Mietvertrag und Erbengemeinschaft ?!

16. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
Montekete
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 43x hilfreich)
Mietvertrag und Erbengemeinschaft ?!

Hallo,

Vater verstarb 2000 es gab einen Erbschein, Mutter verstarb 2005 es gibt ein Testament wo ich Alleinerbe bin ! Ein Bruder möchte das Haus mieten und würd emir die Miete bezahlen. Wir sind eine Erbengemeinschaft ! Unser Anwalt sagt das wir dafür sorgen sollen das das Erbe verwertet werden soll. Es sollte ein Mietvertrag gemacht werden wo ALLE Erben unterschreiben, Sollte sich ein Erbe quer stellen ist das auch gut. Als ich heute bei meinen 4 Brüdern anrief wurde gesagt das man das Haus nicht verwerten kann solang alles beim Anwalt ist ect. Ein Bruder schlägt sich auf die seite des klagenden Bruders. Dennoch sind wir aber die Mehrheit !




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50211 Beiträge, 17578x hilfreich)

Seid Ihr nun eine Erbengemeinschaft oder bist Du Alleinerbe? Diese beiden Dinge widersprechen sich.

Wenn Ihr eine Erbengemeinschaft seid, dann können nahezu alle Beschlüsse, insbesodere solche Dinge wie Abschluss eines Mietvertrages nur einstimmig getroffen werden.

Wenn sich ein Erbe quer stellt, dann gibt es keinen Mietvertrag und keine Möglichkeit den Status quo zu ändern.

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2941x hilfreich)

Ich vermute, der Anwalt hat euch empfohlen, das Haus zu verkaufen, weil er weiß, dass es immer Probleme gibt, wenn eine Erbengemeinschaft Eigentümer ist.
Ich würde auch dazu raten, dann ist man den Ärger los - und der ist garantiert.
Aber vielleicht kauft ja einer den anderen ihre Anteile ab?

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#3
 Von 
Montekete
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 43x hilfreich)

Als mein Vater starb gab es ein Testament ! Jeder Bruder hat 1/10 tel geerbt ! Nach dem Tod der Mutter bin ich Alleinerbe (so steht es im Testament! Ein Buder will auf seine Anteile verzichten und auch auf den gesetzt Pflichteil der Mutter da er das Hasu später kaufen will ! Einen anderen Bruder würde ich auszahlen ! Er wäre damit auch einverstanden. Die anderen Bruder sind mit dem "Erbe" nicht einverstanden und es geht alles über einen Anwalt ! Da ich das Haus nicht verkaufen kann will der Bruder (der es später kaufen will) das Haus mieten. Der Anwalt sagte das man die Mehrheit sein muss um Handeln zu können. 2 Brüder sind gegen uns 3 ! Es kann doch nicht sein das ein Haus "verkommt" nur weil sich 2 Brüder quer legen ! Habe ich als Erbe nicht die Pflicht das Erbe sinnvoll zu verwalten ?! Jedenfalls ist die Familie völlig im Ar***.

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50211 Beiträge, 17578x hilfreich)

Für zwingend erforderliche Maßnahmen (Rettung vor Verfall) reicht die Mehrheit.

Für alles andere (Mietvertrag, Verkauf, bauliche Änderungen usw.) ist Einstimmigkeit erforderlich.

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#5
 Von 
Montekete
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 43x hilfreich)

Hallo bei dem Mehrheitsbeschluss geht es um die "Kopfmehrheit" ?
Es kann doch wirklich nicht angehen wenn 2 sich immer quer stellen das man keinen Mietvertrag abschließen kann ?!

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50211 Beiträge, 17578x hilfreich)

Doch, das kann angehen! Mietverträge sind nur einstimmig möglich. Da das auch für Kündigungen gilt, ist es praktisch unmöglich, einen Miteigentümer aus dem Haus zu bekommen.

Für zwingend erforderliche Erhaltungsmaßnahmen hat man einen Rechtsanspruch auf Zustimmung durch die Miteigentümer. Da braucht man also nicht einmal die Mehrheit. Insofern möchte ich meine vorhergehende Antwort korrigieren.

Sollte die Eigentümergemeinschaft völlig zerstritten sein, hilt nur noch die Teilungsversteigerung. Dadurch kann die Gemeinschaft zwangsweise aufgelöst werden.

Für welche Beschlüsse bei einer Erbengemeinschaft das Mehrheitsprinzip gelten sollte, ist mir schleierhaft. Du solltest Deinen Anwalt einmal darauf hinweisen, dass hier nicht das WEG gilt. Vielleicht ist auch ein Wechsel des Anwalts angebracht.

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#7
 Von 
Montekete
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 43x hilfreich)

Die Brüder haben 5 % Anteile am Haus ich allein habe 80 %, Zwei Brüder würden mir ihre Anteile übertragen, wär ich dann "die Mehrheit" ?

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50211 Beiträge, 17578x hilfreich)

Ich glaube, ich habe mich nicht klar genug ausgedrückt.

Für den Abschluss eines Mietvertrages ist Einstimmigkeit erforderlich. Das gilt für fast alle anderen Dinge auch.

Die Mehrheit, und wenn sie 99% beträgt, reicht da nicht.

Sollten die beiden Brüder tatsächlich eine völlige Blockadehaltung an den Tag lehen und es sogar ablehen, ihren Anteil zum Verkehrswert an Dich zu verkaufen, hilft nur noch die zwangsweise Auflösung der gemeinschaft mit Hilfe einer Teilungsversteigerung.

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#9
 Von 
kleopatra1964
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,
bin in einer Erbengemeinschaft von einem Mehrfamilienhaus.
Würde gerne die Erbengemeinschaft auflösen oder mich rausnehmen.
Das Haus besteht aus 5 Wohneinheiten und es sind 5 Erben.
Müssen alle zustimmen, oder wie komm ich aus dieser Gemeinschaft raus.
Vielen Dank für ihre baldige Antwort und viele Grüße


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"kleopatra1964"

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