Hatte hier gestern schon mal eine ähnliche Frage gestellt. Jetzt aber mit Vermächtnisnehmern:
A hat als Alleinerbe geerbt, u.a. eine Wohnung. Es ist Geld vorhanden. Das Testament bestimmt dass B und C je 50% des Geldes als Vermächtnis bekommen. Es dauert 18 Monte bis der Erbschein ausgestellt wurde (weil B und C bei Gericht waren).
Müssen nun A,B und C für die Betriebskosten der Wohnung aufkommen oder nur A? A argumentiert, dass B und C das letzte Jahr alleine übernehmen müssten, da sie für die Verzögerung der erbscheinausstellung verantwortlich seien.
Wer muss hier was von Betriebskosten für die Wohnung, die angefallen waren, bezahlen?
Und wer muss die Bankgebühren bezahlen?
vielen Dank für Infos!... und Grüße in den Äther....
Müssen Vermächtnisnehmer Kosten übernehmen?
11. August 2025
Thema abonnieren
Frage vom 11. August 2025 | 16:50
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 2x hilfreich)
Müssen Vermächtnisnehmer Kosten übernehmen?
#1
Antwort vom 11. August 2025 | 17:01
Von
Status: Student (2099 Beiträge, 413x hilfreich)
A ist Erbe, A trägt die Kosten der Wohnung.
B und C als Vermächtnisnehmer haben damit nichts zu tun.
#2
Antwort vom 11. August 2025 | 17:33
Von
Status: Heiliger (20037 Beiträge, 7268x hilfreich)
Zitat :A hat als Alleinerbe geerbt,
Er tritt also in die Fußstapfen des Erblasser, auch in seine Pflichten.
Wenn B und C es für notwendig erachtet haben, etwas an dem Erbe zu klären, verfolgen sie ihr Recht.
Dafür können sie nicht 'bestraft' werden, auch nicht mit Kosten belegt.
Ansonsten: Sei so gut und schließ deine übrigen Anfragen - sie gehen alle um dasselbe Thema.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Erbrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 12. August 2025 | 12:25
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 2x hilfreich)
Zitat :Sei so gut und schließ deine übrigen Anfragen - sie gehen alle um dasselbe Thema.
Gerne, wenn ich wüsste wie das geht.........
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
298.535
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
8 Antworten
-
2 Antworten