Mutter 2013 gestorben Erbe Haus an Kinder

4. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
makaay1
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)
Mutter 2013 gestorben Erbe Haus an Kinder

Kann gelöscht werden, ich habe die 6 Wöchige Ablehnungsfrist nicht beachtet.


Hallo zusammen,

zwei Geschwister sind seit 2013 erben von Ihrer Mutter. Sie hat Ihnen ein Haus vererbt, wo Tochter A drin wohnt. Die Mutter hat kein Testament verfasst und auch keine weiteren Geschwister mehr. Sie steht auch noch offiziell im Grundbuch drin. Wenn nun das Grundbuch umgeschrieben wird, zugunsten der Tochter A, die im Haus wohnt, muss keine Erbschaftssteuer gezahlt werden, oder? Hauswert sind 100.000€. Tochter B möchte auch keinen Anteil, muss sie vom Erbe noch offiziell zurücktreten?

Danke und viele Grüße

-- Editiert von makaay1 am 04.09.2019 14:20

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1 Antwort
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#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17399 Beiträge, 5951x hilfreich)

Zitat (von makaay1):
Wenn nun das Grundbuch umgeschrieben wird, zugunsten der Tochter A, die im Haus wohnt, muss keine Erbschaftssteuer gezahlt werden, oder?
Nein, Erbschaftssteuer nicht, da liegt ihr unter dem Freibetrag wenn die 100.000€ alles an geerbtem Vermögen sein sollten, aber es kommen da noch andere Kosten. Ihr benötigt einen Erbschein. Dessen Kosten richten sich nach der Erbmasse. Wir hoch war denn der Wert der gesamten Erbmasse (Haus, sonstige Güter, Barvermögen)? Bei lediglich 100.000€ wären das etwas über 500€ an Gebühren. Die Umschreibung selbst kostet auch Geld. Bis 2 Jahre nach dem Erbfall wäre dies kostenfrei möglich gewesen, aber 6 Jahre später nicht mehr. Das sind ca. 200€ die da anfallen werden.

-- Editiert von -Laie- am 04.09.2019 14:29

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