Mein Vater will mich enterben.

21. November 2021 Thema abonnieren
 Von 
guest-12303.09.2023 09:13:06
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 2x hilfreich)
Mein Vater will mich enterben.

Hallo, da ich mit meinem Vater nichts rede( wegen übler Nachrede seinerseits) will er mich scheinbar enterben. Als er damals für und meine Schwester und mich Unterhalt zahlen sollte, ging er ins Ausland. Dann nach über 40 jahren kam er zurück nach Deutschland, Nun habe ich leider das pech, das er im selben haus wohnt wie ich. Und meint er müsse sich ein Urteil über mich bilden. Zumal er übelste Nachreden und Lügen über mich verbreitet, das selbst meine Schwester und meine eigenen Kinder den Kontakt mit mir abbrachen. ( und noch andere schikaniererreien ). Dadurch brach ich den Kontakt zu ihm ab. Nun erfuhr ich, das er meiner Schwester eine Kontovollmacht erstellen lies damit sie sein Konto verwalten sollte wenn er verstorben ist und das sie mir ja nichts abgeben soll da er mich enterben will! Ich weiß, das er sehr hohe Geldbeträge angespart hat. Steht mit trotzdem ein Pflichtteil zu?

-- Editiert von Hondo2019 am 21.11.2021 11:12

-- Editiert von Hondo2019 am 21.11.2021 11:16

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12328.11.2021 01:36:21
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 25x hilfreich)

Zitat (von Hondo2019):
Steht mit trotzdem ein Pflichtteil zu?

Ja, den müsstest Du aber im Erbfall aktiv vom/von den Erbberechtigten einfordern.

Als Kind den Anspruch auf einen Pflichtteil zu verwirken ist ausgesprochen schwierig und in der Praxis nur in extremen Einzelfällen durchsetzbar. (Guckstu § 2333 BGB)


-- Editiert von Caffery am 21.11.2021 11:30

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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8003 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat (von Hondo2019):
Nun habe ich leider das pech, das er im selben haus wohnt wie ich.

Weshalb tust du dir das an?
Zitat:
...und meine eigenen Kinder den Kontakt mit mir abbrachen.

Das nehme ich dir nicht ab, dass die eigenen Kinder "nur" wegen irgendwelchen Lügen den Kontakt abbrechen. :augenroll:
Zitat:
Nun erfuhr ich, das er meiner Schwester eine Kontovollmacht erstellen lies damit sie sein Konto verwalten sollte wenn er verstorben ist und das sie mir ja nichts abgeben soll da er mich enterben will!

Das ist sein gutes Recht.
Zitat:
Steht mit trotzdem ein Pflichtteil zu?

Solltest du durch eine letztwillige Verfügung des Vaters enterbt worden sein, hast du einen Pflichtteilsanspruch (Hälfte des gesetzlichen Erbteils), den du innerhalb von drei Jahren gegenüber dem/den Erben geltend machen kannst/musst.

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