Hallo. Kleine Frage zu folgenden Szenario:
Ein Man stirbt. Er hat eine uneheliche Tochter und 3 Geschwister. Der Vater lebt noch, die Mutter ist selbst bereits verstorben. Ausserdem hat er noch 3 Neffen. Die Tochter ist noch minderjährig (Mutter lebt noch, lebt aber seit Jahren getrennt vom Verstorbenen, sie waren nie verheiratet). Erbe erster Ordnung ist dann die Tochter, danach kommen die anderen (Eltern, Neffen, Geschwister). Sind die Geschwister verpflichtet, das Erbe auszuschlagen, wenn sie es nicht möchten, oder geschieht das automatisch, da die Tochter ja noch als Erbe erster Ordnung vorhanden ist ? Und wenn die Tochter das Erbe ausschlägt, wie siehts dann aus ??
Muss das Ere ausgeschlagen werden ?
26. Oktober 2003
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Frage vom 26. Oktober 2003 | 00:27
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 1x hilfreich)
Muss das Ere ausgeschlagen werden ?
Testament oder Erbe?
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