Guten Tag,
ich möchte kurz versuchen folgende verzwickte Situation darzustellen.
Im Jahr 1969 baut Sonh G. auf einem Grundstück mit einem kleinem alten Haus, was dem Vater gehört, ein neues großes Haus.
Darin befindet sich:
1 Wohnung für die Eltern
1 Wohnung für den Sohn
1 große Garage die vom Sohn als Gewerbe genutzt wird.
Als Gegenleistung bekommt G. 1/3 des Grundstücks notariell überschrieben.
Grünstückswert ca. 30.000 DM ( von dem 1/3 )
Baukosten ca. 200.000 DM
1993 Stirbt der Vater und hinterlässt ein Testament, wonach beide Kinder die Hälfte erben sollen und das bereits überschriebene Grundstück in die Erbmasse einfließen soll.
Die Ehefrau erhält nur ein Wohnrecht auf Lebenszeit.
Die Tochter M. erhebt nun Anspruch auf die Hälfte des gesamten Grundstücks, und hat dies bis heute nicht aufgegeben, obwohl das Nachlassgericht Sohn G. 2/3 und Tochter M. 1/3 zugesprochen hat, steht auch so im Grundbuch.
2005 kommt der Stein ins rollen, als die Ehefrau stirbt.
Die Tochter beansprucht nun für die Hälfte Miete und möchte Ihren Anteil auch nicht verkaufen. ( wobei sie immer noch von der Hälfte ausgeht )
Sohn G. bietet seiner Schwester den Verkehrswert für das 1/3 worauf sie nicht eingeht.
In der Wohnung der Eltern wohnt inzwischen der Sohn von G.
Tochter M. verlangt nun Miete von Ihrem Bruder, was steht Ihr zu ?
1/3 von allem
oder die Hälfte von der Wohnung der Eltern
Muss für das eigens errichtete Miete gezahlt werden, auch wenn nur 1/3 des Grund und Bodens Eigentum sind.
Sohn G. hat wesentlich mehr Geld in das Haus gesteckt, als er erhalten hat,
wie kann dies im Erbe berücksichtigt werden.
Für Tipps und Hilfen wäre ich sehr dankbar,
vielleicht weiß ja jemand einen Rat wie die Situation eventuell zu lösen ist.
Vielen Dank
Miete für Eigentum ?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ich vermute mal, der Sohn ist zu 2/3 Eigentümer und die Schwester zu 1/3 als Eigentümerin ins Grundbuch eingetragen worden.
D.h., die beiden können nur gemeinsam darüber entscheiden, was mit dem Grundstück und evtl. darauf stehendem Haus/Garage passieren kann - oder ist im Grundbuch festgehalten, was genau der Sohn nutzt?
Miete kann sie nicht verlangen, selber einziehen kann sie auch nicht unbedingt. Vielleicht sollte die Hälfte der Miete des "Mieters" an sie gehen?
Da sie sich nicht auf Verhandlungen einlässt, kannst du natürlich eine Versteigerung im Wege der Erbengemeinschaftsauflösung beantragen. D.h., es ist dir unbenommen bei dieser Versteigerung "alles" zu erwerben. Wie das genau funktioniert kannst du hier in anderen Postings finden. Auf jeden Fall wirst du einen guten Anwalt benötigen, der dir sagt, wie du vorgehen solltest.
Das du das Haus größtenteils finanziert hast, kannst du sicherlich belegen.
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