Müssen Vermächtnisnehmer Kosten übernehmen?

11. August 2025 Thema abonnieren
 Von 
recht-unwissend
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)
Müssen Vermächtnisnehmer Kosten übernehmen?

Hatte hier gestern schon mal eine ähnliche Frage gestellt. Jetzt aber mit Vermächtnisnehmern:

A hat als Alleinerbe geerbt, u.a. eine Wohnung. Es ist Geld vorhanden. Das Testament bestimmt dass B und C je 50% des Geldes als Vermächtnis bekommen. Es dauert 18 Monte bis der Erbschein ausgestellt wurde (weil B und C bei Gericht waren).

Müssen nun A,B und C für die Betriebskosten der Wohnung aufkommen oder nur A? A argumentiert, dass B und C das letzte Jahr alleine übernehmen müssten, da sie für die Verzögerung der erbscheinausstellung verantwortlich seien.

Wer muss hier was von Betriebskosten für die Wohnung, die angefallen waren, bezahlen?
Und wer muss die Bankgebühren bezahlen?

vielen Dank für Infos!... und Grüße in den Äther....




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vacantum
Status:
Student
(2099 Beiträge, 413x hilfreich)

A ist Erbe, A trägt die Kosten der Wohnung.

B und C als Vermächtnisnehmer haben damit nichts zu tun.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20037 Beiträge, 7268x hilfreich)

Zitat (von recht-unwissend):
A hat als Alleinerbe geerbt,

Er tritt also in die Fußstapfen des Erblasser, auch in seine Pflichten.
Wenn B und C es für notwendig erachtet haben, etwas an dem Erbe zu klären, verfolgen sie ihr Recht.
Dafür können sie nicht 'bestraft' werden, auch nicht mit Kosten belegt.

Ansonsten: Sei so gut und schließ deine übrigen Anfragen - sie gehen alle um dasselbe Thema.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
recht-unwissend
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Sei so gut und schließ deine übrigen Anfragen - sie gehen alle um dasselbe Thema.


Gerne, wenn ich wüsste wie das geht.........

0x Hilfreiche Antwort

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