Leiblicher Vater unbekannt, dennoch zahlen???

26. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12319.01.2011 22:11:43
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)
Leiblicher Vater unbekannt, dennoch zahlen???

Sehr geehrte Damen und Herren,
viele Menschen erfahren im Laufe ihres Lebens, dass ihr Vater garnicht ihr richtiger Vater sei. Auch ich gehöre dazu. Ich weis sehr wenig über meinen Vater ihn nie gesehen und nur einiges über ihn gehört. Man solll jetzt hier nicht direkt auf meinen Fall eingehen, aber mein Eigenbeispiel eignet sich hier sehr gut.
Was ich weis: Mein Vater hat wohl ziemlich viel falsch gemacht, hat große Schulden etc ....

Meine Frage ist jetzt, kann ich bei Kostenfällen herangezogen werden?
Was wäre, wenn er zum Beispiel wegen seines Alters in eine Pflege oder was auch immer muss, kann ich da für die Erstattung der Kosten als sein leiblicher Sohn herangezogen werden?


Ein "NegativErbe" muss man nicht annehmen oder ?

Ich bedanke mich bereits jetzt für eure Antworten!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8010 Beiträge, 4497x hilfreich)

#viele Menschen erfahren im Laufe ihres Lebens, dass ihr Vater garnicht ihr richtiger Vater sei. Auch ich gehöre dazu.#
Dadurch wird dein "Erzeuger" nicht automatisch zu deinem rechtlichen Vater.



-- Editiert am 26.07.2010 21:17

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

quote:
viele Menschen erfahren im Laufe ihres Lebens, dass ihr Vater garnicht ihr richtiger Vater sei.


Vater im gesetzlichen Sinne ist derjenige, der als solcher in der Geburtsurkunde eingetragen ist. Wenn sich später herausstellt, dass ein anderer Mann der leibliche Vater ist, dann ändert sich die gesetzliche Vaterschaft nur nach einer erfolgreichen Vaterschaftsanfechtungsklage. Unterhaltsverpflichtungen und Erbansprüche beziehen sich nur auf den gesetzlichen Vater.


quote:
Meine Frage ist jetzt, kann ich bei Kostenfällen herangezogen werden?


Fehlender Kontakt zum gesetzlichen Vater führt noch nicht dazu, dass man von eventuellen Unterhaltsverpflichtungen befreit ist. Wenn Dein Vater für Dich jedoch nie Unterhalt gezahlt hat, dann wird es im Regelfall als grob unbillig angesehen, umgekehrt Unterhalt leisten zu müssen.

quote:
Ein "NegativErbe" muss man nicht annehmen oder ?


Das ist richtig. Dazu muss man das Erbe allerdings innerhalb von 6 Wochen, nachdem man vom Tod des Vaters erfahren hat, beim Nachlassgericht ausschlagen. Wer nichts macht, nimmt automatisch das Erbe an.

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