Hallo zusammen,
wir haben folgenden Fall in unserer Familie:
Mit Testament
wurde, die bereits verstorbene Mutter meines Mannes von ihrer Mutter und deren damaligen Mann enterbt (im Testament, dass wir jetzt erhalten haben, wurde nur ihr Bruder als Erbe aufgeführt. Auf sie wurde nicht weiter eingegangen).
Jetzt habe ich gelesen, dass man beim Weglassen eines Erben, diesen zwar enterben kann, aber seine Nachkommen nicht. Stimmt das?
Hat mein Mann also ein Recht auf sein Erbe (unter anderem hatte seine Oma eine Eigentumswohnung, in der jetzt direkt sein Cousin eingezogen ist)
Müsste mein Mann jetzt das Erbe anfechten? Wie muss er vorgehen? Gibt es Aussichten auf Erfolg?
Vielen Dank für die Hilfe!
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Mutter enterbt, kann der Sohn trotzdem erben?
Danke für die schnelle Antwort. Ich dachte halt, dass wenn ein Kind stirb, dessen nachkommen für seinen Anteil berechtigt wären.
Aber na ja, kann man hält nichts machen.
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Dein Mann sollte mal klären, ob ihm der Pflichtteil seiner verstorbenen Mutter zusteht.
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Wenn eine Person als Alleinerbe eingesetzt wurde, dann sind automatisch alle anderen Personen enterbt. Das heißt aber nicht, dass auch kein Anspruch auf den Pflichtteil besteht. Der Pflichtteil ist aber nur ein Anspruch in Geld. Ansprüche auf Rechte an der Eigentumswohnung entstehen beim Pflichtteil nicht.
Dein Mann sollte daher seinen Pflichtteil vom Bruder seiner Mutter einfordern.
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-- Editiert hh am 26.01.2013 16:15
Was die TE wissen will ist, ob es einen Unterschied zwischen der Enterbung der Person (Tochter der Erblasserin) oder deren Stammes gibt (z.Z. der Errichtung)?
(Letzterer Fall wäre einfaches Pflichtteilsrecht.)
Wie immer gilt: Was genau steht in den Testamenten?
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"Rechtsanwalt
Heiko Tautorus
Bönischplatz 11
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Fax: 0351 - 479 60 901
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@RA Tautorus
Worin sehen sie bei dieser Aussage des Fragestellers
quote:
(im Testament, dass wir jetzt erhalten haben, wurde nur ihr Bruder als Erbe aufgeführt. Auf sie wurde nicht weiter eingegangen).
einen Interpretationsspielraum?
quote:
Was die TE wissen will ist, ob es einen Unterschied zwischen der Enterbung der Person (Tochter der Erblasserin) oder deren Stammes gibt (z.Z. der Errichtung)?
Da gibt es natürlich einen Unterschied. Hier ist aber der Stamm enterbt worden und somit Pflichtteilsrecht anzuwenden.
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War zum Zeitpunkt der Testamentserstellung der Sohn der Mutter schon geboren?
Die meisten Personen enterben nur den gegenwärtigen "Störenfried".
Zudem scheint es hier zwei Testamente zu geben.
Wie so oft und gerade im Erbrecht sind alle Informationen letztlich nötig.
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