Minderjähriges Kind erbe Ausschlagen?

17. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
becks1on1
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)
Minderjähriges Kind erbe Ausschlagen?

Guten Tag,

Ich (sorgeberichtigter Vater)eines minderjährigen Kindes stelle folgende sehr eilige Frage:

Die sorgeberechtigte Mutter meines minderjährigen Kindes ist vor zwei Wochen verstorben. Sie war erneut verheiratet und hat sich mit ihrem Ehemann kurz vor ihrem Tod ein Haus gekauft(voll finanziert). Als Erbe sind somit nur die "Schulden" für das Haus da, sonstiges Vermögen gibt es nicht.

Ich bin mir mit dem Ehemann meiner Exfrau einig dass ich die Erbsituation so regeln möchte dass er das Haus alleine behalten kann. Allerdings mit der Prämisse dass mein Kind da ohne finanzielle Nachteile(Schulden) raus kommt.

Jetzt hat der Notar vorgeschlagen, dass ich das Erbe für mein minderjähriges Kind annehmen soll, und danach dann dem Ehemann den Anteil des Kindes am Haus, schenken soll. Das wäre die beste Lösung für alle.

Mein Rechtsanwalt sagt dass dies so gehandhabt werden kann, ich sollte nur vor Ablauf der Frist zur Erbausschlagung sicherstellen dass die Bank die das Darlehen für das Haus gab, dem ganzen zustimmt und nicht das minderjährige Kind als zweiten Schuldner behalten möchte.

Was soll ich machen? Mir läuft die Zeit davon, und der Ehemann hat bei einer eventuellen Erbausschlagung meinerseits eventuell Probleme mit den nachrückenden Erben.. Ich muss aber zu 100% sicherstellen dass mein Kind ohne Schulden aus dem Erbe kommt!

Was kann bei dieser Konstellation passieren?

Für antworten wäre ich sehr sehr dankbar!

MfG

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10633 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat:
Was kann bei dieser Konstellation passieren?


Das sich die Bank quer stellt und Ihr Kind damit mit für die Kreditschulden einstehen muss, falls sich die Bank darauf nicht einlässt (Ehemann als alleinigen Schuldner) bleibt nur die Erbausschlagung.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12331.05.2016 15:25:27
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 527x hilfreich)

Der Anwalt sollte das weiterverfolgen. Zu klären ist nicht nur die Zustimmung der Bank für die Schuldübernahme, sondern auch ob für eine Ausschlagung die Genehmigung des Familiengerichts notwendig ist sowie was bei der Annahme und späteren Schenkung mit Erbschaftsteuer (wahrscheinlich keine), Schenkungssteuer und Notarkosten ist.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Zitat:
Als Erbe sind somit nur die "Schulden" für das Haus da, sonstiges Vermögen gibt es nicht.


Doch, das Haus. Ich gehe daher davon aus, dass der Nachlass nicht überschuldet ist und dann wird es problematisch. Was verstehst Du unter Vollfinanzierung? Sind tatsächlich 100% des Kaufpreises finanziert worden?

Zitat:
Ich bin mir mit dem Ehemann meiner Exfrau einig dass ich die Erbsituation so regeln möchte dass er das Haus alleine behalten kann.


Ist ja schön, dass Ihr Euch einig seid, allerdings geht das nicht so einfach.

Zitat:
Was kann bei dieser Konstellation passieren?


Dass das, was Ihr Euch da vorstellt nicht zulässig ist. Für eine Erbausschlagung (§ 1643 Abs. 2 BGB ) ist eine Genehmigung des Familiengerichtes erforderlich und eine Schenkung des Erbteils könnte unzulässig sein(§ 1641 BGB ). Zudem erfordert jede Verfügung (z.B. Schenkung, Verkauf)eines Minderjährigen über eine Immobilie ebenfalls die Genehmigung des Familiengerichtes (§ 1643 Abs. 1 BGB i.V.m. § 1821 BGB ).

Zitat:
und der Ehemann hat bei einer eventuellen Erbausschlagung meinerseits eventuell Probleme mit den nachrückenden Erben


Wenn die Annahme des Erbes nachteilig ist, dann ist doch zu erwarten, dass die nachrückenden Erben ebenfalls ausschlagen. Wenn die Annahme des Erbes aber nicht nachteilig ist, dann gilt das auch für Dein Kind und eine Ausschlagung würde wohl durch das Familiengericht nicht genehmigt werden.

Zitat:
Ich muss aber zu 100% sicherstellen dass mein Kind ohne Schulden aus dem Erbe kommt!


Warum? Eine solche Rechtspflicht kann ich nicht erkennen. Dem Kind kann doch nicht wirklich etwas passieren (§ 1629a BGB ).

Ich bin wirklich erstaunt darüber, dass weder Notar noch Anwalt wissen, dass das Ganze nicht so einfach geht wie von Euch angedacht. Der Hinweis von spatenklopper ist ebenfalls zu beachten.

