Habe da ein grundsätzliches Verständnisproblem, vielleicht könnt ihr mir da weiterhelfen?
Ich bin alleiniger Eigentümer (Notarvertrag) unseres Wohnhauses, welches wir zusammen mit unseren Kindern bewohnen. Wenn nun meine Frau sterben würde, hätten die Kinder dann einen Erbanspruch basierend auf der Zugewinngemeinschaft?
Mein Haus, Frau stirbt, haben Kinder nun Anspruch?
10. Juli 2022
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Frage vom 10. Juli 2022 | 12:51
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Mein Haus, Frau stirbt, haben Kinder nun Anspruch?
#1
Antwort vom 10. Juli 2022 | 13:10
Von
Status: Richter (8590 Beiträge, 4667x hilfreich)
Zitat :Ich bin alleiniger Eigentümer (Notarvertrag) unseres Wohnhauses, welches wir zusammen mit unseren Kindern bewohnen. Wenn nun meine Frau sterben würde, hätten die Kinder dann einen Erbanspruch basierend auf der Zugewinngemeinschaft?
Nein.
Zugewinngemeinschaft heißt, jeder hat und behält sein eigenes Vermögen - es gibt kein gemeinsames Vermögen
Und jetzt?
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