Hallo liebe Community,
muss ein Vermächtnis vom Nachlassgericht auf dessen Gültigkeit überprüft werden?
Oder zählt ein Vermächtnis so oder so?
Grund meiner Frage: Uns wurde ein Vermächtnis im Original gezeigt, dass von einer Kopie abweicht, genauer gesagt:
Beim Original wurde etwas abgeschnitten.
Danke Euch und einen erholsamen Sonntag noch.
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Muss ein Vermächtnis vom Nachlassgericht auf Gültigkeit überprüft werden?
12. Dezember 2010
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Frage vom 12. Dezember 2010 | 14:43
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss ein Vermächtnis vom Nachlassgericht auf Gültigkeit überprüft werden?
#1
Antwort vom 12. Dezember 2010 | 20:41
Von
Status: Unbeschreiblich (49938 Beiträge, 17503x hilfreich)
Ich nehme an, dass Du ein Testament meinst und nicht ein Vermächtnis.
Das Nachlassgericht prüft so etwas nur, wenn es auf mögliche Unstimmigkeiten hingewiesen wird.
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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