Mit Leibrente Haus kaufen?

28. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
euridike
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)
Mit Leibrente Haus kaufen?

Hallo,

meine Großmutter und ihr Mann waren zu gleichen Teilen im Grundbuch für das bewohnte Haus eingetragen, nun ist der Großvater verstorben und die Großmutter bekam auch diesen Teil im Testament vererbt.

Nun wollten meine Großeltern ihrem Sohn eigentlich nichts vererben, weil er sich ihnen gegenüber schlecht benommen hat.

Soweit ich mich jetzt informiert habe, nützt es nichts, wenn meine Großmutter das Haus an ihre Tochter einfach so überschreibt, denn dann hätte der Sohn immer noch einen Pflichtteilsergänzungsanspruch und zwar aus dem Wert des Hauses zum Schenkungstermin.

Wie sieht das aber jetzt aus, wenn die Tochter das Haus von ihrer Mutter quasi kauft und zwar mit einer Leibrente. D.h. meine Großmutter bekommt jeden Monat eine Leibrente von meiner Mutter in Höhe von 500,-- Euro, das würde im Jahr 6000,-- Euro machen, wären in 10 Jahren 60.000,-- Euro. Um diesen Betrag müsste sich doch dann der Wert des Erbes (Haus ist einziges Erbe)vermindern. Sprich Haus ist jetzt evtl. 100.000 Euro wert, abzüglich der 60.000 Euro macht 40.000 Euro. 40.000 Euro werden an die Tochter vererbt. Sohn hätte eigentlich einen Anspruch auf 20.000 Euro da aber auf Pflichtteil gesetzt, wären das dann nur noch 10.000 Euro. richtig?

Gruß
euridike

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
euridike
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Wie ist das übrigens mit einer Schenkung. Ist die nach 10 Jahren sozusagen komplett?

Kann dann der Sohn zwar noch einen Pflichtteilsergänzungsanspruch oder Pflichtteilsanspruch stellen, aber da Haus bleibt dann außen vor?

Gruß
euridike

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#2
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 611x hilfreich)

st die nach 10 Jahren sozusagen komplett?

Ja, allerdings nur, wenn bei der Schenkung der Schenkerin kein Nießbrauch oder Wohnrecht eingeräumt wird.
Übrigens wird sich das Erbrecht bezüglich des Pflichtteilsergänzungsanspruchs bald ändern.Dann minmdrt sich dieser pro Jahr um 10 %.

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#3
 Von 
euridike
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

wieso darf der schenkerin kein Nießbrauch und Nutzungsrecht eingeräumt werden?

Wie sieht es aus, wenn das Haus nicht geschenkt, sondern einfach überschrieben wird, da wird doch oft von Anwälten darauf hingewiesen, dass ein Wohnrecht eingräumt wird. Wenn dieses eingräumt ist, gilt dann das mit der 10 Jahres Frist nicht?

Gruß
euridike

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#4
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 611x hilfreich)

wieso darf der schenkerin kein Nießbrauch und Nutzungsrecht eingeräumt werden?

Der Schenkerin darf sehr wohl ein Nießbrauch oder Wohnrecht eingeräumt werden, allerdings läuft dann nach BGH-Rechtsprechung die 10.Jahres-Frist nicht an. Wenn man erreichen will, dass der Pflichtteilsergänzungsanspruch nach 10 Jahren wegfallen soll,sollte man daher keinen Nießbrauch und kein Wohnrecht einräumen.
Wie sieht es aus, wenn das Haus nicht geschenkt, sondern einfach überschrieben wird, da wird doch oft von Anwälten darauf hingewiesen, dass ein Wohnrecht eingräumt wird. Wenn dieses eingräumt ist, gilt dann das mit der 10 Jahres Frist nicht?

Wenn die "Überschreibung" unentgeltlich erfolgt, dann läuft die 10-Jahres-Frist nicht an,der Pflichtteilsergänzungsanspruch bleibt erhalten.

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#5
 Von 
euridike
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo nataly,

dass war ja meine Idee mit der Leibrente, das würde bedeuten, dass das Erbe um diese Leibrente gemindert wird, quasi wie ein Kauf des Hauses auf Raten. Und wenn meine Oma jeden Monat 500,-- Euro bekommt und diese "ausgibt", wer will ihr das verbieten? Eine große Rente hat sie nicht dafür aber Enkel, Urenkel, Neffen und Nichten, die freuen sich immer mal wieder über eine kleine "Finanzspritze", also wäre es wohl sinnvoller.

Ich glaube, das werden wir mal genauer mit einem Anwalt besprechen müssen.

Gruß
euridike

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