Hallo!
Im letzten Jahr starb mein Vater. Er hat ein Testament aufgesetzt, in dem er seine Frau (meine Stiefmutter) zur Vorerbin und mich zur Nacherbin eingesetzt hat. Meinen Bruder setzte er auf den Pflichtteil.
Er hat ein kleines Haus hinterlassen, auf dem noch einiges an Schulden liegt. Nun sind meine Stiefmutter und ich uns einig, wir wollen das Haus verkaufen, die Schulden tilgen und den Rest teilen. Nun meine Fragen:
1.: müssen wir den Pflichtteil auszahlen, oder muß sich mein Bruder melden und seinen Anspruch geltend machen?
2. Ist diese Rechnung richtig: Haus bringt 70000€, abzulösende Schulden 25000€, macht 45000€, Pflichtteil= 1/8 von 45000€ ???????
-----------------
""
Müssen wir den Pflichtteil auszahlen oder muss sich mein Bruder melden?
18. November 2009
Thema abonnieren
Frage vom 18. November 2009 | 11:06
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Müssen wir den Pflichtteil auszahlen oder muss sich mein Bruder melden?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 19. November 2009 | 14:14
Von
Status: Lehrling (1332 Beiträge, 1048x hilfreich)
Pflichtanteil muß geltend gemacht werden (mündlich oder schriftlich).
Pflichtanteil ist 0,5 vom gesetzlichen Erbanteil, falls ein Erbberechtigter per Testament nicht als" Erbe" ( im Sinne, er bekommt etwas) vorgesehen wurde.
Dann gibt es noch den Begriff "Pflichteilergenzungsanspruch".
-----------------
""
#2
Antwort vom 19. November 2009 | 16:51
Von
Status: Unbeschreiblich (47470 Beiträge, 16805x hilfreich)
zu 1.: Dein Bruder muss sich melden und zwar innerhalb von 3 Jahren nach dem Tod Deines Vaters.
zu 2.: Die Rechnung ist richtig, wenn das Haus im Alleineigentum Deines Vaters gestanden hat. Allerdings wird das übrigen Vermögen, das Dein Vater hinterlassen hat, natürlich auch in die Berechnung des Pflichtteils mit einbezogen.
-----------------
" "
Und jetzt?
Schon
266.755
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
9 Antworten
-
3 Antworten
-
14 Antworten
-
7 Antworten
-
2 Antworten
-
7 Antworten