Muster Berliner Testament

3. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
September1
Status:
Schüler
(275 Beiträge, 81x hilfreich)
Muster Berliner Testament

Hallo,
noch eine Frage.

Habe folgenden Mustertext gefunden.

Wir die Eheleute usw. setzten uns gegenseitig zu alleinigen Vollerben ein.

Dann kommts: Zu Schlusserben usw. setzen wir unsere Tochter usw. ein.

Sollte unsere Tochter den letzten Willen nicht anerkennen und Pflichtansprüche stellen usw.


Nun meine Frage. Wenn keine Kinder vorhanden sind, bleiben
die Eltern als Schlusserben übrig. Wird dann im Testament geschrieben.

-- Zu Schlusserben setze ich meine Eltern ein (obwohl bisher kein KOntakt bestand). Oder kann man darauf verzichten und nur den Text nehmen:

Wir die Eheleute usw. setzten uns gegenseitig zu alleinigen Vollerben ein. Vielleicht bekommen die Eltern garnicht bescheid, wenn der Sohn verstirbt, dann würde man im Testament, falls die Eltern angegeben wurden nur schlafende Hunde wecken. Wie verhält sich das.


Danke
Bernd1

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47625 Beiträge, 16833x hilfreich)

Es ist nicht unbedingt erforderlich, dass Schlusserben eingesetzt werden.

In Eurem Fall würde der erste Satz reichen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
September1
Status:
Schüler
(275 Beiträge, 81x hilfreich)

Danke für beide Antworten.

Habe nirgendwo ein Muster Testament gefunden, das ohne Nennung der Kinder aufgesetzt wurde.

Gruß
Bernd1

0x Hilfreiche Antwort

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