Es existiert eine Lebensversicherung, in der auf dem Bezugsschein angegeben ist
im Erlebensfall "widerruflich Versicherungsnehmerin", im Todesfall "widerruflich Ehemann" (Ehemann ist namentlich benannt).
Nun gibt es unterschiedliche Auffassungen darüber, ob diese Lebensversicherung nun zur Erbmasse zählt, oder aber nicht.
Einerseizs heißt es, dass dies ein Vertrag zugunsten Dritter ist, der eindeutig NICHT zur Erbmasse zählt, da es erklärter Wille der Erblasserin war, dass der Bezugsberechtigte die Leistung erhält (Schenkung unabhängig vom Erbrecht).
Auf der anderen Seite wird argumentiert, dass durch das Wort "widerruflich" vor dem genannten Bezugsberechtigten diese LV sehr wohl in die Erbmasse fällt.
Wenn die LV nicht in die Erbmasse fallen soll, so dürfte das Wort "widerruflich" gar nicht aufgeführt sein oder aber es müßte "unwiderruflich" heißen.
Kann mir da jemand korrekte Auskunft geben?
Vielen,vielen Dank!!!!
Lebensversicherung "widerruflich" bzw "unwiderruflich" Erbmasse?
16. August 2005
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Frage vom 16. August 2005 | 23:38
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Lebensversicherung "widerruflich" bzw "unwiderruflich" Erbmasse?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 18. August 2005 | 13:26
Von
Status: Schlichter (7944 Beiträge, 2887x hilfreich)
LV´s fallen grundsätzlich nie in die Erbmasse. Das widerruflich bezieht sich darauf, das der Begünstigte geändert werden kann. Könnte ja z.B. ein anderer Mann auftauchen usw..
Bei "unwiderruflich" gibt es keine Möglichkeit, die bezugsberechtigte Person zu ändern.
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