Müssen wir die Beerdigungskosten für eine uns gänzliche unbekannte Person übernehmen?

4. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
Birgit R.
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Müssen wir die Beerdigungskosten für eine uns gänzliche unbekannte Person übernehmen?

Folgender Fall:
Wir sind 4 Kinder. Nun verstarb vor kurzem unsere Mutter.
Da aber 2 von ihren 4 Kindern von anderen Familien adoptiert wurden. Ein Kind die gesamte Kindheit im Heim verbrachte, das 4. Kind erst in ein Heim dann in eine Pflegefamilie kam, hatte somit keiner von uns irgendeinen Kontakt zu dieser Mutter.
Kann nun von uns überhaupt verlangt werden die Beerdigungskosten für eine uns gänzliche unbekannt Person namens Mutter übernommen werden?

Ich wäre für alle Informationen sehr dankbar.
Ich denke jedem ist verständlich das man keinerlei Lust hat, dür diese Kosten aufzukommen.




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1707
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 251x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 842x hilfreich)

Ja, aber nur von den nicht adoptierten Kindern. Die anderen sind fein raus, da durch die Adoption die Verwandschaft mit der leiblichen Mutter erloschen ist.

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#3
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2105 Beiträge, 627x hilfreich)

Tja, ich fürchte auch, die nicht adoptierten Kinder müssen herhalten. Ist denn nichts da (Haushalt) wass ihr verkaufen könntet und die Kosten damit decken ? Denn offiziell seit ihr ja auch die Erben. Ich weiss aber nicht, wenn ihr das Erbteil ausschlagt (was sich bei Schulden evtl. empfiehlt) ob ihr dann dennoch die Kosten der Beerdigung zahlen müsst. Ich würde es auf jeden Fall so preiswert wie möglich machen. Wenn Eure eigenen Einküfte nicht hoch sind, versuchen einen Zuschuss vom Sozialamt zu bekommen, oder versuchen bei der Steuer das als aussergewöhnliche Belastung anzusetzen.

-- Editiert von Chylla am 04.11.2005 23:46:54

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#4
 Von 
Birgit R.
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Eure Anworten.

Leider ist bei unserer leiblichen Mutter nichts da was man verkaufen könnte, um die Beerdigungskosten zu zahlen.
Wie ich jetzt auch hörte beerdigt das Sozialamt die Frau. Doch die Rechnung von 1.500 Euro soll an eine Tochte (von der das Amt die Adresse hat) bekommen. Somit haben wir gerade auch keinen Einfluss auf die Kosten. Da wir ja offizell noch gar keine Kenntniss vom Tod "unserer Mutter" haben.

Keiner weiss was er jetzt tun soll.

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#5
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2938x hilfreich)

Also eine Beerdigung für € 1.500,- ist schon sehr günstig und der unterste Satz.
Auch wenn man als Kind das Erbe ausschlägt, kann sich das Amt von den Kindern das Geld zurückholen (wurde letztens irgendwo letztinstanzlich entschieden - Fall: Sohn hatte seinen Vater nie gesehen, mußte trotzdem zahlen). Bitter aber leider wahr.

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#6
 Von 
Birgit R.
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Also gibt es für die zwei nicht adoptierten Kinder keine Möglichkeit von die diesen Kosten befreit zu werden? Aus moralichen oder ähnlichen Gründen.
Und da eine der beiden als alleinerziehenden Mutter mit geringen Einkommen wahrscheinlisch nicht zahlen kann, muss dann die andere alles allein zahlen ?

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