Miterbe wohnt im geerbten Haus auf unseren Kosten

27. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
so520916-5
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Miterbe wohnt im geerbten Haus auf unseren Kosten

Ich brauche eure Hilfe und bitte auch die evtl. unüblichen Vorschläge gewissenhaft zu überdenken.

Folgende Situation:
Erbengemeinschaft seit Mai 2022 bestehend aus 4 Geschwistern.
1 Schwester wohnt seit Juli 2020 mit in dem geerbten Haus. Nach dem Tod unseres Vaters ist der Mietvertrag leider "verloren" gegangen. Mit dieser Schwester wohnt eine Tochter 10 Jahre und ein Sohn 21 Jahre.

Die Schwester bezog ALG-II-Leistungen, Miete wurde durch Jobcenter gezahlt. letzte Zahlung erfolgte im Feburar 2022. Im Juli wurden nochmal 2 Monate durch das Jobcenter gezahlt. Aktuell sind somit die Monate Mai bis August unbezahlt, sowie der Dezember 2021 auch. Der Sohn geht seit Mai 2022 arbeiten, evtl. zahlt das Jobcenter daher keine Leistungen mehr.
Die 1 Schwester ist hoch verschuldet, zudem Tabletten- bzw. BTMabhängig.
Die laufenden Nebenkosten werden weiterhin vom Erbschaftskonto abgebucht.
Absprachen sind sinnlos, sie willigt in alles ein welches ihr Zeit verschafft, hinzu kommen Ausreden und Missverständnisse.
Es gab von dieser 1 Schwester den Vorschlag das Haus zu verkaufen, sie erhofft sich einen hohen Verkaufserlös, der vermutliche Wert dürfte mit viel Glück bei 50.000,00€ liegen. Wir sind überdies auch der Meinung der Verkauf ist für uns alle die einzig sinnvolle Lösung.

Wir 3 anderen Geschwister möchten diese 1 Schwester nebst ihren Kindern aus dem Haus entfernen lassen, selbständig wird sie das Haus nicht räumen.

Für mich ergeben sich folgende Probleme und Fragen.
Kann ich Strom und Gas einfach kündigen lassen? Oder gehen wir eine Gesamtschuldnerische Haftung ein, wenn diese Schwester Strom und Gas wieder bestellt und die Rechnungen nicht bezahlt?

Diese 1 Schwester ist nun "Mieterin" und zu 25% Eigentümerin. Der 21 jährige Sohn jedoch nur Mieter. Natürlich kann ich keinen Mietvertrag vorlegen.
Bitte nicht falsch verstehen, ich bin nicht kaltherzig oder derglichen. Ich habe sehr viel und sehr lange versucht im Guten weiterzukommen. Nun ist jedoch ein Punkt erreicht wo wir uns verbleibenden Geschwister schützen müssen.
Gedanke1: Kann ich mich auf den Sohn stürzen? Bei ihm die offene Miete einklagen? Lohnpfändung und Räumungsklage? (ist der Sohn erstmal aus dem Haus, muss er ja woanders Miete zahlen und der abhängigen Schwester geht Geld verloren)
Gedanke2: Den Gläubigern der Schwester 1 mitteilen, dass verwertbares Vermögen vorhanden ist und diese die Pfändung ihrer 25% Anteil vornehmen? Damit könnte sie die Erbengemeinschaft nicht mehr blockieren und wir können sie auch mit einer Räumungsklage entfernen lassen. Die Gläubiger würden vermutlich eine Teilungszwangsversteigerung anregen oder wir könnten diesen Anteil bezahlen?

Ich bin dankbar für jede Hilfe. Wenn kostenpflichtig meldet euch bitte.

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31950 Beiträge, 5626x hilfreich)

Alles kein Erbrecht. Geerbt wurde ja schon. Und jeder hat 1/4 Haus geerbt.

Zitat (von so520916-5):
Die Schwester bezog ALG-II-Leistungen, Miete wurde durch Jobcenter gezahlt.
Das sind sozialrechtliche Fragen.
Zitat (von so520916-5):
Wir sind überdies auch der Meinung der Verkauf ist für uns alle die einzig sinnvolle Lösung.
Was hindert die Erbengemeinschaft am Verkauf? Soviel Einigkeit ist selten.
Zitat (von so520916-5):
Wir 3 anderen Geschwister möchten diese 1 Schwester nebst ihren Kindern aus dem Haus entfernen lassen, selbständig wird sie das Haus nicht räumen.
Entfernen lassen? Sie ist immerhin 1/4 Eigentümerin.
Zitat (von so520916-5):
Kann ich Strom und Gas einfach kündigen lassen?
Nö. Ganz schlechte Idee. Die Schwester ist vermutlich Vertragspartner des Energielieferanten für ihre Wohneinheit.
Zitat (von so520916-5):
Gedanke1: Kann ich mich auf den Sohn stürzen? Bei ihm die offene Miete einklagen?
Schlechte Idee. Der Sohn wohnt (nur) bei seiner Mutter. Der ist sicher kein Mieter, hat nicht mal einen Mietvertrag.
Zitat (von so520916-5):
Gedanke2:
Verwertbares Vermögen ist doch das 1/4 Haus. Oder? Die x Gläubiger sollen sich dann um die Pfändung des 1/4 Hauses streiten? Oder um die Teilungsversteigerung?

Warum verkauft ihr das Haus denn nicht als Erbengemeinschaft? Und teilt den Erlös?
Wohnt ihr 4 Erben alle in dem Haus?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von so520916-5):
Es gab von dieser 1 Schwester den Vorschlag das Haus zu verkaufen, sie erhofft sich einen hohen Verkaufserlös, der vermutliche Wert dürfte mit viel Glück bei 50.000,00€ liegen. Wir sind überdies auch der Meinung der Verkauf ist für uns alle die einzig sinnvolle Lösung.

Und warum betreibt man dann nicht einfach die Teilungsversteigerung?
Und beendet das ganze Drama?

Mit etwas Glück kann man die Schwester auch überzeugen, daß sie bei einem einvernehmlichen Verkauf inkl. ihres rechtzeitigen Auszugs mehr Geld bekommt als bei der Teilungsversteigerung.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119495 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von so520916-5):
Damit könnte sie die Erbengemeinschaft nicht mehr blockieren

Zitat (von so520916-5):
Es gab von dieser 1 Schwester den Vorschlag das Haus zu verkaufen,

Finde den Widerspruch ...



Zitat (von so520916-5):
der vermutliche Wert dürfte mit viel Glück bei 50.000,00€ liegen.

Dann würde ich doch als erstes mal eine professionelle Schätzung einholen.



Für die ganze Angelegenheit würde ich versuchen einen Anwalt zu finden der das kompetent begleitet.

Das geht z.B. gleich hier https://www.frag-einen-anwalt.de/
oder hier: https://www.123recht.de/forum_forum.asp?forum_id=79


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
so520916-5
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Was hindert die Erbengemeinschaft am Verkauf? Soviel Einigkeit ist selten.

Hatte ich vergessen mit nennen. Es handelt sich um ein 1 Familienhaus. In diesem Haus bewohnt sie die Hälfte der Räumlichkeiten. Ein solches Haus zu verkaufen, in dem ein Miteigentümer wohnt der nichts bezahlt? Wer kauft sowas und zu welchem Betrag?

Zitat (von Anami):
Entfernen lassen? Sie ist immerhin 1/4 Eigentümerin.

Dadurch hat sie das Recht das Haus vollständig in Beschlag zu nehmen und das entgeltftrei? Und die anderen 3 Erben müssen dies bezahlen?

Zitat (von Anami):
Nö. Ganz schlechte Idee. Die Schwester ist vermutlich Vertragspartner des Energielieferanten für ihre Wohneinheit.

Nein, Vertragspartner ist aktuell noch der verstorbene Vater. Und da weiß ich nicht wie ich an die Sache korrekt heran gehen soll.

Zitat (von Anami):
Schlechte Idee. Der Sohn wohnt (nur) bei seiner Mutter. Der ist sicher kein Mieter, hat nicht mal einen Mietvertrag.

Er war in der Bedarfsgemeinschaft mit aufgeführt seitens Jobcenter. Da ist er nun heraus gefallen. Er ist volljährig. Warum soll ein volljähriger Sohn der nicht Erbe ist, das Recht haben unentgeltlich in dem Haus zu wohnen? Weil er Sohn ist?
Zitat (von eh1960):
Und warum betreibt man dann nicht einfach die Teilungsversteigerung?
Und beendet das ganze Drama?

Wie schon genannt. Ein 1-Familienhaus welches zur Teilungsversteigerung steht, in dem eine Person wohnt, die verschuldet ist und auf Kosten des neuen Eigentümers lebt. Wer wird sowas kaufen, zu was für einem Preis?

Mit der Dame gab es unzählige Versuche sie davon zu überzeugen, dass ein Auszug und dadurch höherer Verkaufserlös auch ihr zugute kommt. Da hat sie in ihrem BTM Wahn mal kurz geträumt und damit war der Traum auch schon wieder vorbei.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
so520916-5
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Finde den Widerspruch ...


Der besteht darin, einen Verkauf anzusprechen und eben diesen zu blockieren. Da sie alles unternimmt was ihr hilft mehr Zeit zu verschaffen.

Zitat (von Harry van Sell):
Dann würde ich doch als erstes mal eine professionelle Schätzung einholen.

War auch mein Gedanke, damit müsste der Gutachter doch aber ins Haus auch mal reingehen. Und genau dies verwehrt sie.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

Auf die Möglichkeit der Versteigerung ist doch schon hingewiesen worden.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31950 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von so520916-5):
Wer kauft sowas und zu welchem Betrag?
Das war doch gar nicht die Frage. Ein Betrag von 50k€ steht hier.
Zitat (von so520916-5):
Dadurch hat sie das Recht das Haus vollständig in Beschlag zu nehmen und das entgeltftrei? Und die anderen 3 Erben müssen dies bezahlen?
Keine Ahnung. Das war doch gar nicht die Frage. Man kann eine Teil-Eigentümerin, die mit ihren 2 Kindern in einem halben EFH wohnt, nicht mal eben entfernen lassen. Die Familie ist doch kein Fleck.
Zitat (von so520916-5):
Vertragspartner ist aktuell noch der verstorbene Vater.
Aha. Neue Info. Dann fragt man beim Versorger nach. Vermutlich haben die Ahnung. Vermutlich geht das auf die Eigentümerin, die jetzt dort wohnt, über--- aber selbst fragen ist besser.
Wer wohnt in der anderen Hälfte des EFH? Derjenige beansprucht ja vermutlich auch Strom und Gas.
Zitat (von so520916-5):
Er war in der Bedarfsgemeinschaft mit aufgeführt seitens Jobcenter.
Das war doch gar nicht die Frage. Du könntest ihn fragen, ob er seinen Wohnkostenanteil (1/3) jetzt selbst trägt, von seinem Einkommen. Aber nach dem beschriebenen Knaatsch wird er wohl nur müde lächeln. Ob er mit seinem Einkommen gleich für 3 Personen den Bedarf decken kann, ist fraglich. Für Mutter und Tochter müsste er immerhin evtl. 600,- + die Wohnkosten für die 2 zahlen.
Vielleicht zahlt das JC aus anderen Gründen nicht mehr? Wäre eine sozialrechtliche Frage--- nichts mit Erbrecht.

Dass ein Gutachter zumindest einen groben Wert angeben kann, geht uU auch, ohne das Haus innen zu inspizieren. Schließlich wohnt sie noch nicht mal 2 Jahre drin. Auf 50.000,- mit Glück ist man schon selbst gekommen, oder?

Wer wohnt eigentlich in der anderen Hälfte des EFH?
Was soll sie eigentlich monatl. bezahlen?

Eigentlich ist das ganze ja noch recht neu. Gerade mal seit 4 Monaten seid ihr eine Erbengemeinschaft.
Kümmert euch um die Versteigerung.



-- Editiert von User am 27. August 2022 17:15

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.762 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen