Mietvertrag oder Auszug nach Erbfall?

10. Juli 2021 Thema abonnieren
 Von 
JoeyNickel
Status:
Schüler
(326 Beiträge, 64x hilfreich)
Mietvertrag oder Auszug nach Erbfall?

Hallo,

folgende Situation:

Mutter M und Vater V bewohnen ihre eigene Immobilie. Dort darf kostenfrei und ohne Mietvertrag Enkel E mit Urenkel U und Freund F wohnen.

Vater V verstirbt, die gesetzliche Erbfolge tritt ein. Ideelle Miteigentümer der Immobilie sind nun Mutter M sowie die Kinder K1, K2 und K3.

Die Kinder K1 und K2 sind nun der Meinung, dass seit dem Erbfall ein Mitbestimmungsrecht ihrerseits besteht, ob Enkel E (und Anhang) weiterhin kostenfrei in der Immobilie wohnen dürfen.

Frage:
Im Falle eines Mietvertrages hätte dieser weiterhin Bestand, diesen gibt es aber nicht. Hätten die Kinder einen Anspruch darauf, diesen durchzusetzen oder ggf. den Auszug von Enkel E (und Anhang) zu verlangen, da die Eigentumsverhältnisse nun neu geordnet wurden?

Vielen Dank.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7236 Beiträge, 1523x hilfreich)

Zitat (von JoeyNickel):
Die Kinder K1 und K2 sind nun der Meinung, dass seit dem Erbfall ein Mitbestimmungsrecht ihrerseits besteht, ob Enkel E (und Anhang) weiterhin kostenfrei in der Immobilie wohnen dürfen.


Das sehe ich genauso.....

Zitat:
Hätten die Kinder einen Anspruch darauf, diesen durchzusetzen oder ggf. den Auszug von Enkel E (und Anhang) zu verlangen, da die Eigentumsverhältnisse nun neu geordnet wurden?


Da die Situation ja nun komplizierter wird, würde ich auf jedem Fall zu einem Mietvertrag raten.

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