Mutter erbberechtigt ????

25. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
Wockel
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mutter erbberechtigt ????

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe ein sehr großes Problem und habe schon den Glauben an das Gute verloren. Ich will aber nichts unversucht lassen. Vielleicht können Sie mir ja helfen......

Zum Sachverhalt: Meine Eltern waren verheiratet und leben seit 11 Jahren getrennt. Meine Mutter hat immer geäußert, die Scheidung erst einzureichen, wenn mein Vater in Rente geht, um "ihn auszusaugen",sie hatte also gesanklich von ihm getrennt. Noch zu guten Zeiten, im Juli 1996 haben beide ein Testament aufgesetzt, wo sich beide gegenseitig zu Alleinerben machten bei Tod des Ehepartners. Mein Vater hat meine Mutter immer finanziell gut versorgt und lebte aber 250km entfernt mit seiner Lebensgefährtin zusammen in dem Haus meiner Eltern.
Ende 2008 ging mein Vater in Rente und am 30.04.2009 hat meine Mutter die Scheidung eingereicht. Am 14.05.2009 stimmte mein Vater, gegenüber seinem Anwalt, der Scheidung zu. Am 20.05. hat der Anwalt an das Familiengericht ein Schreiben verfasst, wo dies zum Ausdruck kommt. Sieses Schreiben wurde am 25.05., laut dem Postausgangsbuch des Anwalts, an das Amtsgericht geschickt und bekam am 26.05. den Eingangsstempel. Damit würde, wenn nichts passiert wäre, der §20777des BGB wirksam und meine Mutter wäre nicht erbwürdig.

Leider ist, durch einen tragischen Sturtz von der Treppe am 21.05., mein Vater am 22.05.2009 verstorben !!

Bitte helfen Sie mir bei der Frage: Ist der § 2077 außer Kraft ?? Oder habe wir, ich und mein Bruder, eine Möglichkeit durchzusetzen, dass meine Mutter nicht erbberechtigt ist?? Da mein Vater der Scheidung gegenüber einem Anwalt am 14.05.2009 zugestimmt hatte !!! Weiterhin hat meine Mutter das Testament erst am 16.06 beim zuständigen Amtsgericht eingereicht, nachdem Sie sich genau erkundigt hatte, auf deutsch: Sie hat es wissentlich zurück gehalten und das über 3 Wochen. Das Amtsgericht hat ihr gegenüber bestätigt: " Richtig ist, dass iher Ehemann der Scheidung zugestimmt hat, doch da das Schreiben erst am 26.05 eingetroffen ist greift der § 2077 BGB nicht und sie sind alleiniger Erbe".

Ich bitte um Hilfe, ....was soll ich tun.....habe ich irgend eine Möglichkeit ????

vielen Dank, für Ihre Unterstützung
mit freundlichen Grüßen

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2236
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 530x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
jeserd@web.de
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Wockel,

die Kinder können ganz selten vollständig enterbt werden. Es gibt im normalfall bei Tod eines Elternteils immer einen Pflichtteil für die Kinder.

Haben deine Eltern jeder ein Testament gemacht oder ein "Gemeinschaftliches Testament" verfaßt. Dieser gilt im normalfall auch über eine Scheidung hinaus und muß extra annulliert werden.

Ich würde mal mit dem Anwalt des Vaters reden, warum er 4 Tage mit dem Schriftsatz gewartet hat, wenn es nach Eingangsdatum gilt -

mfg jeserd

ps.: warum soll deine mutter nicht alles erben ? besser so als die 2. frau erbt alles. so besteht die chance, daß du als kind deiner mutter alles erbst -

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Boudicca
Status:
Schüler
(489 Beiträge, 203x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Haben deine Eltern jeder ein Testament gemacht oder ein "Gemeinschaftliches Testament" verfaßt. Dieser gilt im normalfall auch über eine Scheidung hinaus und muß extra annulliert werden. <hr size=1 noshade>


Das ist falsch, siehe § 2268 BGB . Wenn mich die Erinnerung nicht trügt, war der obige, vom Admin editierte Beitrag richtig, so dass die Frage mittlerweile ohnehin beantwortet sein dürfte.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-2367
Status:
Schüler
(190 Beiträge, 53x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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