Hallo, wenn man vor hat eine Lebensversicherung abzuschließen um im Todesfall das Kind abzusichern (im Detail soll mit der Lebensversicherung im Todesfall ein Kredit für eine Immobilie vollständig abgelöst werden) muss man seinen Willen dann im Testament
vermerken was mit dem Geld der Versicherung zu tun ist?
Sollte im Todesfall das Kind noch minderjährig sein so ist das Geld -soweit ich dies jetzt heraus finden konnte- mündelsicher anzulegen.
Wie kann man dann absichern, dass auch in disem Fall der ausgezahlte Betrag in erster Linie dafür verwendet wird um den Restkredit für das Haus abzulösen?
Ist es möglich auch diesen Fall bindend testamentarisch festzuhalten?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen.
Liebe Grüße!
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-- Editiert Miss.Nevaeh am 21.11.2012 13:58
Lebensversicherung zur Absicherung einer Immobilie
21. November 2012
Thema abonnieren
Frage vom 21. November 2012 | 13:57
Von
Status: Beginner (95 Beiträge, 32x hilfreich)
Lebensversicherung zur Absicherung einer Immobilie
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 21. November 2012 | 14:02
Von
Status: Schlichter (7207 Beiträge, 4297x hilfreich)
Diese "Anordnung" sollte in jedem Fall in einem Testament festgehalten werden.
Wenn bei einer LV ein Bezugsberechtigter eingesetzt wird, kann dieser darüber frei verfügen. Diese fällt nicht in den Nachlass.
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#2
Antwort vom 21. November 2012 | 14:05
Von
Status: Beginner (95 Beiträge, 32x hilfreich)
Vielen Dank für die nette und ausführliche Antwort!
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