Minderjährige Erbt Schulden!

1. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
Jonger
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 7x hilfreich)
Minderjährige Erbt Schulden!

Hallo,

erstmal die kleine Vorgeschichte. Meiner Schwägerin (14Jahre) ihr Vater ist 2005 verstorben. Dieser wohnt gute 800km von ihr entfernt. Es war damals mehr oder weniger ein zufall das sie es überhaupt mitbekommen hatte das Ihr Vater verstorben war. Von dem Bruder des verstorbenen bekamm meine Schwiegermutter damals eine Sterbeurkunde zugeschickt um Halbwaisenrente beantragen zu können. Soweit sogut. Da meine Schwiegermutter mit dem verstorbenen nie verheiratet war, bzw. die beiden sich vor über 10 Jahren getrennt haben, ist weder meine Schwägerin noch meine Schwiegermutter die 800km gefahren um dort die Formalitäten zu regeln. Dies erledigte alles der Bruder des verstorbenen. Wir erfuhren das die ganze Familie das Erbe ausschlug, da es sich um Schulden handelte. Sofort ging meine Schwiegermutter zum Anwalt und wollte auch für Ihre Tochter das Erbe ausschlagen. Dieser meinte das die Frist bereits verstrichen wäre, wohl gesagt das dies auch fast 3 Monate nach dem ableben war. Früher hatte sie es nicht gewusst das er gestorben war.
Jetzt 2,5 Jahre später kam plötzlich ein Brief von einem Inkassounternehmen mit einer Geldforderung an meiner 14 Jährigen Schwägerin. Darin steht das sie gesetzliche Erbin der Schulden wäre, es sei denn sie hätte das Erbe ausgeschlagen.
Muss meine Schwiegermutter nun diesen Betrag bezahlen, oder kann sie dagegen vorgehen?
Nochmals kurz gesagt, Sie wurde von keiner Behörde oder sonstigen Institution angeschrieben. Lediglich der Bruder des Verstorbenen hat eine Sterbeurkunde zur Halbwaisenrentenbeantragung geschickt.
Ich hoffe Ihr könnt uns in diesem Falle weiterhelfen.

Das Inkassounternehmen will eine Antwort bis zum 17.09.07.

Danke für Eure Antworten

Jonger

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Tja, das wird problematisch. Um ein Erbe auszuschlagen hat man 6 Wochen Zeit nachdem man erfahren hat, dass jemand gestorben ist. Insoweit hat der Anwalt damals Recht gehabt.
Ihr hättet das Erbe auch vor Ort ausschlagen können. Da es sich hier um eine Minderjährige handelt, würde ich das Jugendamt um Mithilfe bitten.
Zahlen müßte jedenfalls eher die Schwägerin als deren Mutter.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16831x hilfreich)

Die Schwägerin ist Alleinerbin geworden und hat damit auch alle Schulden geerbt. Ein Information darüber durch eine Behörde oder Institution ist dafür nicht notwendig.

Die Schwägerin muss genau genommen die Schulden alleine begleichen. Da so eine Forderung bei gerichtlicher Titulierung erst nach 30 Jahren verjährt, sollte die Schwägerin jedoch unterstützt werden.

Je nach Höhe der Forderung ist ggfls. die Einschaltng eines Anwaltes angebracht, der die Möglichkeiten prüft.

Möglicherweise kann die Haftung auf die Höhe des Nachlasses beschränkt werden.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Moment - ich habe mir gerade noch mal deinen Beitrag durchgelesen - habt ihr 3 Monate nach dem Ableben des Vaters erst davon erfahren und einen Anwalt aufgesucht (sofort) um das Erbe auszuschlagen? Dann hat der euch natürlich entsprechend falsch beraten (Nachweis, dass du dort warst?) - Anwaltshaftpflicht könnte dann unter Umständen ins Spiel kommen.

Oder lagen 3 Monate nach Kenntnisnahme dazwischen?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jonger
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo,

erstmals Danke für Eure Antworten.
Nochmals kurz gesagt:
Der Vater war verstorben, und wir haben erst 3 Monate später davon erfahren. Den Anwalt haben wir sofort aufgesucht. Dieser forderte ohne Erfolg die Papiere an, die wir (auch der Anwalt) bis heute nicht bekommen haben. Und dann waren auch schon die 6 Wochen vorbei, also mehr oder weniger ist auch der Anwalt mit Schuld. Allerdings habe ich heute nochmals herumtelefoniert, unter anderem auch mit unserem Notariat. Es gibt ein kleinen Lichtblick. Er meinte das wir das Erbe angetreten haben, allerdings ohne die Kenntniss das Schulden vorlagen. Nun ist es so, das wir ab Kenntnissnahme der Schulden weitere 6 Wochen Zeit haben um das Erbe wieder anzufechten. Ich hoffe das ich dies so richtig verstanden habe. Näheres werden wir erst am Dienstag erfahren, da haben wir einen Termin beim Notariat. Werde mich dann nochmals melden wie alles weiter geht. Trotzdem Vielen Dank für die Anregungen.

Liebe Grüsse

Jonger

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#5
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1594x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
no1
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 37x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1594x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Jonger
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo zusammen,

also ein kurzes Feedback.
Am Dienstag waren wir im Notariat. Der dort anwesende Mensch hat uns nicht wirklich weiterhelfen können, und pochte darauf ein Insolvenzverfahren bezüglich des Erbes einzuleiten. Bevor wir dem zustimmten wollte ich bei meinem Anwalt noch einen Termin vereinbaren. Diesen hatte wir dann am Donnerstag. Dieser wiederum forderte viele Unterlagen an, wie z.B. ein Auszug aus der Schuldnerkartei. Um ersteinmal zu klären ob überhaupt evtl. ungeklärtes Vermögen da wäre. Dann riet er uns die Einrede der Dürftigkeit zu nutzen, dies wäre anscheinend der bessere Weg.
Was meint Ihr dazu?

LG
Jonger

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-1707
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 250x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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