Mittelbare Schenkungssteuer Schwiegersohn

14. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
McManaman
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mittelbare Schenkungssteuer Schwiegersohn

Hallo,

wir haben folgendes Problem mit dem Finanzamt:
Vor 2,5 Jahren haben wir gebaut und von den Eltern meiner Frau 100.000 Euro geschenkt bekommen. Meine Schwiegereltern haben dies dem Finanzamt angezeigt mit der Formulierung: "wir haben unserer Tochter X und unserem Schwiegersohn Y 100.000 Euro zum Erwerb ihrer Immobilie in XYZ geschenkt" (das diese Formulierung mehr als unglücklich ist, ist uns mittlerweile auch klar ...)
Das Finanzamt hat mir daraufhin einige Wochen später ein Schreiben zugesendet, in dem ich Angaben zur Schenkung machen sollte. Dort habe ich dann angegeben, dass ich von jedem Elternteil jeweils 1,- Euro bekommen habe.
Jetzt 2 Jahre später bekomme ich wieder Post vom Finanzamt. Es fordert mich auf, Angaben zum Grundstücks- und Immobilienwert zu machen. Darüberhinaus geht das Finanzamt davon aus, dass meine Schwiegereltern mir jeweils 25.000 Euro geschenkt haben.
Fragen:
- kommen wir aus der Nummer irgendwie wieder raus?
- Ist es rechtens, anhand der Formulierung festzustellen, dass ich 50.000 Euro geschenkt bekommen habe?
- Warum verlangt das Finanzamt zunächst von mir, Angaben zur Höhe der Schenkung zu machen, wenn diese später dann wieder in Frage gestellt wird?
- Was kann da steuertechnisch auf uns zukommen?

PS: Wir können nachweisen, dass die Summe nur auf das Konto meiner Frau geflossen ist. Kann das helfen im Falle eines Rechtstreits?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Die Schenkung an Deine Frau stellt kein Problem dar, da die für Kinder geltenden Freibeträge bei weitem nicht erreicht werden. Der Freibertrag für einen Schwiegersohn betrug vor 2,5 Jahren jedoch nur 10.300€, ist hier also überschritten worden.

Die Formulierung Deiner Schwiegereltern würde ich auch so interpretieren, dass Dir die Hälfte des Gesamtbetrages, also 50.000€ geschenkt wurden. Dass die Formulierung nicht so gemeint gewesen ist, müsstet Ihr beweisen, was jedoch schwer fallen dürfte.

Die Angabe, dass Du von jedem Elternteil je 1€ geschenkt bekommen hast, ist ja nun offensichtlicher Unsinn. Daher wird das Finanzamt dieser Angabe nicht glauben und die o.g. naheliegende Interpretation wählen.

Da die Schenkung zweckgebunden für den Bau eines Hauses erfolgt ist, unterliegt nicht der volle Schenkungsbetrag der Schenkungssteuer, sondern nur der anteilige Ertragswert des Hauses bezogen auf das Verhältnis zwischen Höhe der Schenkung und Herstellungskosten des Hauses. Das sind je nach Einzelfall nur 50-70% des Verkehrswertes. Zu versteuern wären für Dich also nicht die 50.000€, sondern je nach genauem Ertragswert nur ca. 30.000€. Davon geht der 2-fache Freibetrag in Höhe von 10.300€ ab, so dass noch ca. 9.400€ zu versteuern wären. Darauf entfällt eine Steuer in Höhe von 12%, also 1.128€.

Aus der Nummer kommt Ihr aus meiner Sicht allenfalls mit professioneller Unterstützung (Steuerberater) heraus und auch dann nur mit Glück.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
McManaman
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die ausführliche Antwort. Jetzt ist mir schon einiges klarer.
Zwei Fragen dazu hätte ich noch:
1) Die Formulierung ist Interpretations-Sache und dass das Finanzamt die Interpretation zu deren Gunsten auslegt, ist auch absehbar. Widersprüchlich finde ich nur, dass das Finazamt mich vorher aufgefordert hat, Angaben zur tatsächlichen Grösse der Schenkung zu machen und dann nachher diese Angaben nicht akzeptiert. Was wäre denn die richtige Angabe gewesen (20.000 Euro, 99.000 Euro)? Das scheint mir sehr willkürlich zu sein.
2) Das Geld ist nur auf das Konto meiner Frau geflossen. Damit wird doch unsere Sichtweise untermauert!?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Das Finanzamt hat Dich zur Abgabe einer Schenkungssteuererklärung aufgefordert, da es ohne Steuererklärung nicht ohne weiteres einen Steuerbescheid erlassen kann. Das heißt aber nicht, dass es gezwungen ist, sich an Deine Steuererklärung im Bescheid zu halten.

Die richtige Angabe in der Steuererklärung, wenn man Deiner Auffassung folgt, wäre 0€ gewesen. Dass die Schwiegereltern Dir 1€ geschenkt haben ist doch unglaubwürdig.

Die Auffassung des Finanzamtes wird aber durch das Schreiben Deiner Schwiegereltern untermauert. Dass das Geld auf das Konto Deiner Frau überwiesen wurde spricht widerlegbar für eine Schenkung an Deine Frau. Der Gegenbeweis wird durch das Schreiben der Schwiegereltern angetreten, wobei ich das Schreiben höher bewerten würde.

Nach meiner Auffassung kann man dem jetzt nur entgegentreten, indem Ihr nachweist, dass Du entsprechend höheres Eigenkapital eingebracht hast. Wenn Deine Frau nur die geschenkten 100.000€ eingebracht hat und Du hast z.B. 50.000€ eingebracht und dennoch wurde das Haus 50/50 eingetragen, dann hast Du nur einen Vorteil von 25.000€ gehabt, also je 12.500€ je Schwiegerelternteil. Mit der in der vorherigen Antwort gegebenen Immobilienbewertung würde dann wohl keine Erbschaftsteuer anfallen.

Wenn Du so etwas behauptest, dann solltest Du aber auch nachweisen können, dass es tatsächlich so war.

Die richtige Angabe in der Steuererklärung, wenn man Deiner Auffassung folgt, wäre 0€ gewesen oder ein Betrag nach der dargestellten Berechnungsmethode. Dass die Schwiegereltern Dir 1€ geschenkt haben ist doch unglaubwürdig.

1x Hilfreiche Antwort

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