Guten Morgen werte Forengemeinde,
ich habe hier einmal folgende Konstellation:
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Person A ist verstorben und hinterlässt lediglich Schulden.
Alle erbberechtigten Angehörigen haben das Erbe ausgeschlagen.
Nach landesrechtlichen Bestimmungen sind der Ehegatte, die volljährigen Kinder und Enkel, die Eltern und die Geschwister des Verstorbenen ja bestattungspflichtig.
Alle Erbberechtigten bis auf einen sind Hartz IV Empfänger. Die Bestattungskosten sind daher nicht über diese zu bekommen. Ein diesbezüglicher Nachweis über das Amts-/Sozialgericht ist erfolgt.
Beim letzten Angehörigen handelt es sich um einen Halbbruder des Verstorbenen, der in Arbeit steht und kein Hartz IV oder anderweitige Zuschüsse erhält.
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Nun die Frage:
Wird der Halbbruder rechtlich gesehen als Geschwister gewertet oder nicht? Es handelt sich schliesslich um einen Halbbruder... gilt dies als gerade Linie?
Anders formuliert:
Wird rechtlich gesehen unterschieden zwischen Halbbruder und leiblichem Bruder oder zählen beide zu den Geschwistern in gerader Linie und wären somit zur Tragung der Bestattungskosten verpflichtet?
Ich danke im Voraus.
Xildan
Muss ein Halbbruder Kosten der Bestattung tragen?
27. Juni 2008
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Frage vom 27. Juni 2008 | 07:53
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss ein Halbbruder Kosten der Bestattung tragen?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 27. Juni 2008 | 20:56
Von
Status: Schlichter (7944 Beiträge, 2928x hilfreich)
Ja, es zählt als Bruder. Aber es ist mir neu, dass Geschwister für Beerdigungskosten aufkommen müssen. Im Normalfall sind es nur Ehepartner, Eltern und Kinder.
Und jetzt?
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