Hier kommt nur ein Verkauf des geerbten Hausteils einschl. der Schulden an Ehemann der Mutter des Kindes für eine angemessene Kaufpreiszahlung in Betracht. Dafür wird die Genehmigung des Familiengerichtes wohl erteilt werden.


2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
becks1on1
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von hh):
Sind tatsächlich 100% des Kaufpreises finanziert worden?


Genau genommen sind weit mehr als 100% finanziert worden. Also Kaufpreis, Nebenkosten, Sanierung und Umschuldung eines bestehenden Kredites.. Also der Wert des Hauses dürfte das bei weitem nicht decken!

Zitat:
Ist ja schön, dass Ihr Euch einig seid, allerdings geht das nicht so einfach.

Zitat:
Ich bin wirklich erstaunt darüber, dass weder Notar noch Anwalt wissen, dass das Ganze nicht so einfach geht wie von Euch angedacht.


Hmm, aber das ist definitiv die Aussage von Notar und Rechtsanwalt! Beide meinten dass bei uns eine nicht alltägliche Konstellation da ist, weil wir nicht "verstritten" sind. Normalerweise wären die Parteien bei solchen Erbfällen fast immer verstritten, das würde die Probleme machen. Da wir uns aber untereinander einig sind wäre das machbar. Einziger Einwand meines Rechtsanwalts, wie gesagt, dass die Bank auch ihr okay geben muss. Weil nachher praktisch dann nur noch ein Schuldner greifbar ist..

Angenommen ich schlage das Erbe nicht aus und die Bank fordert irgendwann eine Zahlung von meinem Kind. Wie verhält sich das solange das Kind minderjährig ist. Kann die Bank von mir als Sorgeberechtigtem Elternteil Zahlungen verlangen obwohl ich mit dem Hausdarlehen ja gar nichts zu tun habe?

Sofern ihr den Hintergrund meiner Frage nicht verstehen sollte, kurz zur Erläuterung:

Ich möchte unbedingt dass der Ehemann meiner Exfrau das Haus wenn möglich behalten kann und nicht auf Schulden sitzen bleibt(weil ich mir sicher bin, dass wenn er das Haus verkaufen muss, er mit massig Schulden sitzen bleibt). Aber nur unter der Voraussetzung dass mein Kind auch keine Schulden davon trägt, und ich auch während mein Kind minderjährig ist nicht für ein Darlehen zahlen muss von dem ich im Endeffekt nichts habe.


1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Zitat:
Genau genommen sind weit mehr als 100% finanziert worden. Also Kaufpreis, Nebenkosten, Sanierung und Umschuldung eines bestehenden Kredites.. Also der Wert des Hauses dürfte das bei weitem nicht decken!


Dann ist der Nachlass überschuldet. In so einem Fall dürfte das Familiengericht eine Ausschlagung wohl genehmigen. Die Genehmigung für die Ausschlagung ist aber in jedem Fall erforderlich. Dafür muss die Überschuldung dem Familiengericht nachgewiesen werden.

Zitat:
Da wir uns aber untereinander einig sind wäre das machbar.


Wie schon dargestellt läuft ohne die Zustimmung des Familiengerichtes nichts. Bei einer Überschuldung würde aber wohl auch einer Übertragung des Erbteils an den Ehemann Deiner Ehefrau zugestimmt. Das ist übrigens keine Schenkung im juristischen Sinn, da das Vermögen des Kindes nicht gemindert wird.

Zitat:
Einziger Einwand meines Rechtsanwalts, wie gesagt, dass die Bank auch ihr okay geben muss.


Der Einwand ist berechtigt. Das okay der Bank dürfte wohl auch Voraussetzung für die Zustimmung des Familiengerichtes sein.

Zitat:
Angenommen ich schlage das Erbe nicht aus und die Bank fordert irgendwann eine Zahlung von meinem Kind. Wie verhält sich das solange das Kind minderjährig ist. Kann die Bank von mir als Sorgeberechtigtem Elternteil Zahlungen verlangen obwohl ich mit dem Hausdarlehen ja gar nichts zu tun habe?


Du musst nicht für Dein Kind einspringen. Die Bank kann nur an Dein Kind herantreten, was aber wohl aussichtslos sein dürfte. Aufpassen muss man dann mit dem Erreichen der Volljährigkeit des Kindes.

Zitat:
Sofern ihr den Hintergrund meiner Frage nicht verstehen sollte, kurz zur Erläuterung:


Doch, den Hintergrund verstehe ich schon. Der Hintergrund ist aber für die rechtliche Einordnung nicht relevant.
Um aber den Hintergrund meiner ersten Antwort zu verstehen: Du darfst kein Vermögen Deines Kindes verschenken, auch dann nicht, wenn Du das mit eigenem Vermögen genauso machen würdest.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
becks1on1
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat:
Bei einer Überschuldung würde aber wohl auch einer Übertragung des Erbteils an den Ehemann Deiner Ehefrau zugestimmt. Das ist übrigens keine Schenkung im juristischen Sinn, da das Vermögen des Kindes nicht gemindert wird.


Vielen Dank für die Antwort! Das hat mir sehr geholfen!

2x Hilfreiche Antwort

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