Hallo,
noch eine Frage.
Habe folgenden Mustertext gefunden.
Wir die Eheleute usw. setzten uns gegenseitig zu alleinigen Vollerben ein.
Dann kommts: Zu Schlusserben usw. setzen wir unsere Tochter usw. ein.
Sollte unsere Tochter den letzten Willen nicht anerkennen und Pflichtansprüche stellen usw.
Nun meine Frage. Wenn keine Kinder vorhanden sind, bleiben
die Eltern als Schlusserben übrig. Wird dann im Testament geschrieben.
-- Zu Schlusserben setze ich meine Eltern ein (obwohl bisher kein KOntakt bestand). Oder kann man darauf verzichten und nur den Text nehmen:
Wir die Eheleute usw. setzten uns gegenseitig zu alleinigen Vollerben ein. Vielleicht bekommen die Eltern garnicht bescheid, wenn der Sohn verstirbt, dann würde man im Testament, falls die Eltern angegeben wurden nur schlafende Hunde wecken. Wie verhält sich das.
Danke
Bernd1
Muster Berliner Testament
3. November 2006
Thema abonnieren
Frage vom 3. November 2006 | 18:15
Von
Status: Schüler (275 Beiträge, 81x hilfreich)
Muster Berliner Testament
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 3. November 2006 | 21:35
Von
Status: Unbeschreiblich (47625 Beiträge, 16833x hilfreich)
Es ist nicht unbedingt erforderlich, dass Schlusserben eingesetzt werden.
In Eurem Fall würde der erste Satz reichen.
#2
Antwort vom 3. November 2006 | 22:13
Von
Status: Schüler (275 Beiträge, 81x hilfreich)
Danke für beide Antworten.
Habe nirgendwo ein Muster Testament gefunden, das ohne Nennung der Kinder aufgesetzt wurde.
Gruß
Bernd1
Und jetzt?
Schon
268.021
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten