Mit Berliner Testament Kinder enterben?

20. August 2014 Thema abonnieren
 Von 
rene_1980
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 16x hilfreich)
Mit Berliner Testament Kinder enterben?

Hallo Gemeinde,

ich hab mal eine Frage dazu. Mit dem Ableben eines Partners geht je das Vermögen auf den anderen über. Der verstorbene Partner hinterlässt 4 Kinder, der noch lebende hat ein Kind. Wenn jetzt der noch lebende Partner das ganze Vermögen bekommt und alles ausgibt, dann ist ja beim Ableben des noch lebenden Partners nichts mehr übrig für die 4 Kinder. Somit hätte ich dir Kinder ja quasi enterbt, da die ja nun nicht mal mehr nen Pflichtteil bekommen. Sehe ich das so richtig??

Beste Grüße

-----------------
""

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

quote:
Mit dem Ableben eines Partners geht ja das Vermögen auf den anderen über.


Nur, wenn das testamentarisch so festgelegt wurde.

quote:
Wenn jetzt der noch lebende Partner das ganze Vermögen bekommt und alles ausgibt, dann ist ja beim Ableben des noch lebenden Partners nichts mehr übrig für die 4 Kinder. [...] Sehe ich das so richtig??


Das siehst Du richtig.

quote:
Somit hätte ich dir Kinder ja quasi enterbt, da die ja nun nicht mal mehr nen Pflichtteil bekommen.


Einen Pflichtteilsanspruch haben Kinder nur gegenüber ihrem leiblichen Elternteil, nicht jedoch gegenüber dem Stiefelternteil. Der Pflichtteil muss innerhalb von 3 Jahren nach dem Tod des leiblichen Elternteils gefordert werden.

In einer Patchworkfamilie ist es daher grundsätzlich problematisch, wenn Kinder ihren Pflichtteil nach dem Tod des leiblichen Elternteiles nicht fordern.

Es gibt natürlich Möglichkeiten, die Interessen von Ehefrau und leiblichen Kindern unter einen Hut zu bekommen. Für die dafür notwendigen testamentarischen Verfügungen sollte man sich jedoch rechtlichen Rat einholen.

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)


Das deutsche Erbrecht stammt im Wesentlichen noch aus einer Zeit, wo der Kaiser herrschte und es keine Patchworkfamilien gab.

Deshalb führt das geltende Erbrecht bei Patchworkfamilien oft zu hochgradig ungerechten Ergebnissen.
Eine fachkundige Beratung vor(!) der Testamentserstellung ist meistens unerlässlich, wenn man das vermeiden möchte.


-----------------
"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

quote:
Somit hätte ich dir Kinder ja quasi enterbt, da die ja nun nicht mal mehr nen Pflichtteil bekommen.


Genau so als hätte der Erblasser selbst alles Geld vor seinem Tod ausgegeben oder verbrannt, so kann man auch "enterben", ja.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
rene_1980
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 16x hilfreich)

sorry, aber das ist ja echt zum kot*en, dass das so einfach geht :-(
Wenn sich jetzt der "böse" Partner den richtigen Anwalt sucht, und seinem "noch-Partner" vorgaukelt, dass das das Beste sein, dann tun mir die Kinder leid, die dann leer ausgehen.
Ich dachte früher mal, Pflichtteil heißt deshalb PFLICHTteil, weil das der Teil ist, der einem eben zusteht. So isses aber wohl nicht.

Danke natürlich trotzdem allen, die mir auskunft gegeben haben :-)

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
vronik
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 167x hilfreich)

Moin,

quote:
Ich dachte früher mal, Pflichtteil heißt deshalb PFLICHTteil, weil das der Teil ist, der einem eben zusteht.


da hast du wohl etwas missverstanden.
Nach dem Tod deines leiblichen Elternteils hast du auch bei einem Berliner Testament einen Pflichtteilsanspruch.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
rene_1980
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 16x hilfreich)

quote:
da hast du wohl etwas missverstanden.
Nach dem Tod deines leiblichen Elternteils hast du auch bei einem Berliner Testament einen Pflichtteilsanspruch.

ja richtig. Das ist ja das Problem. Die Partner sind verheiratet. Und der eine Partner mag die Kinder des anderen nicht. Die Kinder hätten dann also n Problem, da es nicht die leiblichen Eltern sind :( echt ärgerlich

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Kleine Hexe
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 190x hilfreich)

quote:
Ich dachte früher mal, Pflichtteil heißt deshalb PFLICHTteil, weil das der Teil ist, der einem eben zusteht. So isses aber wohl nicht.


Die Kinder des Verstorbenen haben grundsätzlich (nur sehr wenig Ausnahmen) ein Recht auf ihr Pflichtteil (nicht Erbteil). Möglich wäre, dass lt. Testament bei Forderung des Pflichtteils ein Erbe nach dem Tod des Partners ausgeschlossen wird.

Im übrigen sollte man sich klar machen, dass der Erblasser zu seinen Lebzeiten mit seinem Vermögen tun und lassen kann was er will und das es die evtl. Erben oder Pflichtteilsberechtigten einen Sch... angeht ob nach dem Tod noch etwas übrig ist.

Wenn der neue Partner und die 4 Kinder sich super verstehen würden, was wäre dann anders?

Du würdest dich auch "bedanken" wenn dir deine Kinder vorschreiben wollen du darfst dein Geld nicht mehr ausgeben damit sie später mal was erben.

Kleine Hexe


-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
rene_1980
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 16x hilfreich)

Niemand will jemandem vorschreiben, wie viel Geld er aufheben muss, damit irgendjemand was erbt.
es geht um die "Ungerechtigkeit", dass die einen Kinder ALLES bekommen und die anderen nichts, nur weil ein Partner die Kinder nicht leiden kann...
Und genau das würde passieren, wenn der Partner länger lebt, der die Kinder nicht leiden kann.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
vronik
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 167x hilfreich)

Moin,

quote:
es geht um die "Ungerechtigkeit", dass die einen Kinder ALLES bekommen und die anderen nichts, nur weil ein Partner die Kinder nicht leiden kann...


das passiert eben nicht.

Am Beispiel:

Dein Stiefvater kann dich nicht leiden. Nun verstirbt deine Mutter. Zu diesem Zeitpunkt ist dein Stiefvater verpflichtet dir sofort deinen Pflichtteil auszuzahlen wenn du den Anspruch darauf erhebst. Dafür hast du drei Jahre Zeit.



-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort


#11
 Von 
rene_1980
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 16x hilfreich)

quote:
Für die Kinder, die sich entscheiden müssen, ob sie beim Tod des ersten Elternteils den Spatz in der Hand oder lieber die theoretische Taube auf dem Dach beim Tod des zweiten Elternteils haben möchten, ist das ggf. eine nicht ganz leichte Entscheidung.

Genau das ist der springende Punkt. Wie schon erwähnt, will NIEMAND den Eltern schon vor dem Ableben irgend etwas vom Erbe wegnehmen oder absprechen oder wie auch immer. Aber es wurmt einen schon, wenn man weiß, wie ungerecht es definitiv ausgehen wird. Dabei hat man all die Jahre für beide Teile alles gegeben und getan :(

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.864 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen