Hallo,
es geht um das Erbe meiner Großmutter. Sie ist bereits im hohen Alter und seit einigen Jahren Witwe.
Bei dem Erbe geht es um ihr Haus. Auf dem Grundstück befindet sich außerdem noch das Haus meiner Tante deswegen sollte das Haus meiner Oma in der Familie bleiben und NICHT außerhalb der Familie verkauft werden.
Meine Oma hat neben meinem Vater noch zwei weitere Töchter.
Da mein Vater durch eine Betriebsaufgabe hohe Schulden hat, möchte er sein zukünftiges Erbe ausschlagen bzw. dass sein Erbteil an mich und meine Schwester übergeht.
Meine Frage:
Ist dies so einfach möglich wie er sich das vorstellt? Können seine Gläubiger dagegen nicht fortgehen bzw. dann an mich und meine Schwester herantreten?
Oder geht sein Erbteil wenn er ihn ausschlägt an seine zwei Geschwister?
Danke & Grüße
Mein Vater will Erbe meiner Großmutter abtreten
13. September 2020
Thema abonnieren
Frage vom 13. September 2020 | 22:20
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mein Vater will Erbe meiner Großmutter abtreten
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 13. September 2020 | 23:10
Von
Status: Unbeschreiblich (47487 Beiträge, 16806x hilfreich)
Zitat:Da mein Vater durch eine Betriebsaufgabe hohe Schulden hat
Läuft ein Insolvenzverfahren?
Befindet er sich in der Wohlverhaltensphase?
#2
Antwort vom 13. September 2020 | 23:24
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Die Betriebsaufgabe ist schon mehrere Jahre her. Ein Insolvenzverfahren läuft nicht. Er zahlt soviel wie ich weiß seinen Gläubigern auch nichts mehr da er auch kein Einkommen hat. Er bezieht auch keine Leistungen. Meine Mutter hat seit 30 Jahren ein eigenes Geschäft und finanziert nun den Lebensunterhalt für die beiden allein.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Erbrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 14. September 2020 | 00:22
Von
Status: Senior-Partner (6266 Beiträge, 1498x hilfreich)
Zitat:
es geht um das Erbe meiner Großmutter. Sie ist bereits im hohen Alter und seit einigen Jahren Witwe.
Solange sie noch nicht tot ist, gibt es überhaupt kein Erbe...
Zitat:Bei dem Erbe geht es um ihr Haus.
Bei welchem Erbe?
Zitat:Auf dem Grundstück befindet sich außerdem noch das Haus meiner Tante deswegen sollte das Haus meiner Oma in der Familie bleiben und NICHT außerhalb der Familie verkauft werden.
Solange die Oma noch lebt, ist es ihr Haus, und sie kann es verkaufen an wen sie will und wann sie will.
Zitat:Meine Oma hat neben meinem Vater noch zwei weitere Töchter.
Da mein Vater durch eine Betriebsaufgabe hohe Schulden hat, möchte er sein zukünftiges Erbe ausschlagen bzw. dass sein Erbteil an mich und meine Schwester übergeht.
Das Erbe kann erst ausgeschlagen werden, wenn der Erblasser verstirbt.
Zitat:
Meine Frage:
Ist dies so einfach möglich wie er sich das vorstellt? Können seine Gläubiger dagegen nicht fortgehen bzw. dann an mich und meine Schwester herantreten?
Auch ein überschuldeter Erbe kann das Erbe ausschlagen. Seine Gläubiger können das nicht verhindern.
Zitat:Oder geht sein Erbteil wenn er ihn ausschlägt an seine zwei Geschwister?
Wenn der Vater sein Erbe ausschlägt, geht es an seine Kinder über, nicht an die Geschwister.
Und jetzt?
Schon
266.864
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
7 Antworten
-
2 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten