Habe noch ein paar Fragen zum Erbschein: Wie und wo muß man den beantragen ? Braucht man dazu einen Rechtsanwalt ?
Außerdem:
Lt. Testament haben meine Schwester und ich jeweils 50% vom Erblasser geerbt. Muß nun jeder einen Erbschein beantragen, oder gibt es so etwas wie einen gemeinsamen?
Unsere Mutter, also die Schwester des Erblassers wurde auch vom Nachlaßgericht verständigt. Muß sie nun auch einen Erbschein beantragen, obwohl im Testament wir, also Ihre Kinder zu je 50% vorgesehen sind ? (das Bestattungsinstitut hat etwas in dieser richtung verlauten lassen)
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Muss jeder einen Erbschein beantragen, oder gibt es so etwas wie einen gemeinsamen?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Die Beantragung des Erbscheins erfolgt beim Amtsgericht und kann auch ohne Anwalt erfolgen.
Ihr braucht beide einen Erbschein.
Eure Mutter ist benachrichtigt worde, weil sie gesetzliche Erbin wäre. Durch das Testament bekommt sie jedoch nichts, also auch keinen Erbschein. Als Schwester hat sie auch keinen Pflichtteilsanspruch.
Danke für die klare und eindeutige Antwort
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Hallo,
ihr braucht nicht beide einen Erbschein! Ihr könnt einen gemeinsamen Erbschein beantragen. Dadurch entstehen euch auch niedrigere Kosten bei der Beantragung. Ich habe dies gerade vor einem Monat für mich und meinen Bruder gemacht. Wie vorher erwähnt, kannst du den Erbschein selbst beim Amtsgericht geantragen. Ich habe es bei meinem Notar gemacht und hatte nach ca. einem Monat den Erbschein in der Hand. Falls Dich die Kosten interessieren(alles ca. Angaben, da ich die Rechnung nicht hier in der Firma habe): Notar 200 Euro, Amtsgericht 160 Euro.
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"MfG,
Katja"
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