Hallo,
fiktiver Fall.
Vater vorverstorben , Oma väterlicherseits im März 2017 verstorben
.Somit nehmen beide Kinder die Erbfolge ihres verstorbenen Vaters ein. Beide Kinder sind ausdrücklich enterbt, jedoch Pflichtteilsberechtigt.
Die Oma war zur Hälfte Miteigentümerin von 2 vermieteten Eigentumswohnungen.
Kinder versuchen seit August 2017 ihren Pflichtteil von insgesamt 12,5% zu bekommen.
Problem ist, dass Gegenseite sehr wohlhabend ist und der Opa und Tante ziemlich blocken.
Beim Rechtsanwalt sind die Kinder vertreten. Konkret stellt sich jetzt mir die Frage, da beide Kinder seit März 2017 Pflichtteilsberechtigt sind, ob nicht die Hälfte der bis jetzt geflossenen Mieteinnahmen auch als Aktivvermögen zu betrachten sind?
Oder ist dieser Grundgedanke meinerseits völlig abstrus?
Falls diese hälftigen Mieteinnahmen zum Aktivnachlass der Erblasserin gehören, ist dies dann Pflichtteil oder ggf. Pflichtteilergänzungsanspruch gegenüber dem Alleinerben ( Großvater, Ehemann der Erblasserin) ?
Mieteinnahmen Pflichtteil-Pflichtteilergänzungsanspruch?
31. Juli 2018
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Frage vom 31. Juli 2018 | 20:46
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieteinnahmen Pflichtteil-Pflichtteilergänzungsanspruch?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 31. Juli 2018 | 21:16
Von
Status: Richter (8374 Beiträge, 4596x hilfreich)
Zitat:Konkret stellt sich jetzt mir die Frage, da beide Kinder seit März 2017 Pflichtteilsberechtigt sind, ob nicht die Hälfte der bis jetzt geflossenen Mieteinnahmen auch als Aktivvermögen zu betrachten sind?
Nein, die Mieteinnahmen "gehören" den Erben.
Der Pflichtteilsanspruch bezieht sich auf das Vermögen zum Zeitpunkt des Todes.
#2
Antwort vom 1. August 2018 | 10:30
Von
Status: Master (4279 Beiträge, 2431x hilfreich)
Wenn deine Kinder bereits anwaltlich vertreten sind, hat der Anwalt doch hoffentlich auch eine ordentliche Mahnung gestellt, die zum Anspruch auf Verzugszins nach § 286 Absatz 1 BGB
führt?
In dem Fall haben die Kinder irgendwann statt des Mietzinses halt den Verzugszins, und den sogar unabhängig von der vorhandenen Mietsituation.
Wenn nicht, sollte man dem Anwalt mal fragen, warum nicht.
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