Mietobjekt von Vater übernehmen/kaufen

17. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Stefan Ziegeheiner
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietobjekt von Vater übernehmen/kaufen

Hallo zusammen, mein Anliegen ist, dass ich von meinem Vater eine vermietete Immobilie übernehmen möchte (die ihm und noch einem zweiten Eigentümer zu je 50% gehören, natürlich möchte ich nur seine Hälfte übernehmen).

Da mein Vater natürlich noch einiges in seinem Leben vor hat, möchte er für das Haus 80.000 Euro haben (Werte der Hälfte der Immobilie ca. 200.000Euro. Die 80.000 gebe ich ihm gerne dafür.

Meine Frage an euch ist wie man das ganze ab besten handhabt - Kann man dies ganz regulär über einen Kauf machen und der Rest ist eine Schenkung. Oder ist das ganze ein vorzeitiges Erbe? Soweit ich mich schon erkundigt habe gibt es hier mehrere Möglichkeiten.

Interessant zu wissen für mich wäre auch welche Steuern fallen überhaupt an, wenn innerhalb der Familie ein Haus verkauft wird?

Vielen Vielen Dank schon mal für eure Hilfe

Viele Grüße
Stefan

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8044 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat:
Kann man dies ganz regulär über einen Kauf machen und der Rest ist eine Schenkung. Oder ist das ganze ein vorzeitiges Erbe?

Das kann als ganz "normaler" Kaufvertrag abgewickelt werden (Notar). Die Differenz könnte als Schenkung gewertet werden. Der Schenkungsteuerfreitrag beträgt EUR 400.000.
Zitat:
Interessant zu wissen für mich wäre auch welche Steuern fallen überhaupt an, wenn innerhalb der Familie ein Haus verkauft wird?

Es fällt keine Grunderwerbsteuer an.

https://www.gesetze-im-internet.de/grestg_1983/__3.html

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Stefan Ziegeheiner
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen Dank für die Antwort.

Ein Punkt fehlt in meiner Ausführung oben - meine Ehefrau würde die 50% des Hauses ebenfalls mit kaufen und auch den Kredit dafür mit finanzieren.

Würde das bedeuten das wir den Kauf über 80.000 Euro zusammen übernehmen und der Rest mir als Schenkung übertragen wird? Wir aber beide im Grundbuch zusammen zu je 25% stehen?

Oder wäre die bessere Variante, dass meine Ehefrau den Teil für 80.000Euro erwirbt und mir der restliche Teil als Schenkung übertragen wird und zu je 25% der Immobilie im Grundbuch stehen?

-- Editiert von Stefan Ziegeheiner am 23.06.2018 15:51

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8044 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat:
Würde das bedeuten das wir den Kauf über 80.000 Euro zusammen übernehmen und der Rest mir als Schenkung übertragen wird?

Nein, die Grundbucheintragung hat mit steuerlichen Seite nichts zu tun. Dort werdet ihr so eingetragen, wie ihr es im notariellen Kaufvetrag vereinbart. Eine etwaige Schenkung betr. nur die steuerliche Seite (Finanzamt).
Zitat:
Oder wäre die bessere Variante, dass meine Ehefrau den Teil für 80.000Euro erwirbt und mir der restliche Teil als Schenkung übertragen wird und zu je 25% der Immobilie im Grundbuch stehen?

Es gibt keinen restlichen Teil. Du/ihr kauft für EUR 80.000. Eine etwaige Differenz zum tatsächlichen Wert spielt nur steuerrechtliche eine Rolle.

Übrigens wäre es m.E. sinnvoller, wenn du zunächt die Immo alleine kaufst, da du keine Grunderwerbsteuer zahlen musst. Später könntest du dann die Hälfte an deine Frau übertragen (ehebedingte Zuwendung). Der Freibetrag bei Ehegatten beträgt EUR 500.000, so dass keine Schenkungsteuer anfallen würde (vorausgesetzt, der Freibetrag wurde noch nicht ausgeschöpft).

Fachmann hierfür wäre ein Steuerberater.

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