Guten Tag,
ein Mann hat eine Immobilie, welche er an einen nicht verwandten Dritten übertragen möchte. Dieser Mann hat ebenfalls eine leibliche Tochter, zu der kein Kontakt besteht.
Mittels Leibrente soll die Immobilie nun ordnungsgemäß (Restlebenserwartung, Immobilienwert, Wohnwert etc.) an den nicht verwandten Dritten inkl. Wohnrecht bis zum Erblassen des Mannes übertragen werden. Ziel ist es, dass die leibliche Tochter nach dem Erblassen des Mannes keinen Anspruch auf einen Pflichtteil / eine Pflichtteilsergänzung hat.
1. Wäre diese Verfahrensweise zielführend?
2. Wie wirkt sich frühzeitiges Erblassen des Mannes (z. B. ein Jahr nach Abschluss des Vertrages zur Leibrente) auf den Pflichteil / Pflichtteilergänzungsanspruch der leiblichen Tochter aus? Immerhin konnte durch das Erblassen der Gegenwert der Immobilie nicht vollumfänglich bezahlt werden.
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung
Freundliche Grüße
der nicht verwandte Dritte
Leibrente vs. Pflichteilsergänzungsanspruch
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Zitat:1. Wäre diese Verfahrensweise zielführend?
Ja
Zitat:2. Wie wirkt sich frühzeitiges Erblassen des Mannes (z. B. ein Jahr nach Abschluss des Vertrages zur Leibrente) auf den Pflichteil / Pflichtteilergänzungsanspruch der leiblichen Tochter aus?
Gar nicht, es sei denn der frühe Tod des Erblassers war schon bei Vertragsabschluss absehbar, z.B. weil der Erblasser an einer unheilbaren Krankheit litt.
Zitat:Immerhin konnte durch das Erblassen der Gegenwert der Immobilie nicht vollumfänglich bezahlt werden.
Es kann ja auch umgekehrt passieren, dass der Käufer viel mehr als den Verkehrswert bezahlen muss.
So eine pauschale Antwort wie in #1 würde ich nicht treffen, da der Pflichtteilsergänzungsanspruch auch bei gemischten Schenkungen greift.
Ob das in diesem speziellen Fall so ist müsste ggfls. ein Gericht entscheiden.
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Danke für die Rückmeldungen.
Genau dort liegt mein Problem. Wird die Immobilie zur gemischten Schenkung, wenn ich diese nicht vollständig bezahlen kann, weil der Mann vorzeitig erblasst.
Man könnte es durch einen Passus in dem notariellen Kaufvertrag ausschließen.
Es könnte festgehalten werden, dass wenn der Veräußerer vor dem Erreichen der Entgeltlichkeit verstirbt, der Restbetrag, der von da an zur Entgeltlichkeit fehlt, an die Erben zu zahlen ist.
Sodann kann m.M.n. nicht mehr von einer gemischten Schenkung ausgegangen werden.
Dadurch wäre die Problematik des Pflichtteilsergänzungsanspruchs geklärt, aber es wäre ggfls. eine Zahlung an den/die Erben erforderlich und der Pflichtteil der Tochter würde sich entsprechend erhöhen.
Wenn der Veräußerer nicht sonderlich alt ist und wohl noch 10 Jahre lebt sollte man villt. das Risiko eingehen, dass es sich um eine gemischte Schenkung handeln könnte, da der sich der Pflichtteilsergänzungsanspruch jährlich um 10% verringert und nach 10 Jahren komplett entfällt.
Eine Möglichkeit die Tochter unter allen Umständen komplett auszuschließen sehe ich nicht.
-- Editiert von Ballivus am 17.09.2020 14:29
Zitat:ordnungsgemäß (Restlebenserwartung, Immobilienwert, Wohnwert etc.)
Damit gehe ich davon aus, dass der Kapitalwert der Leibrente dem Wert der Immobilie entspricht.
Zitat:Wird die Immobilie zur gemischten Schenkung, wenn ich diese nicht vollständig bezahlen kann, weil der Mann vorzeitig erblasst.
Nein, es sei denn der vorzeitige Tod war vorhersehbar. Der Käufer muss letztlcih das Risiko tragen, dass der Erblasser auch länger leben kann.
"erblassen" ist etwas anderes. Schreibe doch einfach "verstirbt"
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