Hallo zusammen , mir liegen ein paar fragen auf der Seele und hoffe das mir jemand Licht ins dunkle bringen kann.....
Von meiner Schwester ( 59 jahre alt)ist der Mann an Ostern plötzlich verstorben .
Finanziell sieht es nicht rosig bei ihr aus da ihr Mann lange Selbständig War , Konkurs ging durch einen Schlaganfall vor 1 1/2 Jahren, 70.000 Euro Schulden hinterlassen hat und sie nun gar nicht weiss wie sie ihn Beerdigen soll und wie es weiter geht .
Sie besitzen ein altes Haus was noch belastet ist mit ca. 60.000 Euro . Wert des Hauses mit Grundstück ist ca. 90.000 Euro da sehr stark verwohnt und verfallen .
Sie haftet mit für die Schulden des Hauses , hat alles mit Unterschrieben - steht aber NICHT mit im Grundbuch !!!!!!
WAS PASSIERT DENN JETZT MIT DEM HAUS ??????
Seine Schulden fürs Geschäft hat sie NICHT mit unterschrieben !!
Er hat ein Auto welches der Sohn (23 Jahre alt) gerne behalten würde .
Wert des Autos ca. 4000,- € .
DARF ER DAS BEHALTEN ??????? Wohl nicht wenn er die Erbschaft ablehnt....
Ich hab ihr , und ihrem Sohn ,geraten das Erbe abzulehnen aber bin mir unsicher ob das der richtige Weg ist .
Sie selbst hat sich gerade Selbständig gemacht aber kann sich so gerade über Wasser halten .
Ihr Mann War ja erwerbsunfähig durch den Schlaganfall .
WAS WÄRE DAS BESTE FÜR SIE UND IHREM SOHN ???
Lieben Dank für eure Hilfe und falls noch fragen sind Bitte gerne mailen .
Caro
-- Editiert von Heidschnucke123 am 03.04.2018 11:22
Mann verstorben.....Was passiert mit Haus und Schulden ?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Wollte noch erwähnen das meine Schwester 59 Jahre alt ist .
Das ist eine schwierige Situation.
Wenn sie das Erbe ausschlägt, dann ist das Haus weg und sie bleibt dennoch auf des Hausschulden sitzen.
Nehmen sie und ihr Sohn das Erbe an, dann gehören beiden das Haus und die Schulden zu je 50%
Nimmt nur sie das Erbe an und der Sohn schlägt aus, dann gehören ihr 75% des Hauses und der Schulden, die restlichen 25% gehen an die Erben 2. Ordnung des Verstorbenen.
Als weitere Variante wäre noch denkbar, dass das Erbe angenommen wird und dann die Nachlassinsolvenz angemeldet wird. Dann ist das Haus aber auch weg, wenn man nicht in der Lage ist, es aus der Insolvenzmasse herauszukaufen.
Letztlich richtet sich das weitere Vorgehen danach, wie wichtig der Besitz des Hauses ist.
Das Auto darf der Sohn bei Ausschlagung der Erbschaft nicht behalten. Aber auch bei einer Annahme der Erbschaft müsste die Darlehen bedient werden um das Auto behalten zu dürfen.
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Das Haus ist so oder so weg. Es gehört ihr nicht und es reicht nicht um die Schulden zu decken. 90 - 60 Kredit - 70 Schulden.
Das Haus deckt den Hauskredit, daher sollte Sie diese Schuld los haben, egal ob noch einer erbt
Natürlich wird auch das Auto weggenommen.
Es ist jedem zu raten das Erbe auszuschlagen. Da es Überschuldet ist - das kann man doch selber ausrechnen
Zitat:Nehmen sie und ihr Sohn das Erbe an, dann gehören beiden das Haus und die Schulden zu je 50%
Nein, das Haus gehört beiden und beiden gehören 100 % der Schulden. Zahlt einer nicht zahlt der andere gerne auch komplett.Und das wichtigste Ihr Erbt keinesfalls den Kredit - seit ihr nicht kreditwürdig habt ihr ein Problem das zu finanzieren!!!
Lasst die Bank versteigern, lasst keinen Besichtigen, vorher den Hof vermüllen, und mal nen Bau aus dem Fenster wachsen lassen. Evtl. könnt ihr das Haus billiger selber errsteigern.
Zitat:Das Haus deckt den Hauskredit, daher sollte Sie diese Schuld los haben, egal ob noch einer erbt
So einfach ist das leider nicht.
Bedenken sollte man auch, dass man direkt mit der Ausschlagung das Recht verliert weiter in dem Haus zu wohnen, da ja keiner von Euch beiden Eigentümer ist und auch kein Mietvertrag besteht. Die Bank muss das Haus auch nicht sofort zwangsversteigern. Sie kann das Haus auch unter Zwangsverwaltung stellen und Euch entweder rauswerfen oder Miete kassieren.
Zitat:seit ihr nicht kreditwürdig habt ihr ein Problem das zu finanzieren!!!
Das seid Ihr sowieso nicht, wenn der Hauskredit nicht mehr bedient wird.
Bevor man hier den scheinbar naheliegenden und einfache Weg der Ausschlagung geht, sollte man vielleicht einen Termin bei der Schuldnerberatung machen. Über die Variante der Nachlassinsolvenz sollte ernsthaft nachgedacht werden.
Dem stimme ich aus den oben genannten Gründen zu, die Nachlassinsolvenz ist möglicherweise eine brauchbare (und ggf. bessere) Alternative zur Ausschlagung. Lasst euch unbedingt kurzfristig beraten.Zitateinen Termin bei der Schuldnerberatung machen. Über die Variante der Nachlassinsolvenz sollte ernsthaft nachgedacht werden. :
Vielen lieben Dank an euch allen ,
das hat mir schonmal weiter geholfen .
Termin für Ausschlagung des Erbes ist bereits vorhanden .
Vorher geht sie noch zu einem Anwalt um sich nochmal über alles zu informieren .
Nochmals vielen Dank !!!!!!
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