Multinationales Erbe, welches Recht gilt hier eigentlich?

6. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
gasfisher
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 0x hilfreich)
Multinationales Erbe, welches Recht gilt hier eigentlich?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu einem binationalen Erbfall und hoffe hier ein paar Einschätzungen eurerseits zu lesen.

Also: Der Erblasser ist besitzt eine deutsche und eine chilenische Nationalität. Er besitzt auch zwei Häuser. Eins in Deutschland, eins in Chile, sowie Geldvermögen in beiden Ländern.

Stirbt jetzt der Erblasser, nach welchem Recht (deutsch/chilenisch) wird dann das Erbe verteilt/geregelt?
Ist das Land in dem der Erblasser gestorben ist ausschlaggebend?
Oder werden die deutschen Besitztümer nach deutschem Recht vererbt und die in Chile nach chilenischem?

Würde mich sehr freuen eure Meinung dazu zu hören!
Viele Grüße!

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14 Antworten
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#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat (von gasfisher):
Ist das Land in dem der Erblasser gestorben ist ausschlaggebend?


Nach deutschem Recht ist das Land ausschlaggebend, in dem der Erblasser seinen ersten Wohnsitz hatte.

Zitat (von gasfisher):
Oder werden die deutschen Besitztümer nach deutschem Recht vererbt und die in Chile nach chilenischem?


Nach kurzer Internetrecherche dürfte das so sein.

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#2
 Von 
gasfisher
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 0x hilfreich)

„Nach deutschem Recht ist das Land ausschlaggebend, in dem der Erblasser seinen ersten Wohnsitz hatte."

Er verbringt je ein halbes Jahr in Chile und das andere halbe Jahr in Deutschland. Er ist in beiden seiner Häuser mit Erstwohnsitz wohnhaft gemeldet. Seine halbjährigen Abwesenheiten teilt er den lokalen Behörden nicht mit.
In diesem Fall gibt es keinen richtigen Erstwohnsitz. Zumindest ist der nicht so einfach zu klären.

Kann der Erblasser vielleicht irgendwie bestimmen welches Recht angewandt werden soll?

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#3
 Von 
gasfisher
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 0x hilfreich)

„Nach deutschem Recht ist das Land ausschlaggebend, in dem der Erblasser seinen ersten Wohnsitz hatte."

Er verbringt je ein halbes Jahr in Chile und das andere halbe Jahr in Deutschland. Er ist in beiden seiner Häuser mit Erstwohnsitz wohnhaft gemeldet. Seine halbjährigen Abwesenheiten teilt er den lokalen Behörden nicht mit.
In diesem Fall gibt es keinen richtigen Erstwohnsitz. Zumindest ist der nicht so einfach zu klären.

Kann der Erblasser vielleicht irgendwie bestimmen welches Recht angewandt werden soll?

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#4
 Von 
gasfisher
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 0x hilfreich)

"Besaß der Erblasser verschiedene Staatsangehörigkeiten, ist das Recht desjenigen Staates anzuwenden, mit dem er durch seinen Aufenthalt und den Verlauf seines Lebens am engsten verbunden war (Art. 5 EGBGB). War er auch deutscher Staatsangehöriger, geht diese Rechtsstellung vor, so dass deutsches Erbrecht Anwendung findet. War der Erblasser staatenlos, ist das an seinem gewöhnlichen Aufenthaltsort geltende Erbrecht maßgebend."

Das hier habe ich im Netz gelesen.
Allerdings ist beim vorliegenden Fall wirklich nicht eindeutig zu sagen, welches Land sein gewöhnlicher Aufenthaltsort ist/war.

Gibt es für den Erblasser irgendwelche Möglichkeiten das zu bestimmen zb. im Testament?

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16830x hilfreich)

Das deutsche internationale Privatrecht verweist in Art. 25 EG-BGB für den hier vorliegenden Fall einfach auf das Kapitel III der EU-ErbVO. Danach ist der Wohnsitz des Erblassers maßgebend (Art. 21 EU-ErbVO). Der Erblasser hat außerdem die Möglichkeit, durch Erstellung eines Testamentes eine Rechtswahl zu treffen (Art. 22 EU-ErbVO).

Das Zitat bezüglich des Art. 5 EG-BGB bezieht ich wahrscheinlich auf die Rechtslage vor dem 17.08.2015.

Welche Regelungen das chilenische internationale Privatrecht trifft, ist mir nicht bekannt.

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#6
 Von 
gasfisher
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 0x hilfreich)

Mhm.. bin mir nicht sicher ob komplett durchdringe, was das bedeutet.
Also nach deutschem Recht kann der Erblasser im Testament eines der beiden (dt. oder chil.) Erbrechte wählen. Soweit so gut.
Bezieht sich dass dann auf alle Güter oder nur die deutschen Güter?

Mal zwei Beispiele

Fall A:
Er wählt chilenisches Recht.
Die deutschen Behörden müssten das akzeptieren und die Abwicklung des Erbes würde von chilenischen Behörden ausgeführt werden müssen. Auch die des deutschen Hauses und Vermögen.
Ist das korrekt?


Fall B:
Er wählt im Testament deutsches Recht. Ist dann dieses Recht auch für das Haus in Chile wirksam?
Müssten die chilenischen Behörden und ggf. chilenischen Erben das auch akzeptieren?


Danke für eure Hilfe!

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat (von gasfisher):
Fall A:
Er wählt chilenisches Recht.
Die deutschen Behörden müssten das akzeptieren und die Abwicklung des Erbes würde von chilenischen Behörden ausgeführt werden müssen. Auch die des deutschen Hauses und Vermögen.
Ist das korrekt?


Da in Deutschland eine Rechtswahl bei doppelter Staatsangehörigkeit möglich ist, würde das chilenische Erbrecht dann auch für den in Deutschland belegenen Nachlass gelten.

Die Abwicklung des in Deutschland belegenen Erbes würde dennoch nach deutschen Regeln durchgeführt. Bei der Rechtswahl geht es nur um die Erbfolge, Pflichtteilsansprüche usw. Der Nachweis der Erbenstellung muss jedoch in Deutschland mit einem in Deutschland anerkannten Dokument erfolgen, z.B. einem Erbschein oder einem deutschen notariellen Testament. Ein ggf. beantragter Erbschein würde aber entsprechend der im chilenischen Recht vorgesehenen Erbfolge ausgestellt werden.

Zitat (von gasfisher):
Fall B:
Er wählt im Testament deutsches Recht. Ist dann dieses Recht auch für das Haus in Chile wirksam?
Müssten die chilenischen Behörden und ggf. chilenischen Erben das auch akzeptieren?


Das hängt davon ab, ob das chilenische Recht auch die Möglichkeit einer Rechtwahl zulässt.

Wenn ja, dann gilt das deutsche Erbrecht auch für den in Chile belegenen Nachlass.

Wenn nein, dann kommt es zu einer Nachlassspaltung, d.h. für den in Deutschland belegenen Nachlass gilt deutsches Recht und für den in Chile belegenen Nachlass gilt chilenisches Recht.

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#8
 Von 
gasfisher
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort!
das klingt nachvollziehbar.

Ich habe gerade im Netz folgendes gelesen:
https://www.internationales-erbrecht.de/artikel/detail/internationales-erbrecht-ipr-chile.html

Die Rechtsnachfolge von Todes wegen richtet sich gemäß Art. 995 CC im Grundsatz nach dem letzten Wohnsitz des Erblassers. Der Wohnsitz bestimmt sich nach Art. 59 – 73 CC. Nach Art. 59 CC ist für die Begründung eines Wohnsitzes neben dem Aufenthalt ein der Wille dauerhaft zu verweilen erforderlich (Bleibewille). Die Ehefrau teilt nach Art. 71 CC den chilenischen Wohnsitz des Ehemannes, sofern die Eheleute nicht gerichtlich Trennung bestimmt wurde. Wer unter gesetzlicher Vertretung steht, teilt den Wohnsitz des Vertreters, Art. 72 CC.

