Letzte Rentenzahlung

12. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4355x hilfreich)
Letzte Rentenzahlung

Hallo,

kann mir jemand sagen, an wen die letzte Rentenzahlung an einen kürzlich Verstorbenen aus steuerrechtlicher Sicht gezahlt wird?

Bei Kapitalerträgen ist es einfach, alles was nach dem Todestag fällig wird fällt in die Sphäre der Erben und ist von diesen zu versteuern. Aber wie ist das bei Renten?

Ist es ein Einkommen der Erben und von diesen zu versteuern?
Oder muss es noch von dem Verstorbenen versteuert werden (und gehört dann natürlich zum Erbe)?

Ich tippe auf das Letztgenannte, bin mir aber nicht sicher.

Stefan

PS: Ist zwar eine Frage zum Steuerrecht, ich hab' mich aber trotzdem bewusst für das Unterforum Erbrecht entschieden - ich denke hier sind eher die User zu finden die Erfahrung mit dem Thema haben.

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3512 Beiträge, 557x hilfreich)

Es wird auf den Rentenbeginn ankommen.
Rentenbeginn nach dem 01.04.2004 - diese Renten werden immer erst am Ende eines Kalendermonats überwiesen.
Rentenbeginn davor, immer im Voraus.
Selbiges wird eine Rolle spielen.

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#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4355x hilfreich)

Hallo,

achso ja, sorry, hatte ich vergessen zu sagen, die Zahlung soll natürlich nach dem Todestag erfolgt sein (sonst wäre es ja wieder einfach)..

Trotzdem bin ich mir nicht sicher, denn der Zeitraum für den gezahlt wird läuft ja durch beide Bereiche (vor und nach dem Tod).
Man könnte sogar genau tageweise aufteilen ...

Steuerlich besser wäre wohl in den meisten Fällen, dass die Rente vollständig dem Verstorbenen zugerechnet wird. Denn bei dem ist die Steuer regelmäßig gering, bei einem frühen* Tod sogar meist Null.

*früh im Jahr

Stefan

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#3
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3512 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Trotzdem bin ich mir nicht sicher, denn der Zeitraum für den gezahlt wird läuft ja durch beide Bereiche (vor und nach dem Tod).

Wenn alle Bestattungskosten oder sonst anfallende Kosten für Entsorgung usw. bezahlt sind, fließt der Rest des Geldes ins Erbe. Warum soll da die Rente extra berücksichtigt werden?

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#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4355x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Warum soll da die Rente extra berücksichtigt werden?
Weiß ich ja eben nicht.

Die Rente ist aber doch ureigens für die laufenden Lebenshaltungskosten gedacht. Und die hat der Verstorbene ja auch in seinem letzten (Teil)Monat gehabt. Daher kann ich mir vorstellen, dass er seine letzte Rente auch noch selber bekommt, obwohl erst nach dem Tod ausgezahlt.

Jedenfalls hab' ich noch nie gehört, dass ein Erbe das in seiner eigenen Einkommensteuererklärung angegeben hat, im Gegensatz zu Kapitalerträgen oder Mieteinkünften.

Stefan

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#5
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3512 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Daher kann ich mir vorstellen, dass er seine letzte Rente auch noch selber bekommt, obwohl erst nach dem Tod ausgezahlt.

Natürlich, es entstehen doch auch im Sterbemonat die festen Kosten wie sonst auch, egal ob er anfangs oder am Ende des Monats verstirbt. Die Rente steht ihm im Sterbemonat voll zu.
Wenn der Verstorbene EKSt pflichtig war, wird die letzte Rente dort miteinbezogen. Und wenn nicht, fließt sie mit anderem Vermögen ins Erbe.

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#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4355x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wenn der Verstorbene EKSt pflichtig war, wird die letzte Rente dort miteinbezogen. Und wenn nicht, fließt sie mit anderem Vermögen ins Erbe.
Was meinst du mit "einkommensteuerpflichtig"? Das ist doch jeder.
Und eine Rente wird nie direkt besteuert, sondern erst in der Veranlagung (Vorauszahlungen mal ausgenommen).

Und genau das ist meine Frage: Gehört die letzte, nach dem Tode ausgezahlte, Rente in die Steuererklärung des Verstorbenen oder in die Steuererklärung der Erben (was durchaus ein Unterschied sein kann, hatte ich ja schon ausgeführt).

Nochmal die Abwandlung zu Kapitalerträgen: Dort ist es imho sicher so, dass alle Zahlungen nach dem Todestag den Erben gehören, und diese dann natürlich auch zu versteuern haben. In dem Fall ist die Abgrenzung relativ einfach (in einem anderen Froum wird gerade sogar diskutiert, ob das im Extremfall minutengenau erfolgen muss, bzw. ob man am Todestag noch schnell etwas gestalten kann).

Bei der Rente irritiert mich insbesondere ein bisschen, dass es doch keinen Unterschied machen sollte, ob im Voraus oder im Nachhinein gezahlt wird.
Andererseits gibt es natürlich das Zuflußprinzip, auf das ich auch selber immer wieder hinweise. :???:

Noch eine Korrektur: Ich hatte in #2 gesagt, wie es besser ist. Das war aber so pauschal falsch, denn man muss immer berücksichtigen, um was für Personen es geht. Handelt es sich bei den Erben beispielsweise um Kinder, dann wäre es bei denen höchstwahrscheinlich sowieso steuerfrei.

Stefan

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#7
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3512 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Was meinst du mit "einkommensteuerpflichtig"? Das ist doch jeder.

Viele Rentner sind das nicht.
Entweder die Rente zu niedrig oder ein hoher GdB mit Merkzeichen somit entsprechend Freibeträge. Hohe außergewöhnliche Belastungen usw.
Zitat (von reckoner):
Bei der Rente irritiert mich insbesondere ein bisschen, dass es doch keinen Unterschied machen sollte, ob im Voraus oder im Nachhinein gezahlt wird.

Die Rente gilt für den Monat, egal ob im Voraus oder nicht. Meine ganz früher, war es zeitweise so, dass die DRV Renten teilweise zurückfordern konnte wenn man anfangs des Monats starb.
Rufe doch einfach beim FA an, war kürzlich bei etwas unschlüssig, ein Anruf genügte.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47488 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Ist zwar eine Frage zum Steuerrecht, ich hab' mich aber trotzdem bewusst für das Unterforum Erbrecht entschieden - ich denke hier sind eher die User zu finden die Erfahrung mit dem Thema haben.[-quote]

Die Frage wäre wohl doch besser im Forum für Steuerrecht aufgehoben.

Zitat (von reckoner):
Ist es ein Einkommen der Erben und von diesen zu versteuern?
Oder muss es noch von dem Verstorbenen versteuert werden (und gehört dann natürlich zum Erbe)?


Nach meiner Auffassung gilt das Zuflussprinzip (§ 11 EStG), so dass die Rente den Erben zuzuordnen ist.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4355x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Viele Rentner sind das nicht.
Doch, steuerpflichtig ist jeder der Einkünfte erzielt.
Ob dann am Ende auch wirklich ein Betrag großer Null herauskommt oder das Einkommen unter einem Freibetrag liegt hat damit doch gar nichts zu tun.

Zitat:
Nach meiner Auffassung gilt das Zuflussprinzip (§ 11 EStG), so dass die Rente den Erben zuzuordnen ist.
Danke für die Meinung.

Damit widersprecht ihr euch aber (Loni12 und hh) - was überhaupt nicht schlimm ist, mir aber natürlich auch nicht richtig weiterhilft.

Nach weiterer Recherche hab ich ein Anwendungsschreiben zum Rentenbezugsmittteilungsverfahren nach §22a EStG gefunden (LINK).

Ich gehe mal davon aus, dass die Bezugsmitteilung in der Regel auch die Steuerpflicht bewirkt (wie immer: Ausnahmen bestätigen die Regel).

In dem Schreiben heißt es u.a. in Rz11: "Wird bei Versterben des Leistungsempfängers innerhalb einer vertraglich vereinbarten Rentengarantiezeit die Rente an einen Dritten weitergezahlt, wird der Dritte Leistungsempfänger. Daher ist der Dritte als Leistungsempfänger in die Rentenbezugsmitteilung aufzunehmen."

Allerdings ist dort immer von einer "Rentengarantiezeit" die Rede, auch im weiteren Text. Der von mir geschilderte Normalfall* kommt dort hingegen gar nicht vor (Zahlung bis zum Monatsende ist für mich keine Garantiezeit).

*mich wundert eh, dass ich zu dem Thema rein gar nichts finden kann, dabei betrifft das doch eigentlich fast jeden Erbfall (außer Ehepartner, und selbst dort kann es ja erbende Kinder geben, die dann eventuell wieder ihren Anteil an der letzten Rentenzahlung versteuern müssten)

Vielleicht sollte man aber erstmal abwarten ob eine Meldung im Sinne der Rz11 kommt ...

Zitat:
Rufe doch einfach beim FA an, war kürzlich bei etwas unschlüssig, ein Anruf genügte.
Ich befürchte, dass die Person die beim Finanzamt den Telefondienst inne hat das auch nicht sicher sagen kann. Und dann kommt so eine Antwort wie "Erklären sie es, das Finanzamt wird das dann schon prüfen".
Meiner Erfahrung nach bekommt man da in Foren oft bessere Antworten.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47488 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Allerdings ist dort immer von einer "Rentengarantiezeit" die Rede, auch im weiteren Text.


So etwas gibt es nur bei privaten Renten.

Zitat (von reckoner):
Ich gehe mal davon aus, dass die Bezugsmitteilung in der Regel auch die Steuerpflicht bewirkt (wie immer: Ausnahmen bestätigen die Regel).


Jedenfalls richtet sich das Finanzamt bei der Besteuerung danach. Das wird dann nach meiner Kenntnis auch nicht genauer geprüft.

Bei Gehaltszahlungen ist die Sachlage nach meiner Kenntnis klar:
https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/todesfall-lohnsteuer_idesk_PI42323_HI727367.html#:~:text=1.1%20Lohnzahlung%20an%20Rechtsnachfolger,nach%20dessen%20ELStAM%20zu%20versteuern.

Allerdings gibt es dort eine Vereinfachungsregelung.

Im Ergebnis:
Eigentlich müsste die letzte Rentenzahlung von den Erben versteuert werden. Das Finanzamt erlaubt aber aus Vereinfachungsgründen die Versteuerung nach den ElStAM-Daten des Verstorbenen. In der Lohnsteuerbescheinigung muss die Zahlung dennoch den Erben zugeordnet werden.

Warum das bei Rentenzahlungen anders sein soll, erschließt sich mir nicht.



-- Editiert von User am 13. Februar 2023 21:09

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4355x hilfreich)

Hallo,

danke auch für diesen Link.

Die Vereinfachungsregelung gilt ja imho vor allem für die Arbeitgeber (die bei diesem Randthema der Lohnabrechnung wahrscheinlich häufig überfragt sind).
Die staatliche Rentenversicherung hingegen dürfte sich da recht gut auskennen, und wird das vermutlich auch richtig melden. Erschwerend kommt im konkreten Fall aber hinzu, dass es eine Erbengemeinschaft ist, welche sich auch erst Monate später realisiert hat (woher soll die Rentenversicherung die kennen?).

Ich halte aber fest, dass wahrscheinlich die Erben die letzte Rentenzahlung zu versteuern haben.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47488 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Die staatliche Rentenversicherung hingegen dürfte sich da recht gut auskennen, und wird das vermutlich auch richtig melden.


Optimist.

Zitat (von reckoner):
Ich halte aber fest, dass wahrscheinlich die Erben die letzte Rentenzahlung zu versteuern haben.


Tatsächlich würde ich vermuten, dass das Finanzamt nicht so genau hinschaut, wenn die Rentenversicherung die letzte Rente dem Verstorbenen zugeordnet hat.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3512 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von hh):
Tatsächlich würde ich vermuten, dass das Finanzamt nicht so genau hinschaut, wenn die Rentenversicherung die letzte Rente dem Verstorbenen zugeordnet hat.

Dann war das bei mir so. Als mein Vater starb, hatte ich seine letzte Rente ihm zugeordnet. Es wurde so akzeptiert.
Zitat (von reckoner):
Ich befürchte, dass die Person die beim Finanzamt den Telefondienst inne hat das auch nicht sicher sagen kann.

Die Telefonisten dürfen bei uns gar keine Auskunft geben. Nach Nennung meiner Steuernummer bekomme ich den zuständigen SB. Der hat auch Zugang zu den Steuererklärungen.

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