Muss ein Halbbruder Kosten der Bestattung tragen?

27. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
Xildan
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss ein Halbbruder Kosten der Bestattung tragen?

Guten Morgen werte Forengemeinde,

ich habe hier einmal folgende Konstellation:

------

Person A ist verstorben und hinterlässt lediglich Schulden.

Alle erbberechtigten Angehörigen haben das Erbe ausgeschlagen.

Nach landesrechtlichen Bestimmungen sind der Ehegatte, die volljährigen Kinder und Enkel, die Eltern und die Geschwister des Verstorbenen ja bestattungspflichtig.

Alle Erbberechtigten bis auf einen sind Hartz IV Empfänger. Die Bestattungskosten sind daher nicht über diese zu bekommen. Ein diesbezüglicher Nachweis über das Amts-/Sozialgericht ist erfolgt.

Beim letzten Angehörigen handelt es sich um einen Halbbruder des Verstorbenen, der in Arbeit steht und kein Hartz IV oder anderweitige Zuschüsse erhält.

---------------------

Nun die Frage:

Wird der Halbbruder rechtlich gesehen als Geschwister gewertet oder nicht? Es handelt sich schliesslich um einen Halbbruder... gilt dies als gerade Linie?
Anders formuliert:

Wird rechtlich gesehen unterschieden zwischen Halbbruder und leiblichem Bruder oder zählen beide zu den Geschwistern in gerader Linie und wären somit zur Tragung der Bestattungskosten verpflichtet?

Ich danke im Voraus.
Xildan

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Ja, es zählt als Bruder. Aber es ist mir neu, dass Geschwister für Beerdigungskosten aufkommen müssen. Im Normalfall sind es nur Ehepartner, Eltern und Kinder.

13x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.325 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen