Muss ich als Stieftochter der Stieftante Wohnungszugang vor Testamentseröffnung gewähren?

28. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Maria123439w
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 12x hilfreich)
Muss ich als Stieftochter der Stieftante Wohnungszugang vor Testamentseröffnung gewähren?

hallo zusammen,

habe mich bis zuletzt um meinen verstorbenen Stiefvater gekümmert, habe dessen Schlüssel inne, Bankvollmacht etc.
Nun verlangt die Schwester meines Stiefvaters Zugang zur Wohnung. Das Testament in dem wir wohl beide zu 50/50 berücksichtigt sind ist noch nicht eröffnet.
Muss ich meiner Stieftante den Schlüssel aushändigen, auch wenn ich ihr nicht so recht über den Weg traue?

Oder hat das Zeit bis zur Testamentseröffnung?

bitte um Rat.
danke!





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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47489 Beiträge, 16808x hilfreich)

Vor der Testamentseröffnung hast Du genauso viel oder wenig Recht auf Zugang zur Wohnung wie Deine Stieftante.
Den Schlüssel aushändigen musst Du jedoch nicht. Als Vorschlag zur Güte wäre aber doch eine gemeinsame Besichtigung der Wohnung denkbar, oder?

Wenn Du Dich komplett quer stellst, würde ich erwarten, dass die Stieftante Dir die Vollmachten entzieht.

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