Hallo,
folgende Situation:
Mutter M und Vater V bewohnen ihre eigene Immobilie. Dort darf kostenfrei und ohne Mietvertrag Enkel E mit Urenkel U und Freund F wohnen.
Vater V verstirbt, die gesetzliche Erbfolge tritt ein. Ideelle Miteigentümer der Immobilie sind nun Mutter M sowie die Kinder K1, K2 und K3.
Die Kinder K1 und K2 sind nun der Meinung, dass seit dem Erbfall ein Mitbestimmungsrecht ihrerseits besteht, ob Enkel E (und Anhang) weiterhin kostenfrei in der Immobilie wohnen dürfen.
Frage:
Im Falle eines Mietvertrages hätte dieser weiterhin Bestand, diesen gibt es aber nicht. Hätten die Kinder einen Anspruch darauf, diesen durchzusetzen oder ggf. den Auszug von Enkel E (und Anhang) zu verlangen, da die Eigentumsverhältnisse nun neu geordnet wurden?
Vielen Dank.
Mietvertrag oder Auszug nach Erbfall?
10. Juli 2021
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Frage vom 10. Juli 2021 | 08:49
Von
Status: Schüler (326 Beiträge, 64x hilfreich)
Mietvertrag oder Auszug nach Erbfall?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 10. Juli 2021 | 10:13
Von
Status: Schlichter (7236 Beiträge, 1523x hilfreich)
ZitatDie Kinder K1 und K2 sind nun der Meinung, dass seit dem Erbfall ein Mitbestimmungsrecht ihrerseits besteht, ob Enkel E (und Anhang) weiterhin kostenfrei in der Immobilie wohnen dürfen. :
Das sehe ich genauso.....
Zitat:Hätten die Kinder einen Anspruch darauf, diesen durchzusetzen oder ggf. den Auszug von Enkel E (und Anhang) zu verlangen, da die Eigentumsverhältnisse nun neu geordnet wurden?
Da die Situation ja nun komplizierter wird, würde ich auf jedem Fall zu einem Mietvertrag raten.
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