Muss Erbe mir den Pflichtteilsergänzungsanspruch aus der Schenkung an meinen Bruder bezahlen?

29. November 2003 Thema abonnieren
 Von 
Kanter
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss Erbe mir den Pflichtteilsergänzungsanspruch aus der Schenkung an meinen Bruder bezahlen?

Nachdem die mein Bruder vor zwei Jahren den Hof überschrieben bekommen hat (Schenkung), und mein Vater Alleinerbe meiner verstorbenen Mutter geworden ist, steht mir ein Pflichtteil und ein Pflichtteilsergänzungsanspruch zu. Der Vater akzeptiert dies und will zahlen, der Bruder nicht.
Meine Frage: Den Pflichtteil bekomme ich ja vom Erben (Vater), muss der mir auch den Pflichtteilsergänzungsanspruch aus der Schenkung an meinen Bruder bezahlen? Oder muss mein Bruder direkt an mich wegen der Hofübergabe zahlen.
Bin für jede Antwort dankbar, v.a. weil ich mich ja friedlich mit beiden einigen möchte.
Danke

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Wem hat denn der Hof ursprünglich gehört - der Mutter oder dem Vater?

Pflichtteilsansprüche gehen gegen den Erben (hier den Vater) - Pflichtteilsergänzungsansprüche gehen grundsätzlich auch gegen den Erben, wenn dieser aber nicht zum Ausgleich in der Lage ist, gegen den Beschenkten - also gegen den Bruder.

Gruß
MCNeubert
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#2
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Achso, noch die gesetzliche Grundlage:

Pflichtteilsanspruch gegen Erben - vgl. § 2303 Abs. 1 BGB

Pflichtteilsergänzungsanspruch gegen Erben - vgl. § 2325 Abs. 1 BGB - wenn Erbe zur Zahlung nicht in der Lage, dann Anspruch gegen Beschenkten - vgl. § 2329 Abs. 1 BGB .

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#3
 Von 
Kanter
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Hinweise

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