Mein hinterlassenes Vermögen

22. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
Mürpfelchen
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 0x hilfreich)
Mein hinterlassenes Vermögen

Hallo,
ich möchte zwar, dass mein Bruder mein hinterlassenes Vermögen erbt; aber es ist mir sehr wichtig, dass er nicht selbst darauf zugreifen kann, sondern dass ausschließlich eine dritte Person diese Möglichkeit hat. Zuletzt habe ich noch erfahren, dass er unter Betreuung steht; aber erstens weiß ich ja nicht, ob die Betreuungsverfügung zu diesem Zeitpunkt immer noch besteht. Außerdem weiß ich auch nicht, ob er zum jetzigen Zeitpunkt noch selbst über sein Konto verfügen kann. Ich habe seit ein paar Jahren keinen Kontakt mehr zu ihm und will auch keinen mehr haben. Welche Möglichkeiten gibt es da?
Viele Grüße

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33518 Beiträge, 17470x hilfreich)

Da setzt man einen Testamentsvollstrecker ein - das kann ein Familienmitglied sein (möglichst jünger als der Bruder), ansonsten machen das Anwälte und Steuerberater.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125998 Beiträge, 40583x hilfreich)

Zitat (von Mürpfelchen):
Welche Möglichkeiten gibt es da?

Man könnte eine entsprechende Stiftung gründen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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