Guten Tag.
Ich habe folgende Frage: Wenn der Erblasser eine Wohnung im Haus zu einer verminderten Miete an den Sohn seiner 2. Ehefrau überlässt, bzw. gar keine Miete verlangt hat, ist das dann im Sinne des Pflichtteilsergänzungsanspruchs eine Schenkung, die auf 10 Jahre hochzurechnen ist?
Und wenn das so ist, von welcher Nettokaltmiete muss man ausgehen? Ortsüblich nach Mietenspiegel, oder die Mindestmiete, die das Finanzamt ansetzt, wenn man Kosten absetzen will?
Ich bin gespannt, wie Ihr das einschätzt.
Gruß, Waldfrau
-- Editiert von Waldfrau am 11.07.2008 12:07:44
Mieterlass Pflichtteilsergänzungsanspruch
11. Juli 2008
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Frage vom 11. Juli 2008 | 12:06
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieterlass Pflichtteilsergänzungsanspruch
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