Hallo, ich habe eine Frage zu einer Konstellation, zu der ich im Gesetz nicht schlau geworden bin:
A und B kaufen gemeinsam ein Boot. Beide stehen im Kaufvertrag. Im Internationalen Bootsscheib wird nur A eingetragen.
A stirbt und hat kein Testament hinterlassen. Die gesetzlichen Erben schlagen das Erbe alle innerhalb der Frist aus, bis kein Erbe mehr da ist.
Wie ist das Eigentum an dem Boot nun? Hat B nun Alleineigentum? Was ist mit dem Eigentumsanteil bin A passiert?
Vielleicht kann jemand dazu was sagen.
Miteigentümer stirbt ohne Erbe und Testament
27. Februar 2025
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Frage vom 27. Februar 2025 | 19:59
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Miteigentümer stirbt ohne Erbe und Testament
#1
Antwort vom 27. Februar 2025 | 20:21
Von
Status: Unbeschreiblich (128653 Beiträge, 41091x hilfreich)
Zitat :Die gesetzlichen Erben schlagen das Erbe alle innerhalb der Frist aus, bis kein Erbe mehr da ist.
Sofern A Deutscher war, ist immer ein Erbe da. In DE ist es per Gesetze vorgesehen das es am Ende immer einen Erben gibt. Und wenn es der Staat ist.
Zitat :Was ist mit dem Eigentumsanteil bin A passiert?
Der steht dem Erben zu, der am Ende erbt.
#2
Antwort vom 28. Februar 2025 | 10:35
Von
Status: Unbeschreiblich (49856 Beiträge, 17475x hilfreich)
Zitat :Die gesetzlichen Erben schlagen das Erbe alle innerhalb der Frist aus, bis kein Erbe mehr da ist.
Dann erbt der Staat (§ 1936 BGB).
Zitat :Was ist mit dem Eigentumsanteil bin A passiert?
Das wäre dann an den Staat gegangen. Wenn B an der Übernahme dieses Eigentumsanteils interessiert ist, dann kann er sich im ersten Schritt an das Nachlassgericht weden und dort die Einsetzung eines Nachlasspflegers beantragen.
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