Miterbe verlangt Pacht auf sein Konto - Konto des Erblassers über Vollmacht aufgelöst

9. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Hira
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)
Miterbe verlangt Pacht auf sein Konto - Konto des Erblassers über Vollmacht aufgelöst

Liebe Alle,

Erbengemeinschaft besteht aus neu angeheirateten Ehepartner (50%) und 2 Kindern des Erblassers (je 25%). Der Ehepartner löst ein Bankkonto via Vollmacht über den Tod des Erblassers hinaus auf und behält den Betrag des Kontos ein. Darüber hinaus weist er den Pächter über einen Bevollmächtigten an von nun an alle Pachteinnahmen auf sein Konto zu überweisen und stillschweigen gegenüber den anderen Miterben (die der Pächter kennt) zu bewahren.
ist dies rechtens? Was können die Miterben tun?

-- Editiert von User am 9. Januar 2023 22:06

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat (von Hira):
Was können die Miterben tun?


Sie können den Pächter auffordern, die Pacht an die Erbengemeinschaft zu zahlen und ihm mit fristloser Kündigung des Pachtverhältnisses drohen.

Der Pächter hat nämlich jetzt das Problem, dass er mit der Zahlung auf ein Konto der Erbin seine Verpflichtungen aus den Pachtvertrag nicht erfüllt. Damit muss er im Zweifel die Pacht doppelt bezahlen und selbst zusehen, wie der die bereits an die Erbin gezahlte Pacht zurück erhält.

Wenn dem Pächter kein Konto der Erbengemeinschaft bekannt ist, dann sollte er nicht zahlen, bzw. die Pacht bei Gericht hinterlegen, denn andernfalls kann er der Dumme sein, wenn er auf die Forderung der Erbin eingeht.

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#2
 Von 
Hira
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen vielen Dank.
Können die Miterben dem Pächter helfen, dass die Summe bei Gericht hinterlegt wird indem sie das Gericht informieren und um eine Nachlasspflege bitten?

Darüber hinaus wurde dem Pächter ein Schreiben des Ehepartners (Miterbe), der die Pacht auf sein Konto gezahlt haben möchte, zugesandt mit der Aufforderung dass er diese Information nicht an die anderen Erben weiterzuleiten hat sowie jegliches Teilen weiterer Informationen nur mit ihm abzusprechen sind.

Ist dies schon ein Straftatbestand und kann dies seitens der Miterben zur Anzeige gebracht werden?

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat (von Hira):
Können die Miterben dem Pächter helfen, dass die Summe bei Gericht hinterlegt wird indem sie das Gericht informieren und um eine Nachlasspflege bitten?


Die Miterben können den Pächter darüber informieren, dass er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt, wenn er ausschließlich auf das Konto einer Erbin zahlt und er damit eine Doppelzahlung riskiert. Sie können ihn auch darauf hinweisen, dass er durch Hinterlegung der Zahlung bei Gericht nicht Gefahr läuft, in Zahlungsrückstand zu geraten.

Was der Pächter dann mit diesen Hinweisen macht, muss er schon selbst wissen. Das Gericht wird jedenfalls nicht von sich aus aktiv.

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