Miterbin im Ausland / Was kommt auf mich zu?

12. Februar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Heinz25
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)
Miterbin im Ausland / Was kommt auf mich zu?

Hallo zusammen,

nach dem überraschenden Tod meiner Frau muss ich mich jetzt auch noch mit Erbfragen herumschlagen.

Kurz zur Situation:
- Wir waren verheiratet ohne Ehevertrag
- Es gibt keine Kinder
- Es gibt kein Testament
- Es gibt noch eine Schwester meiner Frau im Ausland (Thailand)
- Meine Frau hatte die doppelte Staatsbürgerschaft Thai+Deutsch und wir lebten gemeinsam in Deutschland
- Ihre Eltern sind beide tot
- Wir haben eine Wohnung in Deutschland gekauft, die immer noch abbezahlt werden muss

So wie ich die Erbfolge verstehe, stünden mir 3/4 des Erbes zu und ihrer Schwester 1/4. Ich bin also nicht Alleinerbe und kann die Wohnung nicht auf mich umschreiben lassen.

Ich gehe davon aus, dass die Schwester nicht in der Lage sein wird, sich an der Abzahlung der Wohnung zu beteiligen. Ich möchte ehrlich gesagt auch gar nicht, dass die Schwester als Mitbesitzerin der Wohnung eingetragen wird. Zum einen, weil sie sicher nicht Geld für die Raten schicken wird, und zum anderen weil ich dann nicht die Freiheit hätte, die Wohnung nach Belieben zu veräußern. Ich wäre quasi Gefangener einer Person, zu der ich keine Beziehung habe und mit der ich noch nicht einmal kommunizieren kann (spricht kein Englisch).

Was kommt nun auf mich zu? Welche Optionen gibt es, was sollte ich am besten tun?



-- Editiert von Heinz25 am 12.02.2021 13:04

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25 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

Welche Optionen gibt es, was sollte ich am besten tun? Kaufen Sie ihr ihren Anteil ab.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Heinz25
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Welche Optionen gibt es, was sollte ich am besten tun? Kaufen Sie ihr ihren Anteil ab.

Danke für die Antwort. Welchen Wert würde man da zugrunde legen? Den tagesaktuellen Marktwert? Oder den Verkehrswert?

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

Zitat (von Heinz25):
Zitat (von muemmel):
[i]Welchen Wert würde man da zugrunde legen? Den tagesaktuellen Marktwert? Oder den Verkehrswert?

Der Marktwert ist der Verkehrswert.

Man nimmt den Wert, auf den sich beide einigen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Zitat (von Heinz25):
So wie ich die Erbfolge verstehe, stünden mir 3/4 des Erbes zu und ihrer Schwester 1/4. Ich bin also nicht Alleinerbe und kann die Wohnung nicht auf mich umschreiben lassen.

Warum solltest du nicht Alleinerbe sein? Du bist, wenn ich das richtig sehe, der einzige Erbe erster Ordnung. Gäbe es noch weitere Erben erster Ordnung (Kinder), stünden denen auch ein Teil zu. Aber solange es Erben erster Ordnung gibt, gehen Erben zweiter Ordnung (die Schwester deiner Frau) leer aus.

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#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

Zitat (von kathi2008):
Aber solange es Erben erster Ordnung gibt, gehen Erben zweiter Ordnung (die Schwester deiner Frau) leer aus.

Das siehst du falsch.

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Zitat:
Warum solltest du nicht Alleinerbe sein?


§ 1931 Abs. 1 BGB i.V.m § 1371 Abs. 1 BGB

Zitat:
Du bist, wenn ich das richtig sehe, der einzige Erbe erster Ordnung.


Der Ehegatte gehört keiner Ordnung an.

Es bleibt daher dabei, dass der Ehegatte in diesem Fall 3/4 erbt und die Schwester 1/4.

Wenn beide Ehegatten zu je 1/2 im Grundbuch eingetragen waren, dann gehören dem überlebende Ehegatten somit 7/8 des Hauses und der Schwester 1/8.

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#7
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Das siehst du falsch.

hast recht

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Heinz25
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke euch für die Antworten. Habe mich nun mit dem Thema "Erbteil abkaufen" beschäftigt. Wenn ich es richtig verstehe, dann gibt es das Konzept der "Abschichtung", das wohl formlos geschehen kann. Ich hatte nun gedacht, dass ich mich mit der Schwester auf einen Betrag X einige, einen Vertrag aufsetze, auf Thailändisch übersetzen und von ihr unterschreiben lasse.

Aber genügt ein derartiges Schreiben mit ihrer Unterschrift, um die Wohnung beim Notar in Deutschland auf mich eintragen zu lassen?

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#9
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(677 Beiträge, 118x hilfreich)

Das solltest du den Notar fragen.

Aber ich denke, das es nicht reicht. Ich kenn allerdings nicht die Möglichkeiten in Thailand.

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#10
 Von 
Heinz25
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Sunrabbit):
Das solltest du den Notar fragen.

Aber ich denke, das es nicht reicht. Ich kenn allerdings nicht die Möglichkeiten in Thailand.

Ja, bevor ich einen Schritt mache, werde ich mit einem Notar reden müssen. Das kostet mich aber Geld und ich will vorher so viele Informationen wie möglich sammeln, um nur einmal mit dem Notar reden zu müssen.

Wie sieht die Erbfolge eigentlich aus, wenn alle Erben in Thailand das Erbe ausschlagen? Es gibt eine Schwester und insgesamt 4 Nichten und Neffen (drei davon vom bereits verstorbenen Bruder, mindestens eine bereits erwachsen). Eltern sind, wie gesagt, ebenfalls tot.

Wenn ich mich jetzt mit "Thailand" auf Betrag X einigen würde und die alle das Erbe ausschlagen, fällt deren Anteil dann automatisch an mich? Oder fällt es dann an den deutschen Staat?

Das Erbe auszuschagen ist evtl. auch vor einem thailändischen Notar möglich und würde Reisekosten und -stress vermeiden. Das könnte zumindest vom organisatorischen Punkt her etwas einfacher sein.

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#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Zitat:
Aber genügt ein derartiges Schreiben mit ihrer Unterschrift, um die Wohnung beim Notar in Deutschland auf mich eintragen zu lassen?


Ja, wenn Deine rechtlichen Kenntnisse ausreichen um so einen Vertrag aufzusetzen.

Dennoch muss die Unterschrift der thailändischen Schwester notariell begalubigt werden.

Zitat:
Wenn ich mich jetzt mit "Thailand" auf Betrag X einigen würde und die alle das Erbe ausschlagen, fällt deren Anteil dann automatisch an mich?


Ja

Auch die Unterschrift unter die Ausschlagung muss notariell beglaubigt werden.

Zitat:
eine Schwester und insgesamt 4 Nichten und Neffen (drei davon vom bereits verstorbenen Bruder, mindestens eine bereits erwachsen).


Dann erbt sowieso nicht die Schwester 1/4. Vielmehr erbt die Schwester nur 1/8 und die 3 Kinder des verstorbenen Bruders je 1/24.

Sollte eines der Kinder des verstorbenen Bruders noch minderjährig sein, dann scheidet die Variante mit der Ausschlagung aus.

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#12
 Von 
guest-12304.12.2021 20:52:31
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 29x hilfreich)

Zitat (von hh):

Sollte eines der Kinder des verstorbenen Bruders noch minderjährig sein, dann scheidet die Variante mit der Ausschlagung aus.


Ich schätze mal, das bezieht sich auf eine familiengerichtliche Genehmigung der Ausschlagung. Wenn diese Kinder in der Deutschland leben passt das, wenn Sie allerdings auch in Thailand leben, müsste man schaun ob das thailändische Recht eine Ausschlagung überhaupt kennt und wenn ja ob das Recht dort auch ein Genehmigungserfordernis vorsieht.

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#13
 Von 
Heinz25
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke euch. Ich dachte ich hätte zwischen Beitrag #11 und #12 nochmal geantwortet, scheint aber weg zu sein.

Ich suche mir nun einen Notar, der sich mit internationalen Erbfällen auskennt. Alles, was ich benötige, ist jemand, der mir erklärt, was ich Schritt für Schritt zu tun habe.

Vielen Dank für eure Hilfe und Vorabinfo schonmal!

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Heinz25
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Den Notar, den ich mir rausgesucht habe, scheint es nicht mehr zu geben. Letzte Homepageaktualisierung von 2013 und bei mehreren Versuchen geht keiner ans Telefon.

Schade, denn laut Leistungsbeschreibung bot der genau das: "Beratung und Hilfe bei der Suche nach einer maßgeschneiderten Lösung" im Bezug auf Erbrecht und interationale Fälle.

Einfaches Googeln bringt mich jetzt nicht weiter. Gibt es denn eine zentrale Anlaufstelle für die Notarsuche? Irgendwo, wo ich schildern kann, was ich brauche und die vermitteln mir dann Kontakte? Ich brauche jemand, der Erfahrung mit Erben aus dem Ausland hat.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Zitat (von malebenkurz):
wenn Sie allerdings auch in Thailand leben, müsste man schaun ob das thailändische Recht eine Ausschlagung überhaupt kennt


Da für diesen Fall deutsches Recht gilt ist das nicht relevant.

Zitat:
Ich brauche jemand, der Erfahrung mit Erben aus dem Ausland hat.


Nach meiner Einschätzung müsste das jeder erfahrene Notar können. Besondere Schwierigkeiten sehe ich hier nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12304.12.2021 20:52:31
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 29x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat (von malebenkurz):
wenn Sie allerdings auch in Thailand leben, müsste man schaun ob das thailändische Recht eine Ausschlagung überhaupt kennt


Da für diesen Fall deutsches Recht gilt ist das nicht relevant.



Deutsches Erbrecht, die Frage der Genehmigung ist aber keine erbrechtliche Frage, sondern eine familienrechtliche im Rahmen der elterlichen Sorge. Hierfür ist Art. 21 EGBGB einschlägig.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Heinz25
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von hh):
Da für diesen Fall deutsches Recht gilt ist das nicht relevant.

Zitat:
Ich brauche jemand, der Erfahrung mit Erben aus dem Ausland hat.


Nach meiner Einschätzung müsste das jeder erfahrene Notar können. Besondere Schwierigkeiten sehe ich hier nicht.


Danke. Vielleicht sehe ich wirklich den Wald vor lauter Bäumen nicht und suche nach einem "Spezialnotar", wo es auch "jeder" Notar täte. Ich rufe einfach mal mehrere an und schaue, wo ich das Gefühl habe, dass jemand anbietet, "einen Schlachtplan" mit mir zu erstellen.

Fällt eine derartige Beratung eigentlich unter eine Gebührenordnung? Oder berechnet jeder Notar da, wie er will? (wie gesagt: es geht im ersten Schritt um Beratung, nicht um Beurkundung, etc.). Muss ich auf etwas achten?

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Zitat:
Ich rufe einfach mal mehrere an und schaue, wo ich das Gefühl habe, dass jemand anbietet, "einen Schlachtplan" mit mir zu erstellen.


Kein Notar wird mit Dir einen Schlachtplan erstellen, weil er das gar nicht darf. Für die Erstellung eines Schlachtplanes benötigst Du einen Anwalt.

Zitat:
Fällt eine derartige Beratung eigentlich unter eine Gebührenordnung?


Die Kosten einer anwaltlichen Beratung richten sich nach dem RVG. Aufgrund des im Regelfall hohen Geschäftswertes bei Erbschaftssachen wird es dann relativ schnell teuer.

Wenn Du jedoch selbst mit den Erben auf den Philippinen ausgehandelt hast, dass sie Dir gegen Zahlung von X€ das gesamte Erbe überlassen, dann kann jeder Notar die Abwicklung übernehmen und auch dazu beraten, was genau gemacht werden muss.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Heinz25
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von hh):
Wenn Du jedoch selbst mit den Erben auf den Philippinen ausgehandelt hast, dass sie Dir gegen Zahlung von X€ das gesamte Erbe überlassen, dann kann jeder Notar die Abwicklung übernehmen und auch dazu beraten, was genau gemacht werden muss.

Das ist genau, was ich suche. Setzen wir voraus, dass ich eine finanzielle Einigung mit den Erben erziele, welche Schritte muss ich einleiten? Besser Erbe ausschlagen lassen oder annehmen und dann Abschichtung? Müssen die zur Abschichtung erst als Besitzer der Immobilie in Deutschland eingetragen werden? Derartige Fragen will ich klären. Also doch eher zum Notar als zum Anwalt zur Beratung, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Heinz25
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

So, bin einen Schritt weiter. Ich halte euch mal auf dem Laufenden, auch weil immer neue Fragen aufkommen.

Habe einen Notar gefunden, der sich sofort Zeit für mich genommen hat. Das aus Auschlagen des Erbes könnte zu schwierig werden, weil nach Schwester+Nichten Tanten+Cousins kommen. Das könnte einen Rattenschwanz nach sich ziehen.

Wie dem auch sei, ich kläre jetzt erstmal die erweiterten Verwandschaftsverhältnisse.

Auf jeden Fall fühle ich mich ein wenig besser, weil ich mit dem Notar nun eine Anlaufstelle habe. Und danke nochmal an alle für Infos und Ratschläge hier!

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Zitat:
Besser Erbe ausschlagen lassen oder annehmen und dann Abschichtung?


Ein Erbschaftskauf wäre eine weitere Alternative. Die Vor- und Nachteile der verschiedenen Varianten erklärt der Notar.

Zitat:
Müssen die zur Abschichtung erst als Besitzer der Immobilie in Deutschland eingetragen werden?


Nein

Zitat:
Derartige Fragen will ich klären. Also doch eher zum Notar als zum Anwalt zur Beratung, oder?


Richtig, der Notar kann den Ablauf planen und vorschlagen. Er wird aber nicht mit den Erben die Höhe der Abfindung verhandeln.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Heinz25
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo zusammen,

ich grabe meinen alten Thread hier aus. 2 Jahre hat es gedauert, aber nun ist die Erbauseinandersetzung abgeschlossen. Hier in diesem Forum fand ich die ersten Anhaltspunkte, was zu tun ist. Nun möchte ich zusammenfassen, wie man aus einem derartigen Schlamassel rauskommt.

Punkt 1: Testament machen! (lessons learned ...)

Falls das nicht der Fall ist, hier – nach vielen Irrungen und Wirrungen und schier endlosen Wartezeiten – eine Art Musterlösung:

Schritt 1: Miterben identifizieren
Schritt 2: Geburts/Sterbeurkunden der Miterben beim Amtsgericht einreichen – Alles natürlich übersetzt und die Übersetzung beglaubigt.
Schritt 3: Erbschein vom Amtsgericht erhalten – Das ist schonmal die halbe Miete
Schritt 4: Zum Notar in Deutschland gehen. Erbarbtretungsvereinbarung aufsetzen lassen (in der steht, dass alle Miterben ihren Anteil an den Haupterben abtreten)
Schritt 5: Vereinbarung ins Thailändische übersetzen und beglaubigen lassen.
Schritt 6: Übersetzte Vereinbarung und für jeden Miterben eine (deutsche!) Zustimmungserklärung nach Thailand schicken
Schritt 7: Thailändische Miterben gehen zur deutschen Botschaft in Bangkok und unterschreiben die Zustimungserklärung dort. Diese Unterschrift wird vom Botschaftsmitarbeiter beglaubigt
Schritt 8: Unterschriebene und beglaubigte Zustimmungserklärungen nach Deutschland schicken
Schritt 9: Dort beim Notar einreichen. Der stellt die Urkunde aus und damit kann man dann Immobilien umschreiben lassen, Bankkonten kündigen, etc.

Klingt einfach. Aber das erstmal herauszufinden, war die Hölle.

Fallstricke:
- Der Notar in Deutschland sagt einfach "lassen sie die Zustimmungserklärung vor einem Notar in Thailand unterschreiben." In Thailand gibt es aber in diesem Sinne keine Notare, sondern nur Anwälte. Daher wurde unser erster Versuch in Deutschland nicht akzeptiert ("Wer ist dieser Knilch, der hier die Beglaubigung gemacht hat?") Der Goldstandard ist die Unterschrift bei der deutschen Botschaft – das sagt aber einem natürlich niemand.

- Miterben können ihren Erbteil nur Abtreten, wenn sie – nach thailändischem Recht! – volljährig sind, also mit 20 Jahren. Eine Unterschrift wurde hier in Deutschland vom Notar nicht akzeptiert, weil die Miterbin erst 19 war. Also wieder warten. Dann hat es aber geklappt.

- Ohne thailändische Hilfe in Deutschland wäre es nicht gegangen. Die Miterben in Thailand sprechen kein Englisch ...


So, ich bedanke mich für die Hilfe, die ich hier erfahren habe und hoffe, dass meine Erfahrungen jemand anders irgendwann helfen.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16972 Beiträge, 5890x hilfreich)

Vielen Dank für die Rückmeldung!

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Ebenfalls vielen Dank für die Rückmeldung.

Zitat (von Heinz25):
Der Notar in Deutschland sagt einfach "lassen sie die Zustimmungserklärung vor einem Notar in Thailand unterschreiben."


Die Aussage wäre selbst dann falsch gewesen, wenn es in Thailand Notare geben würde. Es werden nur Beglaubigungen von deutschen Notaren anerkannt und im Ausland nur Beglaubigungen von deutschne Botschaften oder Konsulaten.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Heinz25
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von hh):
Die Aussage wäre selbst dann falsch gewesen, wenn es in Thailand Notare geben würde. Es werden nur Beglaubigungen von deutschen Notaren anerkannt und im Ausland nur Beglaubigungen von deutschne Botschaften oder Konsulaten.

Vielen Dank für die Richtigstellung. Da hätte ich mir gewünscht, dass der Notar in Deutschland mir das so erklärt hätte.

0x Hilfreiche Antwort

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