmen können und beim Tod des Vaters aufgrund der Namensänderung nichts bekommen. Die Namensänderung allein vermag daher nicht die Position Ihrer Mutter zu schwächen.

Wenn der Anspruch ansonsten gem. dem BGH-Urteil besteht (unterstellt), sollte gegenüber der Versicherung nochmals eindringlich die Auszahlung begehrt werden und mit der Einschaltung eines RA gedroht werden.

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