Hier steht "die Ehefrau teilt den Wohnsitz".
Ich verstehe nicht ganz was hier mit "teilen" gemeint ist.
Aber, kann es denn sein, dass die Nationalität oder der Wohnsitz der Ehefrau bei der Frage nach dem Erbrecht eine Rolle spielt?

In dem vorliegenden Fall ist der deutsch-chilenische Erblasser mit einer Chilenin verheiratet. Beide pflegen zwei Wohnsitze und sind 50/50 der Zeit wohnhaft in Deutschland bzw. Chile.

Danke vielmals!

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#9
 Von 
gasfisher
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 0x hilfreich)

Hab hier noch was ähnliches gefunden... aber auch daraus werde ich nicht schlau:

"V. Kollisionsrecht (Chile)
Nach chilenischem Kollisionsrecht ist das Erbrecht des Landes anzuwenden, wo der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte. Für Ehefrauen (die nicht gerichtlich vom Ehemann getrennt ist) gilt das chilenische Erbrecht auch dann, wenn sie ihren eigentlichen Wohnsitz im Ausland haben. Eine in Chile lebende Ehefrau teilt im Gegensatz dazu nicht den Wohnsitz ihres im Ausland lebenden Ehemannes.
Allerdings ist zu beachten, dass das chilenische Kollisionsrecht chilenischen Erben unter Umständen gewissen Vorzüge gewährt, wenn ein sie einen Chilenen mit letztem Wohnsitz im Ausland beerben."

http://www.institut-fuer-internationales-erbrecht.de/chile/v-kollisionsrecht-chile.html

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#10
 Von 
gasfisher
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 0x hilfreich)

Versteht jemand was mit "Kollisionsrecht" gemeint ist??

Wirkt sich die Nationalität der Ehefrau auf das Erbrecht aus?

Danke für eure Hilfe!

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat (von gasfisher):
Versteht jemand was mit "Kollisionsrecht" gemeint ist??


Ja, wenn zwei Staaten für den gleichen Sachverhalt unterschiedliche Rechtsfolgen vorsehen, dann wird über das Kollisionsrecht geregelt, wie damit umzugehen ist.

Der hier diskutierte Sachverhalt ist ein gutes Beispiel dafür, wo über das Kollisonsrecht festgelegt wird, welches Erbrecht zur Anwendung kommt.

Zitat (von gasfisher):
Wirkt sich die Nationalität der Ehefrau auf das Erbrecht aus?


In Chile scheint das so zu sein, wobei ich mich nicht in das chilenische Erb- und Kollisionsrecht einarbeiten möchte.

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#12
 Von 
gasfisher
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok. Vielen Dank für die freundliche Unterstützung.
Bei der Frage nach dem Kollisionsrecht muss ich wohl einen Fachanwalt konsultieren...

Eine letzte Frage habe ich noch:
Wenn der Erblasser in Deutschland eine Rechtswahl machen will - also er will, dass das Erbe nach chil. Erbrecht abgewickelt wird - wo muss der das dann Kund tun, sodass das am Ende auch wirksam wird.
Reicht ein Vermerk im handschriftlichen Testament in der Nachtischschublade? Oder muss das bei Notar, oder einem Gericht vermerkt worden sein?

Vielen Dank nochmal!

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat (von gasfisher):
Reicht ein Vermerk im handschriftlichen Testament in der Nachtischschublade?


Hier ist der Art. 22 Abs. 3 EU-ErbVO zu beachten.

Das Testament, mit dem die Rechtswahl vorgenommen wird, muss daher die Formerfordernisse des chilenischen Erbrechtes erfüllen, wenn das chilenische Erbrecht gelten soll.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
gasfisher
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok! Danke für die Antworten!
Das hat sehr geholfen.

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