Mehrere Testamente, alle gültig?

5. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
kruemel90
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mehrere Testamente, alle gültig?

Hallo zusammen,

ich habe folgenden Fall:

Eine Frau A hinterlegt 1988 beim Amtsgericht ein notarielles Testament, in dem sie zum einen Ihren Sohn enterbt und zum anderen Ihre Schwester B als alleinige Vorerbin einsetzt.

Nach ihrem Tod wird beim Aufräumen ein handschriftliches und unterschriebenes Testament aus dem Jahr 1995 entdeckt, in dem sie Ihren Enkel C als Erben ihrer Wohnungseinrichtung und eines Geldbetrages X einsetzt.

Diese Testamente widersprechden sich daher ein wenig. Ist das handschriftliche auch gültig und wird der Betrag X vom Erbe von B abgezogen?

Es wäre klasse, wenn jemand Erfahrung damit hätte!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Bei Testamenten gilt immer das "jüngste" Datum. Also ab zum Amtsgericht damit. Das neue Testament hebt alle anderen vorherigen Verfügungen auf. Das einzige was sein kann, ist dass das neuere Testament nicht gültig ist weil irgendetwas fehlt o.ä.

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#2
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

Nein, so allgemein eben nicht.

Jüngere Testamente heben ältere nur insoweit auf, als in ihnen andere Bestimmungen bezüglich bestimmter Sachverhalte getroffen werden (§ 2258 BGB ).

Etwas anderes ist es, wenn im jüngeren Testament verfügt wird, daß alle älteren ihre Gültigkeit verlieren sollen.

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#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Hallo fix,
dass meinte ich mit "o.ä.". Das wird dann ja das Amtsgericht feststellen, ob das neuere Testament das alte aufhebt.

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