Mein minderjähriger Sohn hat geerbt....

16. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
Valentina75
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 7x hilfreich)
Mein minderjähriger Sohn hat geerbt....

...und nun habe ich Fragen über Fragen. Denn ich beziehe ALG2. Testamentarisch ist festgelegt, dass ich das Geld als Verwalterin zu verwalten habe und das Geld ausschließlich zum Lebensunterhalt meines Sohnes verwendet werden soll, falls er zu dem Zeitpunkt noch minderjährig ist. Nun ist Problem. Meine Eltern sind nach Südamerika ausgewandert und ich möchte auch dahin. Kann ich von dem Geld eine Immobilie dort kaufen, die dann meinem Sohn später mit 18 gehört oder so? Leider kenne ich mich da gar nicht aus....wenn ich hierbleiben würde in Deutschland müsste mein Sohn seinen Lebensunterhalt damit bestreiten. Er bekommt noch 200 € Unterhalt von seinem Vater. Was steht mir dann noch zu? Darf ich in eine größere (3 Zimmer Wohnung) umziehen. Eigentumswohnung wäre hier in Deutschland zu teuer. Darf ich das Geld in USA (nicht Südamerika) anlegen und aus den Zinsen leben und ein billiges Häuschen in Südamerika kaufen, das meinem Sohn dann später gehört.Und die Zinsen (habe ich gehört) seinen in Fonds angelegt viel höher wie hier und dann wäre auch irgendwann das Haus aus den Zinsen abbezahlt. Hier müsste er ja auch Mietanteil zahlen und seinen Lebensunterhalt finanzieren wie ich das mitbekommen habe. Somit dürfte ich mit ALG2 auch in keine größere und teurere Wohnung hier umziehen in Deutschland, weil dann mein Mietanteil auch höher wird? Und wie soll kontrolliert werden vom Amt, dass ich nicht doch 1 bis 2 € aus dem Geld nehme für meinen Lebensunterhalt. Das mache ich natürlcih nicht. Aber wird mein ALG2 dann nicht gestrichen? Ein heilloses Durcheinader.Jeder sagt mir was Anderes. Ja-Eigentumswohnung geht. Ja, Hauskauf in Südamerika auch. Andere- Nein geht nicht. Muss mündelsicher angelegt werden bei ALG2 sowieso und er muss damit nicht seinen Lebensunterhalt bestreiten. Hier kann ich es schlecht in Immobilie (Wohnungskauf) anlegen, da hier alles so teuer ist und dann das Geld ganz fort wäre für die Wohnung und dann passt das ja nicht dem Amt. In Südamerika könnte man ein Haus für uns kaufen. Wenn mich mein Sohn dann später rauswirft, weils ihm gehört...ist das eine andere Sache...:-) Aber trotzdem... Noch schlimmer wie vorher. Bin am Verwzeifeln...:-( weil ich nicht mal weis, was ich damit machen darf und was nicht. Und meldet sich jemand wegen der Erbschaftssteuer. Ich muss dem Amtsgericht eine Aufstellung der vorhandenen Werte übergeben. Zuvor hatte ich nämlich die Nachlasspflegschaft wo der Erbe noch nicht bekannt war.

Gruß

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Wenn dein Sohn minderjährig ist und ein Vermögen erbt, wird eigentlich das Vormundschaftsgericht eingeschaltet, dass dann bei größeren Transaktionen seine Zustimmung geben muss. Wende dich an die.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nachtschwaermer
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 68x hilfreich)

Das Nachlassgericht (Amtsgericht) wird die Tatsache, dass ein Erbfall vorliegt zusammen mit den Informationen, wer Erbe ist und wie viel Vermögen vorhanden ist (daher auch die Frage nach dem Wert des Nachlasses) an das zuständige Erbschaftssteuerfinanzamt geben.
Die wiederum wenden sich an die/den Erben bzw. sofern vorhanden, an den Testamentsvollstrecker und verlangen eine Erbschaftssteuererklärung.

Was die Anlage des geerbten Vermögens für den minderjährigen Erben angeht: mündelsichere Anlage. Auch der Vater ist gesetzlicher Vertreter (es sei denn, das Sorgerecht ist anders geregelt). Vormundschaftsgericht hat auch noch ein Wörtchen mitzureden.

Viele Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Valentina75
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo,

danke für die Antworten. ich habe das alleinige Sorgerecht seit Geburt. Mir geht es nur darum, wie das mit ALG2 gehandhabt wird. Im Testament steht, dass (falls er noch minderjährig ist) das Geld alleinig zu seinem Lebensunterhalt bestimmt ist. Dazu zählen neben Essen und Kleidung und Bedarf auch Wohnung....eben Miete. Oder auch besser gesagt eine halbe Miete und seine Nebenkosten. Was wird nun die Arge machen? Bisher hab ich nur ein Schrieb bekommen, in dem steht, dass ich mitteilen soll, wann ich das Geld ausgezahlt bekommen habe. ich habe es aber nur gemeldet. Bisher hab ich noch gar keinen Zugriff (als Verwalterin) auf das Geld.Werden die das ALG einstellen und wenn ich es für den lebensunterhalt verwenden muss, wie soll das von statten gehen? Wir bilden ja eine Haushaltsgemeinschaft. Alles durch 2 teilen? Amt zahlt halbe Miete? Das wäre ja höchst kompliziert und aufwendig jeden Monat...

Gruß

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Ob kompliziert oder nicht, wer eigenes Vermögen hat, muss das verbrauchen, bevor die Gemeinschaft für ihn aufkommt.
Minderjährige Kinder zahlen aber normalerweise nie die Miete für ihre Eltern. Ich vermute mal, dir wird der Kinderzuschlag gestrichen.
Du must auf jeden Fall mit dem Vormundschaftsgericht Verbindung aufnehmen, die können dir vielleicht auch helfen, falls die Arge zu gierig wird.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16830x hilfreich)

@sika0304
Minderjährige Kinder zahlen aber normalerweise nie die Miete für ihre Eltern.

Das liegt aber nur daran, dass sie normalerweise auch kein vermögen und kein Einkommen haben.

Im konkreten Fall muss das minderjährige Kind seinen Unterhalt aus dem Erbe bestreiten, das schließt die halbe Miete ein.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Valentina75
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 7x hilfreich)

Aber wie soll das in der Praxis laufen? Wie wird dann kontrolliert, dass ich nur SEINEN Lebensunterhalt finanziere und nicht meinen? Oder muss ich das immer jeden Monat vorlegen. Das Geld könnte ich dann ja auch nicht anlegen.Und wie sieht es aus...kann ich dann eine größere Wohnung mieten damit er endlich mal ein Kinderzimmer hat...oder Eigentum im Ausland kaufen wenn wir auswandern - da dort billig...

5x Hilfreiche Antwort

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