Mietvertrag nach Tod

31. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
noage
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietvertrag nach Tod

Hallo zusammen,
mein Vater ist verstorben, es gibt keine weiteren Angehörigen. Ich habe die Wohnung schriftlich gekündigt und eine Sterbeurkunde beigelegt. Der Vermieter verweigert die Anerkennung der Kündigung und fordert einen Erbschein.

Dieser ist zwar beim Amtsgericht beantragt, dieses hat jedoch gersde immense Wartezeiten. Kann der Vermieter diesen überhaupt von mir verlangen?

Danke im voraus für eure Antowrt.

LG Torsten

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
karl+napp
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von noage):
Erbschein.

Ich brauchte damals auch einen Erbschein, weil man sich nur damit als Erbe legitimieren kann.

Der Erbschein wird wohl auch zur Vorlage bei Banken (Kontoauflösung) oder Kündigung von Strom etc. benötigt werden.

Sonst könnte ja jeder kommen und behaupten, jemand sei verstorben und kündigt dessen Wohnung oder Stromlieferverträge.

Signatur:

Mein solides Halbwissen habe ich aus dem Internet.

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#2
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

Erst mal kündigen, das ist auch ohne Erbschein wirksam, denn Erbe wird man vom Gesetz aus. Den Schein dann nachreichen und fertig. Keine längere Kündigungsfrist aufschwatzen lassen.

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#3
 Von 
noage
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von karl+napp):
Sonst könnte ja jeder kommen und behaupten, jemand sei verstorben und kündigt dessen Wohnung oder Stromlieferverträge.


Aus sämtlichen Verträgen komme ich mit Sterbeurkunde heraus. Ich bräuchte seinerzeit beim Tod meiner Mutter ebenfalls dem Vermieter gegenüber keinen Erbschein vorzulegen.
Gegenüber Banken oder etwaigen Versicherungen ist klar, daher ja auch bereits beantragt. Nur wie gesagt, das Gericht ist derzeit überlastet...
Trotzdem danke.
LG Torsten

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#4
 Von 
noage
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Erst mal kündigen

Ist bereits geschehen, auf das Kündigungsschreiben kam eben die entsprechende Reaktion des Vermieters.
LG Torsten

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von noage):
Ist bereits geschehen, auf das Kündigungsschreiben kam eben die entsprechende Reaktion des Vermieters.


Dann teile dem Vermieter einfach mit, dass die Kündigung aufrecht erhalten und der Erbschein nachgereicht wird, sobald dieser vorliegt.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
noage
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Dann teile dem Vermieter einfach mit, dass die Kündigung aufrecht erhalten und der Erbschein nachgereicht wird, sobald dieser vorliegt.


Klingt plausibel. Danke

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Ergänzen würde ich noch, dass Du versicherst, Alleinerbe zu sein, weil Du der einzige nahe Verwandte bist und es auch kein Testament gibt und außerdem erklärst Du, dass Du das Erbe angenommen hast.

-- Editiert von User am 31. Januar 2023 13:59

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