Muss ich klagen?

18. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
shania
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss ich klagen?

Hallo,

habe ein Problem. mein Vater ist vor drei Jahren verstorben, habe damals nur mündlich meiner Mutter gegenüber geäußert, das ich auf mein Pflichtteil verzichte. Laut Nachlaßgericht kann ich meine Pflichtteil innerhalb von DreiJahren noch verlagen. Meine Mutter hat einen neuen Lebenspartner und läßt alles schleifen. Ich habe kein gutes Verhältnis zu ihr, meist gibt sie mir die Schuld an allem. Ich muß dazu sagen, ich bin ein Nachzügler und war nicht gewollt. Nun möchte ich gerne meinen Pflichtteil, da ich in finanziellen Schwierigkeiten stecke. Mit ihr geredet habe ich, aber sie blockt ab, sie habe kein Geld und auch sonst nichts was sie mir geben könnte. Wie kann ich mich verhalten? Muss ich sie verklagen? Wer trägt die Kosten, wenn es über einen Rechtsanwalt laufen muss? Was ist wenn sie Dinge verschweigt(Bausparverträge, Bundesschatzbriefe usw.) oder den Wert der Grundstücke bzw Haus tiefer einschätzen läßt. Kann sie das Haus und die Grundstücke überschreiben und damit gehören sie ihr ja nicht mehr und damit hat sie nichts mehr. Ich habe noch 2 Geschwister. Mein Bruder lebt mit ihr in dem Haus und ich denke es wurde auf ihn umgeschrieben, habe ich dann Anspruch oder nicht? Ich weiß ncht wo ich mich eerkundigen kann, ob ich meinen Pflichtteil bekommen darf und kann. vbe ich zu viel Fragen gestellt oder etwas undeutlich geschrieben, fragt gerne nach?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

Wenn dein Vater ein Testament hatte und die Mutter Alleinerbin war, kannst du innerhalb von d r e i Jahren nach Todestag den Pflichtteil geltend machen. Wann ist der Vater genau verstorben? Wenn diese Frist bereits verstrichen ist, ist nichts mehr zu machen.

Dieser beträgt 1/12 des Nachlasses in bar.
Der Pflichtteil ist aus dem Wert Stand Todestag (abzüglich Schulden) zu zahlen. Was die Mutter bis heute mit dem Vermögen gemacht hat, ist unerheblich.
Sie ist verpflichtet auf Antrag ein Nachlassverzeichnis zu erstellen. Auf dieser Grundlage kann dann der Pflichtteil berechtigt werden. Über den Wert der Grundstücke muss man sich einigen.




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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Falls dein Vater kein Testament gemacht hat, dann bist du automatisch "normaler" Erbe und auf den Immobilienbeistand ist eine Erbengemeinschaft entstanden, die nur gemeinsam und einstimmig entscheiden kann, was mit dem Erbe passiert. Dies muss nicht sofort im Grundbuch eingetragen werden, sollte aber logischerweise passieren.
Sollte also kein Testament vorhanden sein, würde ich schlicht und ergreifend einen Erbschein beantragen (auf dem steht dann, dass deine Mutter und die 3 Kinder Erben sind).

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#3
 Von 
shania
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

mein Vater starb im Mai 2006. Es besteht ein Testament, wo ich nicht so richtig schlau draus werde. Ich verstehe es so, wenn ich meinen Pflichtteil verhalte, dann bekomme ich beim Tod meiner Mutter nichts mehr. Kann es sowas geben?
Was bedeutet 1/12 ? Im Testament ist der Wert geschätzt auf 150.000DM( 75.000€ , ist damit alles gemeint( sparverträge, Haus, Grundstück, Bundesschatzbriefe usw.) oder nur Bargeld? Dann wären es 6250€ oder ist das falsch. Wenn die Grundstücke nicht dazu zählen sollten, müßte man die schätzen lassen und dann auch 1/12 ?
Wie kann ich meinen Pflichtteil geltend machen? über Gericht oder Anwalt und wie sieht es mit Kosten aus?
Oder soll ich meine Mutter um mein Pflichtteil bitten, und dann es mit ihr Schriftlich festhalten, das ich ihn bekommen habe? Wenn ich ihn bekommen sollte, bekommen meine Geschwister auch ihren Pflichtteil oder können sie ablehnen?
DAnke für die Anntworten

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Ich verstehe es so, wenn ich meinen Pflichtteil verhalte, dann bekomme ich beim Tod meiner Mutter nichts mehr. Kann es sowas geben?

Das ist eine durchaus gängige Strafklausel, die auch gültig ist mit der Einschränkung, dass Du nach dem Tod Deiner Mutter natürlich auch einen Pflichtteilsanspruch hast. Gegenüber Deiner Mutter würdest Du aber den vollen Erbanspruch verlieren.

Der Wert, der im Testament angegeben wurde, ist unerheblich. Er dient nur zur Ermittlung der Notargebühren für die Testamentserstellung und weicht z.T. erheblich vom späteren tatsächlichen Nachlasswert ab. Für die Bestimmung des Pflichtteils kommt alleine auf den Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Todes Deines Vaters an.

Im Zweifel muss für die Wertermittlung ein Gutachter eingeschaltet werden.

Es ist richtig, dass Dir als Pflichtteil 1/12 des Nachlasswertes zustehen.

Den Pflichtteil musst Du bei Deiner Mutter einfordern. Ob Du dafür einen Anwalt einschalten möchtest, bleibt Dir überlassen.

Deine Geschwister sind nicht an Deine Entscheidung gebunden, d.h. ihnen muss nicht schon deshalb auch der Pflichtteil ausgezahlt werden, nur weil Du ihn forderst.

Wenn Deine Geschwister auf die Einforderung ihres Pflichtteiles verzichtet, erhalten sie nach dem Tod Deiner Mutter ja einen erheblich höheren Erbanteil.

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