Nachdem die mein Bruder vor zwei Jahren den Hof überschrieben bekommen hat (Schenkung), und mein Vater Alleinerbe meiner verstorbenen Mutter geworden ist, steht mir ein Pflichtteil und ein Pflichtteilsergänzungsanspruch zu. Der Vater akzeptiert dies und will zahlen, der Bruder nicht.
Meine Frage: Den Pflichtteil bekomme ich ja vom Erben (Vater), muss der mir auch den Pflichtteilsergänzungsanspruch aus der Schenkung an meinen Bruder bezahlen? Oder muss mein Bruder direkt an mich wegen der Hofübergabe zahlen.
Bin für jede Antwort dankbar, v.a. weil ich mich ja friedlich mit beiden einigen möchte.
Danke
Muss Erbe mir den Pflichtteilsergänzungsanspruch aus der Schenkung an meinen Bruder bezahlen?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Wem hat denn der Hof ursprünglich gehört - der Mutter oder dem Vater?
Pflichtteilsansprüche gehen gegen den Erben (hier den Vater) - Pflichtteilsergänzungsansprüche gehen grundsätzlich auch gegen den Erben, wenn dieser aber nicht zum Ausgleich in der Lage ist, gegen den Beschenkten - also gegen den Bruder.
Gruß
MCNeubert
<a href="http://www.mcneubert.de" target="blank">www.MCNeubert.de</a>
Achso, noch die gesetzliche Grundlage:
Pflichtteilsanspruch gegen Erben - vgl. § 2303 Abs. 1 BGB
Pflichtteilsergänzungsanspruch gegen Erben - vgl. § 2325 Abs. 1 BGB
- wenn Erbe zur Zahlung nicht in der Lage, dann Anspruch gegen Beschenkten - vgl. § 2329 Abs. 1 BGB
.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Danke für die Hinweise
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten