Miterbe oder Pflichtteilsberechtigter? Was ist richtig?

13. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Aspirin1000
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 66x hilfreich)
Miterbe oder Pflichtteilsberechtigter? Was ist richtig?

Folgender Fall:

Eine Mutter (M) wird enterbt und ist pflichtteilsberechtigt. Ihre Tochter(To) und ihre Tante(Ta) (Schwester der Mutter) werden Erben und bilden damit eine Erbengemeinschaft.
Ein halbes Jahr später verstirbt die Tante und die Mutter (M) wird Miterbin der Erbengemeinschaft.
Ist die Mutter M nun Miterbin oder Pflichtteilsberechtigte?

Die Mutter M möchte dass die Tochter (To) komplett allein ein Nachlassverzeichnis vom ersten Erbgang anfertigt (hier ist sie Pflichtteilsberechtigt) Das hat die Tochter mit Hilfe der Tante (Ta) auch getan so gut es ging (Kontostände und Depots sind bekannt). Einzig die Werte der Nachlassgegenstände sind nicht bekannt, da die Mutter M alle in ihren Besitz genommen hat, da sie alleinig Zugang zum Haus der Erblasser hatte.
Weiter ist die Mutter M mit dem Nachlassverzeichnis nicht einverstanden und klagt nun ein weiteres Nachlassverzeichnis ein.
Da sie aber mitterlweile Miterbin ist, kann sie dieses nicht selbst erstellen? Ist die Mutter hier nun wieder Pflichtteilsberechtigte, Miterbin oder sogar pflichtteilsberechtigte Miterbin?
Der Tochter (To) ist auch nicht so recht klar was ihrer Mutter M im Nachlassverzeichnis noch fehlt bis auf die Gegenstände worüber die Tochter (To) gar keine Auskünfte geben kann.

Hat jemand ähnliche Urteile, ich konnte keine in dieser Konstellation finden.

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